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CDU - Freiheit und Sicherheit. Grundsätze für Deutschland.
Grundsatzprogramm vom 03.12.2007 PDF
#1073
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Wie in der Pflege und in betreuten Wohnformen gilt auch hier in Abstimmung mit den Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen der Grundsatz „ambulant vor stationär“.
#1074Dies bedeutet für die Kinder, dass ein gemeinsames wohnortnahes Erleben von behinderten und nicht behinderten Kindern im Vordergrund stehen muss.
#1075Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist zu fördern mit dem Ziel, mehr Beschäftigungsverhältnisse am ersten Arbeitsmarkt anbieten zu können.
#1076Wir wollen ein Lebensumfeld schaffen, in dem sich alle Menschen – auch solche mit Behinderungen und gebrechliche Menschen – gut bewegen können.
#1077Dafür ist Barrierefreiheit die notwendige Voraussetzung.
#1078Viele behinderte Menschen sind in ihrer Mobilität stark eingeschränkt.
#1079In Stadt- und Wohnraumplanung muss das Bewusstsein für das Bedürfnis nach Barrierefreiheit gestärkt werden.
#1080Solide Finanzen, solides Deutschland Schuldenabbau und Neuverschuldungsverbot 208.
#1081Die Schuldenlast in Deutschland ist schon jetzt erdrückend.
#1082Zudem wird ein zu geringer Teil der finanziellen Leistungskraft unseres Landes in die Zukunft investiert.
#1083Die demografische Entwicklung in Deutschland wird die sozialen Sicherungssysteme und die öffentlichen Haushalte in steigendem Maße belasten.
#1084Deshalb müssen wir den Schuldenstand entschlossen zurückführen.
#1085Eine dem Grundsatz der konsequenten Entschuldung folgende Politik stärkt das Vertrauen und die Investitionsbereitschaft von Bürgern und Unternehmern in den eigenen Wirtschaftsstandort.
#1086Schulden von heute sind Steuern von morgen.
#1087Der Wohlstand unseres Landes ist gefährdet, wenn der Staat auf Dauer mehr ausgibt, als er einnimmt.
#1088Stoppen wir die Verschuldung nicht, wird der Staat in Zukunft wichtige Aufgaben nicht mehr erfüllen können.
#1089Wir wollen ein Land, das die Zukunft seiner Kinder sichert und das nicht auf ihre Kosten lebt.
#1090Wir wollen ein Land, in dem der Staat finanziell in der Lage ist, den sozial Schwächeren zu helfen.
#1091Mit Blick auf die Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind und auch im Sinne der Generationengerechtigkeit gilt: Staatsverschuldung ist unsozial.
#1092Zur Begrenzung der Neuverschuldung ist es in einem ersten Schritt notwendig, den Begriff der „öffentlichen Investitionen“ in einem strengeren Sinn zu definieren.
#1093Nur noch solche Investitionen dürfen über Kredite finanziert werden, die Werte bzw.
#1094Vermögen schaffen.
#1095Zudem müssen Schulden aus kreditfinanzierten Investitionen in der Regel nach Ablauf eines bei ihrer Aufnahme festgelegten Zeitplans wieder getilgt sein.
#1096Damit stellen wir sicher, dass die verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln die Kreditaufnahme wirksam begrenzen und eine Schuldenbremse eingeführt wird.
#1097Spätestens bis zur Mitte des nächsten Jahrzehnts wollen wir auf allen Ebenen ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot einführen, das die Möglichkeiten der Neuverschuldung auf unabweisbare Ausnahmetatbestände begrenzt.
#1098Es soll im Grundgesetz, in allen Landesverfassungen und für die kommunale Ebene verankert werden.
#1099Wir streben eine gemeinsame Vereinbarung zur Entschuldung zwischen Bund, Ländern und Kommunen an.
#1100In Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs ist, parallel zur Zurückführung des öffentlichen Schuldenstands, Vorsorge für künftige Konjunkturschwankungen zu treffen.
#1101Zudem sollten sämtliche Aufgaben und Ausgaben aller Ebenen immer wieder kritisch auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit geprüft werden.
#1102Um eine transparente öffentliche Haushaltsführung sicherzustellen, wollen wir Bund, Länder und Kommunen auf die Buchführung nach kaufmännischen Grundsätzen verpflichten.
#1103Arbeit für Alle und solide Staatsfinanzen bedingen einander.
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