Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#1795
Die Großtechnologien moderner Gesellschaften sind in besonderer Weise gefährdet, zur Waffe des Terrorismus zu werden.
#1796
Deshalb sind die Abschaltung der Atomanlagen und die Dezentralisierung der Energieversorgung wichtige Beiträge zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit.
#1797
Eine Zurückdrängung des fundamentalistischen Terrorismus wird zudem nur gelingen, wenn wir Lösungen für die Konfliktregionen dieser Welt entwickeln und ein Mehr an Internationaler Gerechtigkeit erreichen.
#1798
Regionale Konflikte und Armut sind weder Grund noch Rechtfertigung des menschenverachtenden Terrorismus.
#1799
Aber sie sind der Nährboden, aus denen politischer und religiöser Extremismus und schließlich Terrorismus erwächst.
#1800
Deshalb müssen wir auf diesen Feldern Antworten geben.
#1801
Der Kampf gegen Terrorismus ist kein Kampf der Kulturen, sondern ein Kampf aller Kulturen gegen die sinnlose Vernichtung von Leben und Freiheit.
#1802
Die Würde des Menschen und seine Freiheit zählt zum Kern aller großen Kulturen und Religionen.
#1803
Die Länder dieser Erde dabei zu bestärken, den Weg zu Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Pluralismus zu gehen – das ist ein Kernanliegen bündnisgrüner Politik.
#1804
Staat und Gesellschaft Unser Staatsverständnis ist das einer demokratischen Republik, in der die Bürgerinnen und Bürger das Gemeinwesen gemeinsam gestalten.
#1805
Um diese Gestaltungsaufgabe wahrnehmen zu können, ist der Staat fundamental auf intakte Institutionen der Gesetzgebung, der Verwaltung und des Rechts angewiesen.
#1806
Als Institutionen der Bürgerinnen und Bürger müssen diese offen und transparent sein und die vorhandenen Informationen grundsätzlich offen legen.
#1807
Sie dürfen sich nicht gegenüber denjenigen abschotten, von denen sie ihre Legitimation beziehen.
#1808
Der Staat, wie wir ihn wollen, ist nicht Gegenspieler, sondern Ausdruck einer offenen Gesellschaft.
#1809
Wir wollen einen Staat, der stark genug ist, sich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auch zurückzunehmen.
#1810
Wir wollen einen Staat, der wirtschaftliche, soziale und kulturelle Selbsttätigkeit zulässt und fördert.
#1811
Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gleichzeitig ist er aufgerufen, soziale und ökologische Rahmenbedingungen zu schaffen.
#1812
Wir sind eine antitotalitäre und demokratische Partei, die sich gegen jede Form von Gewaltherrschaft wendet.
#1813
Die Verselbständigung des Staates gegen die Menschen, die staatlich organisierte Verletzung von Menschenwürde und Menschenrechten prägt die dunkle Seite der Geschichte Deutschlands.
#1814
Das Leid der Opfer des Naziterrors können wir nicht wieder gutmachen.
#1815
Aber wir halten die Erinnerung wach und sie hält uns wach.
#1816
Wir wollen durch unser Handeln heute dafür einstehen, dass solches Leid nie wieder Menschen zugefügt wird.
#1817
Deshalb engagieren wir uns gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus.
#1818
Zivilcourage ist und bleibt dabei gefragt.
#1819
Auch die SED-Diktatur in der DDR hat viele Opfer gekostet und viele Wunden zugefügt.
#1820
Die Mutigen, die sich gegen Anpassung gewehrt haben, die Oppositionellen mit ihrem Widerstandsgeist und die Bürgerrechtsbewegung des Herbstes 1989 sind uns Vorbild für unser heutiges Engagement.
#1821
Eintreten für Menschenrechte ist deshalb auch unverzichtbarer Bestandteil unserer Innenpolitik.
#1822
Mit der Garantie der Glaubens- und Gewissensfreiheit hat der demokratische Rechtsstaat ein- für allemal darauf verzichtet, die Bürgerinnen und Bürger weltanschaulich festzulegen.
#1823
Er respektiert und schützt das Recht der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft, entsprechend ihrem Glauben zu leben und ihre religiöse Praxis, entsprechend den Wahrheiten ihres Glaubens ohne staatliche Einmischung frei zu gestalten.
#1824
Der demokratische Rechtsstaat gewährleistet die Anerkennung der demokratischen und republikanischen Verfassung durch die Religionsgemeinschaften.
#1825
Der Staat respektiert und schützt zugleich das Recht, keinen Glauben zu haben und sich im öffentlichen Raum keinem Glauben unterordnen zu müssen.


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