Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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FDP - Wiesbadener Grundsätze

Grundsatzprogramm vom 22.04.2012 PDF
#1336
Wir wollen vielmehr starke Regionen, da sie nahe am Bürger sind.
#1337
Wir wollen den Rechtsgrundsatz der Subsidiarität institutionell besser absichern und ein europäisches Subsidiaritätsgericht einrichten.
#1338
Bürgersouveränität heißt auch, dass eine politische Union auf demokratischer Legitimation und Kontrolle beruht.
#1339
Daher muss das Europäische Parlament zu einem Vollparlament mit gleichberechtigtem Initiativrecht in der Gesetzgebung und umfassendem Haushaltsrecht werden.
#1340
Wir wollen eine Europäisierung des Wahlrechts zum Europäischen Parlament durch die Einführung eines Zweistimmen-Wahlrechts.
#1341
Außerdem sollen zum Europäischen Parlament künftig die europäischen Parteien mit länderübergreifenden Listen antreten.
#1342
Als sichtbares Zeichen direkter Legitimation wollen wir die Direktwahl des Präsidenten der Europäischen Kommission.
#1343
Wir wollen die Stellung der Kommission als Hüterin der Verträge stärken.
#1344
Dafür muss die Kommission effizienter, nicht aber größer werden.
#1345
Im Gegenteil: Wir plädieren für die Verkleinerung der Europäischen Kommission.
#1346
Neben dem Europäischen Parlament verkörpert der Europäische Rat den notwendigen zweiten Bestandteil demokratischer Entscheidungsfindung im Sinne von Kontrolle und Ausgleich (checks and balances).
#1347
Als Länderkammer hat er auch in Zukunft eine essentielle Rolle im europäischen Mehrebenesystem.
#1348
Selbstverständnis liberaler Außenund Sicherheitspolitik Liberale Außenund Sicherheitspolitik basiert auf den Werten und Normen des Grundgesetzes und des Völkerrechts.
#1349
Gleichzeitig ist sie durch die nationalen Interessen unseres Landes geleitet.
#1350
Deutschlands Zukunft in Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand ist untrennbar mit der politischen Entwicklung Europas und der Welt verbunden.
#1351
Deshalb bekennen wir uns zur Verankerung Deutschlands in Europa und zur Charta der Vereinten Nationen mit ihren universell geltenden Menschenrechten.
#1352
Liberale Außenund Sicherheitspolitik ist Friedenspolitik.
#1353
Sie trägt zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands, dem Erhalt seiner territorialen Integrität und seiner politischen Handlungsfähigkeit bei.
#1354
Sie gewährleistet innere und äußere Sicherheit sowie den Schutz des freien Welthandels und sichert die Versorgung mit Rohstoffen.
#1355
Unsere Außenund Sicherheitspolitik bleibt aber grundsätzlich der Kultur militärischer Zurückhaltung verpflichtet.
#1356
Der Einsatz von Streitkräften bleibt grundsätzlich nur eine letzte Option.
#1357
Immer muss sie mit politischen und zivilen Maßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherung von Frieden und Freiheit in den betroffenen Regionen verbunden sein.
#1358
Lösungen auf dem politischen und diplomatischen Verhandlungsweg mit den Mitteln der zivilen Krisenprävention ist stets der Vorrang einzuräumen.
#1359
Liberale Politik bedeutet, dass Deutschland militärisch nur dann handeln sollte, wenn dies gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union und in der NATO auf der Grundlage einer klaren völkerrechtlichen Legitimation geschieht.
#1360
Dabei bekennen wir uns uneingeschränkt zum Parlamentsvorbehalt bei der Entsendung deutscher Soldaten in militärische Einsätze.
#1361
Die Bundeswehr als Freiwilligenarmee ist ein unverzichtbares Instrument deutscher Außenpolitik.
#1362
Deshalb wollen wir die bestmögliche Ausbildung für unsere Soldatinnen und Soldaten.
#1363
Wenn es zu Situationen kommt, in denen der Einsatz militärischer Mittel unausweichlich ist, wollen wir gut vorbereitet sein.
#1364
Wir Liberalen wollen im nationalen Bereich eine laufend aktualisierte, kohärente Sicherheits- Verantwortung für die Freiheit strategie und die Bereitstellung des dafür erforderlichen Instrumentariums.
#1365
Diese Sicherheitsstrategie muss stets auf der Grundlage deutscher und europäischer Interessen einen klaren politischen Auftrag, erfüllbare Vorgaben und verlässliche Abläufe zur gemeinsamen europäischen Willensbildung im Konfliktfall definieren.
#1366
Vor dem Einsatz militärischer Mittel muss immer eine Exit-Strategie formuliert sein, die mit Maßnahmen zur friedlichen Überwindung der Konfliktursachen verbunden ist.


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