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GRÜNE - Berliner Programm
Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#1198
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Jede Weiterentwicklung muss sich an der Menschenwürde, den Rechten von Bürgerinnen und Bürgern und an der Vielfalt des menschlichen Lebens orientieren.
#1199Die jeweils schwächsten Mitglieder sind unser Maßstab für die ethische Güte von Entscheidungen.
#1200Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit.
#1201Für eine nachhaltige Gesundheitspolitik ist eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik nötig.
#1202Umweltbelastungen, gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz und durch Freizeitverhalten und Fehlernährung, psychosozialer Stress, soziale Benachteiligungen und Diskriminierungen stellen individuell nur schwer beeinflussbare Krankheitsauslöser dar.
#1203Deshalb muss eine gesundheitsförderliche Politik stärker als Querschnittsaufgabe ressortübergreifend verankert werden.
#1204Das System ist einseitig kurativ ausgerichtet.
#1205Die hohe Bedeutung von Gesundheitsförderung und Prävention muss ebenso wie die der Rehabilitation in den Versorgungsstrukturen umgesetzt werden.
#1206Die Interessen von Patientinnen, Patienten und Versicherten müssen Vorrang erhalten.
#1207Das System wird dominiert von den unterschiedlichen Versicherungen und denjenigen, die Leistungen erbringen.
#1208Mehr Partizipation von Patienten, Patientinnen und Versicherten bei Planung, Ausgestaltung und Kontrolle des Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesundheitssystems ist notwendig.
#1209Sie müssen Partner und Partnerinnen auf Augenhöhe werden.
#1210Nur ein gleichberechtigtes „Dreieck”, das sie mit Gesundheitsberufen und Kassen bilden, wird das Gesundheitssystem langfristig sichern.
#1211Das erfordert, die notwendigen finanziellen, institutionellen und individuellen Voraussetzungen für eine reelle Partnerschaft mit den anderen Akteuren und Akteurinnen in der politischen Gestaltung herzustellen und zu verbessern.
#1212Vorhandene Ansätze der Selbstorganisation, wie sie zum Beispiel in der Selbsthilfebewegung bestehen, müssen gestärkt werden.
#1213Die Rechte der Patienten und Patientinnen müssen weiterentwickelt und in einem Schutzgesetz zusammengefasst werden.
#1214Patienten und Patientinnen muss durch unabhängige institutionalisierte Beratung die Inanspruchnahme geltenden Rechts erleichtert werden.
#1215Im Sinne einer Stärkung lokaler Demokratie sollen verstärkt Aufgaben auf die regionalen und örtlichen Ebenen delegiert werden.
#1216Im Zentrum dieser Aufgabe steht für uns ein an Bürgern und Bürgerinnen orientierter öffentlicher Gesundheitsdienst und unabhängige Gesundheitszentren (nach WHO).
#1217Hierarchien, Sektorisierungen und Abhängigkeiten im Gesundheitswesen müssen abgebaut, partnerschaftlicher Umgang und das Verständnis füreinander verbessert werden.
#1218Die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe müssen durch stärkere inhaltliche wie finanzielle Autonomie aufgewertet werden.
#1219Wir wollen eine menschlichen Bedürfnissen entsprechende, bedarfsgerechte, leistungsfähige und effektive Versorgung durch integrierte, kooperative und berufsübergreifende Angebote erreichen.
#1220Die Vergütung der Leistungserbringer muss leistungsund ergebnisorientiert und für Patienten, Patientinnen und Versicherte nachvollziehbar geschehen.
#1221Eine wohnortnahe stationäre wie ambulante Versorgung muss gesichert bleiben.
#1222Psychisch und somatisch erkrankte Menschen müssen endlich gleichgestellt werden.
#1223Für psychisch kranke Menschen muss eine umfassende gemeindepsychiatrische Versorgung im Sinne der Psychiatrie-Enquete selbstverständlich werden.
#1224Wir wollen eine wesentliche Stärkung der sprechenden Medizin.
#1225Kern der gesundheitlichen Versorgung muss der persönliche Umgang „von Mensch zu Mensch“ bleiben.
#1226Verbesserungen insbesondere im pflegerischen Bereich sind notwendig.
#1227Wir setzen uns dafür ein, 83 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dass auch Leistungen der besonderen Therapierichtungen solidarisch finanziert werden.
#1228Ein Schwerpunkt dabei ist auf die Gesundheitserziehung für Kinder und den Ausbau der Gesundheitsberatung und öffentlicher Gesundheitsinformationsdienste zu legen, um die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Betroffenen zu stärken.
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