Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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AFD - Programm für Deutschland.

Grundsatzprogramm vom 27.06.2016 PDF
#83
Jedoch ausgerechnet bei den Spitzen der Exekutive ist dieses Prinzip ausgesetzt.
#84
Wer Parlamentarier ist, soll in Zukunft nicht mehr Teil der Exekutive sein dürfen und umgekehrt.
#85
Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister sind ersatz- 11 Programm für Deutschland | Demokratie und Grundwerte los abzuschaffen.
#86
Minister, Kanzler und Ministerpräsidenten sollen nicht mehr zugleich Parlamentsmitglieder sein.
#87
Die Funktionen von „politischen Beamten“ in der Staatsverwaltung sind ebenfalls abzuschaffen, von Ministerialdirektoren bis hin zu Polizeipräsidenten.
#88
Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben unabhängig und loyal zu sein.
#89
Beamtenund Richterstellen sind nach Qualifikation und fachlicher Leistung zu besetzen (Artikel 33 Absatz 2 GG).
#90
Die „Parteibuchwirtschaft“ muss beendet werden.
#91
mterpatronage ist unter Strafe zu stellen.
#92
Macht der Parteien beschränken Parteien sollen am politischen System mitwirken (Art.
#93
GG), es aber nicht beherrschen.
#94
Die Allmacht der Parteien und deren Ausbeutung des Staates gefährden unsere Demokratie.
#95
Diese Allmacht ist Ursache der verbreiteten Politikverdrossenheit und nicht zuletzt auch Wurzel der gesellschaftsschädigenden Politischen Korrektheit und des Meinungsdiktats in allen öffentlichen Diskursen.
#96
Nur direkt-demokratische Entscheidungen des Volkes können die Parteien wieder in das demokratische System integrieren.
#97
Die Abgeordneten unserer Parlamente haben ihre Funktion als Mandatare der Bürger verloren.
#98
Ihre Loyalität gilt zuerst der politischen Partei, der sie angehören.
#99
Von ihr erhalten sie ihre Wahlchancen und ihre Wahl sichert typischerweise ihren Lebensunterhalt.
#100
Mit dieser Abhängigkeit von der Partei geht die Entfremdung vom Wähler einher.
#101
Parteienfinanzierung dem Verfassungsrecht anpassen Die Parteienfinanzierung muss verfassungskonform auf einen angemessenen Umfang begrenzt werden.
#102
Bis 1959 gab es in der Bundesrepublik keine staatliche Finanzierung der Parteien.
#103
Ab 1959 wurde das Institut der sogenannten Wahlkampfkostenerstattung geschaffen.
#104
Inzwischen ist durch das Parteiengesetz ein Finanzierungssystem unter dem Begriff der „staatlichen Teilfinanzierung” entstanden.
#105
Danach haben die Parteien einen rechtlichen Anspruch auf jährlich wiederkehrende Zahlungen.
#106
Diese betrugen im Jahr 2015 159,2 Millionen EURO.
#107
Zusätzlich haben die Abgeordneten der Parlamente Ansprüche auf Mitarbeiterpauschalen, zum Beispiel jeder Bundestagsabgeordnete auf 20.
#108
EURO pro Monat.
#109
In 2015 bedeutet dies allein für den Bundestag jährliche Kosten in Höhe von 172 Millionen für ca.
#110
Mitarbeiter.
#111
Darüber hinaus werden ohne gesetzliche Grundlage den Fraktionen des Bundestages Finanzmittel zur Verfügung gestellt für sogenannte wissenschaftliche Beratung, in 2015 in Höhe von 83 Millionen EURO.
#112
Ohne direkten Zusammenhang zum Parteiengeschehen gibt es noch die juristische Konstruktion sogenannter parteinaher Stiftungen.
#113
Dabei handelt es sich um Vereine, die durch jährliche Direkt-Zuweisungen aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert werden, im Jahr 2015 in der Grundförderung mit 95 Millionen EURO.


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