Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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AFD - Programm für Deutschland.

Grundsatzprogramm vom 27.06.2016 PDF
#335
StGB besteht.
#336
Die Strafjustiz hat derzeit mit einer Strafprozessordnung zu arbeiten, die noch aus dem 19. Jahrhundert stammt.
#337
Sie ist personell zu stärken, die Verfahren sind durch geeignete Verfahrensmaßnahmen zu beschleunigen, doch dabei sind selbstverständlich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein faires Verfahren zu wahren.
#338
Die Möglichkeiten des Strafbefehlsverfahrens sind ebenso wie die des beschleunigten Strafverfahrens zu verbessern.
#339
Das Rechtsmittelsystem ist so zu gestalten, dass zügigere Entscheidungen möglich werden, indem insbesondere Urteilsaufhebungen und Zurückweisungen zur Neuverhandlung abgeschafft werden.
#340
Weisungsfreie Staatsanwälte, unabhängige Richter und parteiferne Rechnungshöfe Die AfD will die Einflussnahme der politischen Parteien auf das Ernennen von Richtern und Staatsanwälten beenden und für die Zukunft ausschließen.
#341
Auch wollen wir die Praxis ändern, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden und im Einzelfall dem Justizminister berichtspflichtig ist.
#342
Die Unabhängigkeit der dritten Gewalt muss durch eine Selbstverwaltung der Justiz ausgebaut werden, wie es in vielen anderen europäischen Ländern bereits üblich ist.
#343
Wir unterstützen daher den Modellvorschlag des Deutschen Richterbundes, einen Justizwahlausschuss und einen Justizverwaltungsrat einzurichten.
#344
Insbesondere die Verfassungsgerichte und Rechnungshöfe sind vor parteipolitischer Einwirkung zu schützen.
#345
Wir wollen die Polizei und Justiz stärken, um sie in die Lage zu versetzen, Verbrechen effektiver zu bekämpfen.
#346
Vor dem Hintergrund der steigenden Brutalität jugendlicher Krimineller ist auf volljährige Täter das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden und das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken.
#347
Programm für Deutschland | Innere Sicherheit und Justiz 3.
#348
Angriffe auf Amtspersonen härter bestrafen Der immer mehr um sich greifenden Aggressivität gegen Amtspersonen im weiteren Sinne (Polizeibeamte, Feuerwehrangehörige und sonstige Rettungskräfte) ist dadurch zu begegnen, dass tätliche Angriffe auf diesen Personenkreis mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten zu ahnden sind.
#349
Hierzu sehen wir auch einen neuen Straftatbestand als erforderlich an, der Polizisten auch dann vor Angriffen besonders schützt, wenn diese Angriffe anlasslos erfolgen.
#350
Opferschutz statt Täterschutz Statt den Täterschutz immer weiter ausufern zu lassen, wollen wir den Fokus wieder darauf richten, den Opferschutz sachorientiert zu verbessern.
#351
Nicht therapierbare alkoholund drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter, von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, sind nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in der Sicherungsverwahrung unterzubringen.
#352
Lockerungen und Urlaube im Strafvollzug dürfen nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich sein.
#353
Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade im Bereich der Gewaltund Drogenkriminalität begegnet derzeit nur halbherzigen ausländerrechtlichen Maßnahmen, insbesondere können sich ausländische Kriminelle sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und sind auf diese Weise vor Abschiebung sicher.
#354
Die Ausweisungsvoraussetzungen sind herabzusetzen und das Ausweisungsverfahren ist zu straffen, indem die Strafgerichte die Ausweisung von Kriminellen schon zugleich mit dem Strafurteil aussprechen.
#355
Ferner sind gesetzliche Abschiebungshindernisse zu entschärfen.
#356
Außerdem sind durch Vereinbarung mit ausländischen Staaten Aufnahmekapazitäten für sonst nicht abschiebbare Personen außerhalb Deutschlands zu schaffen, ggf.
#357
muss für gefährliche Kriminelle Sicherungshaft verhängt werden können.
#358
Wir fordern, die Einbürgerung Krimineller zuverlässig zu verhindern, den Anspruch auf Einbürgerung abzuschaffen, den früheren Status Quo des Abstammungsprinzips (galt bis 2000) wieder einzuführen sowie den Verlust der Staatsbürgerschaft bei bestimmten Tatbeständen im Rahmen geltenden Rechts zu forcieren.
#359
Waffenrecht muss nicht verschärft werden Ein liberaler Rechtsstaat muss seinen Bürgern vertrauen.
#360
Er muss es nicht nur ertragen können, dass Bürger legal Waffen erwerben und besitzen, sondern muss die Handlungsfreiheit seiner Bürger bewahren und freiheitsbeschränkende Eingriffe minimieren.
#361
Die AfD widersetzt sich jeder Einschränkung von Bürgerrechten durch ein Verschärfen des Waffenrechts.
#362
Die Kriminalisierung von Waffenbesitz schreckt Täter nicht ab, sondern macht Opfer wehrloser.
#363
Eine Verschärfung des Waffenrechts wird nicht verhindern, dass Terroristen und andere Verbrecher illegal Waffen erwerben, mit ihnen handeln und sie nutzen.
#364
Ein strengeres Waffenrecht wäre ein weiterer Schritt in die Kriminalisierung unbescholtener Bürger und in den umfassenden Überwachungsund Bevormundungsstaat.
#365
Ausländische Straftäter müssen viel schneller als bisher abgeschoben werden.


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