Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#534
Auch bei neuen und stärker belasteten Bahnstrecken wollen wir zusätzlichen Lärmschutz.
#535
Für die Flughäfen müssen Nachtflugverbote durchgesetzt werden.
#536
Natur- und Landschaftsschutz Für uns Bündnisgrüne haben Natur- und Landschaftsschutz eine wichtige Bedeutung.
#537
Die Menschheit kultiviert die Natur und 39 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nutzt die Erde.
#538
Gleichzeitig sind wir Teil der Natur und bleiben trotz aller Wissenschaft und Technik von ihr abhängig.
#539
Die Vielfalt der Natur, den Reichtum ihrer Arten und die unwiederbringliche Eigenart naturnaher Landschaften schützen wir aus Respekt vor ihrem Eigenwert, aber auch weil eine intakte Umwelt für uns Menschen einen nicht in Zahlen messbaren Wert hat.
#540
Die Schönheit der Natur ist unbezahlbar.
#541
Wir treten daher für die Erhaltung der verbliebenen Naturräume und der traditionellen Kulturlandschaften ein.
#542
Wir wollen Natur- und Landschaftsschutzgebiete möglichst großräumig vernetzen.
#543
Naturschutz, sanfter Tourismus und die neue Landwirtschaft sind für uns unverzichtbare Teile einer neuen Naturschutzkonzeption.
#544
Das beinhaltet auch eine Form der Wald- und Landbewirtschaftung sowie eine Fischerei, bei der die so genannte gute fachliche Praxis durch Rücksicht auf Natur- und Landschaftsschutz definiert wird.
#545
Global müssen die letzten großen Naturräume, wie die Antarktis, die Weltmeere oder die verbliebenen Urwälder, durch völkerrechtlich bindende Verträge vor ökonomischer Ausbeutung und Zerstörung geschützt werden.
#546
Sie gehören zum gemeinsamen, unveräußerlichen Naturerbe der Menschheit.
#547
Die Rechte der indigenen Völker müssen gewahrt bleiben.
#548
Es ist ein zentrales Anliegen zum Schutz der Natur und Bewahrung der natürlichen Lebensräume für künftige Generationen, der Versiegelung der Landschaft entgegenzutreten.
#549
Dem Erhalt vorhandener Grünflächen in Naherholungsgebieten und innerhalb der Ballungszentren als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt, als Standort für Kulturpflanzen, für hochwertige Böden in der Land- und Forstwirtschaft und als Schutz vor Lärm muss endlich Priorität eingeräumt werden gegenüber der wachsenden Inanspruchnahme durch Umwandlung in Siedlungs- und Verkehrsfläche.
#550
Der Wald ist eine unverzichtbare natürliche Ressource und ein wichtiges, vielfältiges Ökosystem.
#551
Der Schutz aller Wälder, der Tropenwälder wie der heimischen Wälder, ist daher ein zentrales Ziel unserer Politik.
#552
Ein Umsteuern durch eine forcierte Nutzung von Altbauten und Industriebrachen sowie durch eine gezielte Förderung des ÖPNVs im ländlichen Raum ist überfällig, um den unverhältnismäßigen Freiflächenverbrauch in Siedlungs- und Verkehrsfläche zu stoppen.
#553
Wir setzen uns für Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine weitere Verbesserung der Qualität des Grund- und Oberflächenwassers ein.
#554
soll man wieder in allen Flüssen Deutschlands baden können.
#555
Tiere brauchen Rechte Es ist an der Zeit, das Verhältnis Mensch zu Tier neu zu überdenken und zu definieren und anzuerkennen, dass Tiere Rechte haben.
#556
Deshalb soll in der Ökologie ein besonderes Augenmerk auf tierschutzrelevante Themen gelegt werden.
#557
Wichtig ist neben der Erhaltung der Lebensräume und der Arten auch der Schutz der Tiere als Lebewesen um ihrer selbst willen.
#558
Dazu braucht es ein Umdenken auf vielen Gebieten.
#559
Wir arbeiten daher daran, den Prozess der Bewusstseinsbildung schon in Kindergarten und Schule deutlich zu verstärken.
#560
Der Umgang des Menschen mit Tieren in der landwirtschaftlichen Nutzung muss geprägt sein von der Verantwortung gegenüber den Tieren.
#561
Ziel ist eine art- und verhaltensgerechte Tierhaltung, in der Schutz der Tiere und ein umweltgerechtes Wirtschaften sich gegenseitig bedingen.
#562
Tierquälerische Haltungsformen müssen verschwinden.
#563
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die tierquälerische Haltung und das Töten von Tieren zu Luxuszwecken, z.
#564
Pelztierhaltung, ethisch nicht vertretbar.


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