Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland

Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#21
Nicht zuletzt die falschen Antworten auf diese Herausforderung leisten einer entstehenden totalen und totalitären, globalen Überwachungsgesellschaft Vorschub.
#22
Die Angst vor internationalem Terrorismus lässt vermeintliche Sicherheit vor Freiheit als wichtigstes Gut erscheinen – und viele in der Verteidigung der Freiheit fälschlicherweise verstummen.
#23
Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft.
#24
Nur auf ihrer Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen.
#25
Die Piratenpartei versteht sich daher als Teil einer weltweiten Bewegung, die diese Ordnung zum Vorteil aller mitgestalten will.
#26
Das Leitbild der Piraten ist eine Ordnung, die sowohl freiheitlich als auch gerecht als auch nachhaltig gestaltet ist.
#27
Freiheitlich ist eine Gesellschaftsordnung, in der die individuelle Entfaltung des Menschen im Mittelpunkt steht.
#28
Sie wird durch das Gemeinwohl sowohl gestärkt als auch beschränkt.
#29
Deshalb sind Freiheit und Verantwortung untrennbar miteinander verbunden.
#30
Gerecht bedeutet, dass die Rahmenbedingungen in Wirtschaft und Gesellschaft so gestaltet sind, dass sowohl eine Teilhabe als auch ein angemessenes Leben grundsätzlich gewährleistet werden.
#31
Nachhaltig ist ein auf Dauer angelegter, verantwortungsvoller Umgang mit materiellen und immateriellen Ressourcen, der Umwelt und der Gesellschaft.
#32
Da Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit universelle Grundwerte sind, wollen wir auch über den nationalen Rahmen hinaus auf die Berücksichtigung dieser Werte hinwirken.
#33
Deshalb wollen wir so handeln, dass auch in Zukunft die Grundlagen für eine würdige Existenz in Freiheit vorhanden sind.
#34
Freiheit und Grundrechte Whistleblowerschutz Präambel Die Gesellschaft muss aufgeklärt werden, dass Whistleblowing eine Form der Zivilcourage ist, die unbedingt unterstützt und geschützt werden muss.
#35
Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt.
#36
Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung.
#37
Ein "Whistleblower" ist für uns jemand der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.
#38
Schutz von Whistleblowern Die Piratenpartei Deutschland erachtet Whistleblower als wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft.
#39
Dazu ist einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden.
#40
Andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.
#41
Die Piratenpartei Deutschland wendet sich außerdem gegen die Einteilung in gute und schlechte Whistleblower.
#42
Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.
#43
Die Piratenpartei Deutschland setzt für eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Whistleblowerschutz ein, da diese dringend notwendig ist.
#44
Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar.
#45
Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten.
#46
Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.
#47
Informationsfreiheitsgesetze In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit.
#48
Um in Akten der öffentlichen Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen zu können, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
#49
Nahezu alle westlichen Industrienationen gewähren dagegen zum Teil schon seit längerem ein voraussetzungsloses jedermanns Recht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft, ohne dass die Anträge begründet werden müssen.
#50
Erst seit wenigen Jahren gewinnt Deutschland langsam Anschluss an diesen internationalen Standard.
#51
Immer mehr setzt sich auch hier die Erkenntnis durch, dass Transparenz der öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt und damit der Staatsverdrossenheit entgegenwirkt, sondern dass sie Manipulationen und Korruption erschwert.


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