Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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AFD - Programm für Deutschland.

Grundsatzprogramm vom 27.06.2016 PDF
#324
Programm für Deutschland | Innere Sicherheit und Justiz 3.
#325
Polizei stärken und Strafjustiz verbessern Die Polizei ist ausgezehrt: Jahrelange so genannte „Polizeireformen“ haben zu einem deutlichen Personalabbau geführt.
#326
Dies führte in allen Bereichen zu unzumutbaren und unverantwortlichen Mangelsituationen.
#327
Daher sind, um sie zu beheben, die Stellenpläne im erforderlichen Maß aufzustocken und die Ausrüstung auf den modernsten Stand zu bringen.
#328
Vor allem im IT-Bereich sollten in Bund und Ländern einheitliche Standards gelten.
#329
Zur besseren Evaluierung ist eine Kriminalstatistik ohne politische Vorgaben als möglichst getreues Abbild der Realität zu erstellen und durch eine Dunkelfeldstudie zu ergänzen.
#330
Die AfD setzt sich für eine schnelle Verbesserung der Justizorganisation, für eine Wiederherstellung unseres Rechtssystems und für einen effektiven Rechtsschutz der Bürger ein.
#331
Die Justiz muss in allen Bereichen wieder schneller und zuverlässiger arbeiten.
#332
Vor dem Hintergrund der steigenden Brutalität jugendlicher Krimineller und der gravierenden Problematik jugendlicher Intensivtäter halten wir es für wichtig und zweckmäßig, auf volljährige Täter das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden und das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken.
#333
Der Staat muss durch die konsequente Bestrafung schwerer Delikte Signale der Warnung und Prävention aussenden sowie den verloren gegangenen Respekt bei diesen jugendlichen Serientätern wiederherstellen.
#334
Wir sind dafür, das Anordnen der Untersuchungshaft schon dann möglich zu machen, wenn der dringende Tatverdacht eines Verbrechens im Sinne des § 12 Abs.
#335
StGB besteht.
#336
Die Strafjustiz hat derzeit mit einer Strafprozessordnung zu arbeiten, die noch aus dem 19. Jahrhundert stammt.
#337
Sie ist personell zu stärken, die Verfahren sind durch geeignete Verfahrensmaßnahmen zu beschleunigen, doch dabei sind selbstverständlich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein faires Verfahren zu wahren.
#338
Die Möglichkeiten des Strafbefehlsverfahrens sind ebenso wie die des beschleunigten Strafverfahrens zu verbessern.
#339
Das Rechtsmittelsystem ist so zu gestalten, dass zügigere Entscheidungen möglich werden, indem insbesondere Urteilsaufhebungen und Zurückweisungen zur Neuverhandlung abgeschafft werden.
#340
Weisungsfreie Staatsanwälte, unabhängige Richter und parteiferne Rechnungshöfe Die AfD will die Einflussnahme der politischen Parteien auf das Ernennen von Richtern und Staatsanwälten beenden und für die Zukunft ausschließen.
#341
Auch wollen wir die Praxis ändern, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden und im Einzelfall dem Justizminister berichtspflichtig ist.
#342
Die Unabhängigkeit der dritten Gewalt muss durch eine Selbstverwaltung der Justiz ausgebaut werden, wie es in vielen anderen europäischen Ländern bereits üblich ist.
#343
Wir unterstützen daher den Modellvorschlag des Deutschen Richterbundes, einen Justizwahlausschuss und einen Justizverwaltungsrat einzurichten.
#344
Insbesondere die Verfassungsgerichte und Rechnungshöfe sind vor parteipolitischer Einwirkung zu schützen.
#345
Wir wollen die Polizei und Justiz stärken, um sie in die Lage zu versetzen, Verbrechen effektiver zu bekämpfen.
#346
Vor dem Hintergrund der steigenden Brutalität jugendlicher Krimineller ist auf volljährige Täter das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden und das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken.
#347
Programm für Deutschland | Innere Sicherheit und Justiz 3.
#348
Angriffe auf Amtspersonen härter bestrafen Der immer mehr um sich greifenden Aggressivität gegen Amtspersonen im weiteren Sinne (Polizeibeamte, Feuerwehrangehörige und sonstige Rettungskräfte) ist dadurch zu begegnen, dass tätliche Angriffe auf diesen Personenkreis mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten zu ahnden sind.
#349
Hierzu sehen wir auch einen neuen Straftatbestand als erforderlich an, der Polizisten auch dann vor Angriffen besonders schützt, wenn diese Angriffe anlasslos erfolgen.
#350
Opferschutz statt Täterschutz Statt den Täterschutz immer weiter ausufern zu lassen, wollen wir den Fokus wieder darauf richten, den Opferschutz sachorientiert zu verbessern.
#351
Nicht therapierbare alkoholund drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter, von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, sind nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in der Sicherungsverwahrung unterzubringen.
#352
Lockerungen und Urlaube im Strafvollzug dürfen nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich sein.
#353
Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade im Bereich der Gewaltund Drogenkriminalität begegnet derzeit nur halbherzigen ausländerrechtlichen Maßnahmen, insbesondere können sich ausländische Kriminelle sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und sind auf diese Weise vor Abschiebung sicher.
#354
Die Ausweisungsvoraussetzungen sind herabzusetzen und das Ausweisungsverfahren ist zu straffen, indem die Strafgerichte die Ausweisung von Kriminellen schon zugleich mit dem Strafurteil aussprechen.


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