Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#928
Dabei muss auch berück- 65 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sichtigt werden, was Menschen brauchen, um am kulturellen und politischen Leben teilzunehmen.
#929
Die veränderte Arbeitswelt von heute erfordert eine zunehmende Bereitschaft zu Flexibilität und Mobilität – dieses aber kann von den Menschen nur erwartet werden, wenn sie gleichzeitig vor Armut geschützt und sozial abgesichert sind.
#930
Die Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung stellt sicher, dass Menschen unbürokratische Hilfe bei Armut, bei Arbeitslosigkeit, in anderen Notlagen oder beim Wechsel zwischen unterschiedlichen Arbeitsformen und Weiterbildung bekommen können.
#931
Die Grundsicherung ersetzt die Sozial- und Arbeitslosenhilfe – sie zu bekommen ist ein Recht und kein Almosen.
#932
Eine schlichte Umwandlung der Arbeitslosenhilfe in Sozialhilfe zur Durchsetzung weiterer Kürzungen der Unterhaltsleistungen für Arbeitslose lehnen wir ab.
#933
Die Grundsicherung wird weitgehend pauschaliert gezahlt.
#934
Dies ist ein Beitrag zu mehr Rechtssicherheit und Transparenz.
#935
Bürgerinnen und Bürger können sich schnell und unkompliziert über ihre Ansprüche informieren, sie können und müssen eigenverantwortlich über ihre Ausgaben entscheiden.
#936
Die Ämter werden von bürokratischen Aufgaben entlastet.
#937
Damit können sie sich auf die Beratung der Bürgerinnen und Bürger konzentrieren und zu gleichberechtigten Partnern in einem lokalen Verbund von Netzwerken und Dienstleistungsunternehmen entwickeln.
#938
Regionale Unterschiede im allgemeinen Lebensbedarf, wie z.
#939
Wohnkosten, werden dabei berücksichtigt.
#940
Die Grundsicherung ist steuerfinanziert und wird die Kommunen finanziell entlasten.
#941
Wir halten es für notwendig, dass durch eine verstärkte Heranziehung von Einkommen aus Vermögen und Unternehmertätigkeit ein wesentlicher Beitrag zur Solidargemeinschaft geleistet wird.
#942
Alle Berechtigten erhalten sozialen Schutz ohne Diskriminierung.
#943
Ihr Zugang zum Arbeitsmarkt wird verbessert.
#944
Alle Arbeitsuchenden werden berechtigt, an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilzunehmen.
#945
Für sie werden individuelle Eingliederungspläne erstellt.
#946
Eigeninitiative wird gefördert und gefordert, wobei Engagement bei der Jobsu- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN che, Existenzgründung, Aus- und Weiterbildung, Familienarbeit, Pflege und Ehrenamt berücksichtigt wird.
#947
Dabei ist sicherzustellen, dass Hilfestellung bei der Vermittlung geeigneter Tätigkeiten geleistet wird.
#948
Die Deckung des Grundbedarfs darf nicht angetastet werden.
#949
Wer aufgrund von Handicaps oder seines Alters auf Unterstützung angewiesen ist, erhält einen erhöhten Grundsicherungsbetrag.
#950
Eine Grundsicherung für Kinder stellt sicher, dass Eltern und Alleinerziehende mit geringem Verdienst nicht unter die Armutsschwelle geraten.
#951
Ihre persönlichen Spielräume – nicht zuletzt am Arbeitsmarkt – werden damit erhöht.
#952
Bürgergerecht: Sozialstaat als Partner – Bürgerschaftliches Engagement Die Bürgerinnen und Bürger wollen und sollen nicht vom Staat bevormundet werden Viele können sich selbst helfen, wenn ihnen die Mittel dazu an die Hand gegeben werden.
#953
Wer auf Hilfe angewiesen ist, dem muss solidarisch geholfen werden.
#954
Sie sind keine BittstellerInnen, sondern gleichberechtigte Partnerinnen und Partner mit eigenen Rechten und Pflichten.
#955
Nur wer gute Startchancen bekommt und in schwierigen Situationen Hilfe von außen erfährt, kann sich seinen eigenen Weg durch die unterschiedlichen Lebenswelten erschließen.
#956
Wer nicht zur Selbsthilfe fähig ist, dem muss solidarisch geholfen werden.
#957
Der Sozialstaat muss bürgerschaftliche Gruppen als Kooperationspartner begreifen und fördern.
#958
Hierzu gehört es, Nachbarschaften zu stärken, kleine soziale Netze zu unterstützen wie auch die Arbeit von Selbsthilfe-Initiativen, Trägern sozialer Arbeit mit sozialräumlichen Bezügen, Vereinen und gesellschaftlichen Gruppen.


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