Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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AFD - Programm für Deutschland.

Grundsatzprogramm vom 27.06.2016 PDF
#696
Die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber bzw.
#697
ihre Mittelsmänner soll unterbunden werden.
#698
Islamische Staaten wollen durch den Bau und Betrieb von Moscheen den Islam in Deutschland verbreiten und ihre Macht vergrößern.
#699
Die wachsende Einflussnahme des islamischen Auslands ist mit dem freiheitlichen Verfassungsstaat und der Integration von hier lebenden Muslimen nicht vereinbar.
#700
Imame, die in Deutschland predigen wollen, bedürfen der staatlichen Zulassung.
#701
Sie müssen sich vorbehaltlos zu unserer Verfassungsordnung bekennen und müssen abgesehen von der Koranrezitation in deutscher Sprache predigen.
#702
Imame, die durch verfassungsfeindliche Agitation auffallen, Viele gemäßigte Muslime leben rechtstreu sowie integriert und sind akzeptierte und geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft.
#703
Sie gehören zu Deutschland.
#704
Der Islam gehört aber nicht zu Deutschland.
#705
Programm für Deutschland | Kultur, Sprache und Identität erhalten ein Predigtverbot und werden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen abgeschoben.
#706
Die islamtheologischen Lehrstühle an deutschen Universitäten sind abzuschaffen und die Stellen der bekenntnisneutralen Islamwissenschaft zu übertragen.
#707
Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftssymbol ebenso ab wie den Muezzinruf, nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt.
#708
Minarett und Muezzinruf stehen im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen, das die christlichen Kirchen in der Moderne praktizieren.
#709
Keine öffentlich-rechtliche Körperschaft für islamische Organisationen Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
#710
Islamische Organisationen erstreben den Körperschaftsstatus mit seinen Privilegien, um ihre Macht zu stärken.
#711
Voraussetzung für den Körperschaftsstatus ist eine ausreichende Repräsentanz, die Gewähr der Dauer sowie die Achtung des freiheitlichen Staatskirchenrechts.
#712
Letzteres verlangt die Anerkennung der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Parität der Religionen und Bekenntnisse.
#713
Keine Vollverschleierung im öffentlichen Raum Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst.
#714
Burka oder Niqab errichten eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und erschweren damit die kulturelle Integration und das Zusammenleben in der Gesellschaft.
#715
Ein Verbot ist daher notwendig und nach einem Urteil des EuGH rechtmäßig.
#716
Im öffentlichen Dienst soll kein Kopftuch getragen werden; in Bildungseinrichtungen weder von Lehrerinnen noch Schülerinnen in Anlehnung an das französische Modell.
#717
Der Integration und Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von muslimischen Frauen unter den Mann.
#718
KAPITEL 8 Schule, Hochschule und Forschung 52 Programm für Deutschland | Schule, Hochschule und Forschung 8.
#719
Forschung und Lehre: in Freiheit und als Einheit Die AfD fühlt sich dem Humboldtschen Bildungsideal verpflichtet.
#720
Die Freiheit von Forschung und Lehre sind unabdingbare Grundvoraussetzungen für wissenschaftlichen Fortschritt.
#721
Deshalb müssen die Hochschulen über Art und Umfang ihres Studienangebotes frei entscheiden können.
#722
Der Wissenschaftsbetrieb muss vor ausufernden bürokratischen Regelungen geschützt werden und die Wissenschaft muss frei von ideologischen Zwängen sein.
#723
Das Ethos der Wissenschaft, zu dem die Kritikfähigkeit, Unvoreingenommenheit und der Respekt vor anderen Wissenschaftlern und ihren Leistungen gehört, ist zu stärken.
#724
Deutsch soll als Lehrsprache erhalten werden.
#725
Die Einheit von Forschung und Lehre ist das Alleinstellungsmerkmal der Universitäten und Hochschulen mit Universitätsstatus.
#726
Deshalb sollten ausschließlich diese das Promotionsund Habilitationsrecht besitzen.


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