Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#2428
Die Beteiligung der Bundeswehr an Einsätzen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Friedens ist nach klaren und engen Kriterien zu entscheiden: Mittel nicht-militärischer Krisen- und Konfliktbewältigung haben Vorrang und müssen ausgeschöpft werden.
#2429
Der Einsatz muss in Übereinstimmung mit der Charta und mit einem Mandat der Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vereinten Nationen nach Kapitel VI oder VII der UN Charta erfolgen und multinational getragen werden.
#2430
Die laufende Information über den multinationalen Gesamteinsatz und die deutsche Einflussmöglichkeit auf dessen Umfang, Dauer und eingesetzte militärische Mittel müssen gesichert sein.
#2431
Er muss in ein klares und schlüssiges politisches Konzept für die Konfliktlösung eingebunden sein.
#2432
Die Bundeswehr darf nicht im Kontext klassischer Interventionen eingesetzt werden.
#2433
Ziel und Grenzen des Einsatzes bedürfen der Zustimmung des Bundestages.
#2434
Einschränkungen dieses Parlamentsvorbehaltes lehnen wir ab.
#2435
Wir streben an, dass der Bundestag durch Verfassungsänderung dafür eine Zweidrittelmehrheit festsetzt.
#2436
Wir treten dafür ein, dass Deutschland bei seiner Mitwirkung in NATO und EU/WEU auf die Stärkung kollektiver Sicherheit drängt.
#2437
Durch seine Mitwirkung an der Verteidigung des Territoriums der NATO-Staaten trägt es seinen Bündnisverpflichtungen Rechnung.
#2438
Wir lehnen es ab, dass die militärische Zusammenarbeit in der NATO zu einem Instrument globaler Ordnungspolitik in Konkurrenz mit den Aufgaben der Vereinten Nationen gemacht wird.
#2439
Der Gefahr eines potenziellen Ungleichgewichtes durch eine hochgerüstete NATO ist entgegenzuwirken.
#2440
Einsätze des Bündnisses zur Sicherung von „nationalen Interessen” wie Rohstoffzufuhr und Handelswege oder im Dienste einer klassischen Hegemonialpolitik lehnen wir ab und folglich auch eine Beteiligung der Bundeswehr an derartigen Einsätzen.
#2441
Das Bündnis kann auch nicht selbstmandatiert weltweit Einsätze zur humanitären Intervention betreiben.
#2442
Dagegen kann sich die Bundeswehr an internationalen Einsätzen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Friedens, die mit einem Mandat der Vereinten Nationen durchgeführt werden, beteiligen.
#2443
Durch ihre Beteiligung an solchen Einsätzen und ständig verfügbaren Kräften unter dem Mandat der Vereinten Nationen trägt die Bundesrepublik dazu bei, die Handlungsfähigkeit internationaler Organisationen zu stärken und ihnen die Durchführung ihrer Aufgaben zu erleichtern.
#2444
Wir sind für einen Ausstieg aus Wehr- und Zivildienst.
#2445
Der Grundrechtseingriff der Wehrpflicht ist angesichts der grundlegend veränderten Aufgaben der Bundeswehr nicht mehr legitimierbar.
#2446
Ihr Umbau zu einer reduzierten Freiwilligenarmee muss so gestaltet werden, dass die Integration der Streitkräfte in der 163 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesellschaft gewahrt, Gefahren eines Interventionismus vorgebeugt und der Wegfall des Zivildienstes sozial aufgefangen wird.
#2447
Außenpolitik als Friedenspolitik macht es erforderlich, wirksame Strategien und Instrumente zur Vorbeugung gegen und zur rechtzeitigen Bearbeitung von Gewalt in zwischen- und innerstaatlichen Konflikten zu entwickeln.
#2448
Prävention hat viele Aspekte, wie die Förderung eines gerechten internationalen Interessenausgleichs, die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen, die Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts, die Respektierung der Menschenrechte, die Förderung der Demokratie, Institutionenbildung, Rüstungsbegrenzung, Abrüstung, Beschränkung des Rüstungsexports und Vertrauensbildung.
#2449
Staaten, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind, dürfen keine Rüstungsexporte und keine Militär- und Ausstattungshilfe erhalten.
#2450
Wir treten für Transparenz bei den Entscheidungsverfahren für Rüstungsexporte ein.
#2451
Darüber hinaus streben wir den Ausstieg aus den Rüstungsexporten an.
#2452
Eine Politik der Gewaltprävention muss dem Grundsatz Rechnung tragen, dass eine Vermeidung von militärischen Auseinandersetzungen und Menschenrechtsverletzungen nur durch einen frühzeitigen, weitsichtigen und gewaltfreien Umgang mit Konflikten und Initiativen zur Überwindung der Konfliktursachen möglich ist.
#2453
Dazu gehören die Gewährung angemessener Mittel für eine an der Beseitigung von Krisenursachen orientierte Entwicklungspolitik und die Bereitstellung und angemessene Ausbildung von Personal für internationale Missionen der Vereinten Nationen und OSZE sowie für Dialogprozesse nicht staatlicher Akteure.
#2454
Vom Zerfall bedrohte und instabile Staaten sowie ethnisierte Machtkonflikte drohen in zahlreichen Weltregionen zu Kriegen und humanitären Katastrophen zu eskalieren, wenn die Staatengemeinschaft nicht rechtzeitig gewaltmindernde Maßnahmen ergreift.
#2455
Der Internationale Terrorismus erfordert ein gemeinsames Handeln der Staatengemeinschaft sowohl bei der unmittelbaren Gefahrenabwehr wie auch bei der langfristigen Ursachenbekämpfung.
#2456
Gerade deshalb sollte sich Deutschland besonders dafür einsetzen, einen systematischen Ausbau nicht-militärischer Fähigkeiten zur Früherkennung, Vorbeugung und frühzei- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tigen Eindämmung potenziell gewalttätiger Konflikte voranzutreiben.
#2457
Dabei kommt dem Instrument internationaler Polizeimissionen und dem Ausbau des Zivilen Friedensdienstes eine besondere Bedeutung zu.
#2458
Für uns war von jeher eine der wichtigsten politischen Aufgaben, an einer „Kultur der Prävention” mitzuwirken.


Fenster schließen und zurück

Anzeige: