Fundstellen zum Thema: "Informationsfreiheit"
Vergleich zum Thema "Informationsfreiheit"
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Im Folgenden finden Sie Auszüge aus den Grundsatzprogrammen und Wahlprogrammen der Bundestagsparteien zum Thema "Informationsfreiheit".
Die Positionen sind nach Partei und Quelle sortiert. Klicken Sie zum Vergleich auf den Namen der Dokumente, um die jeweiligen Fundstellen auszuklappen.
Das PDF-Dokument dem die Positionen entnommen wurden finden sie unterhalb der Positionen unter [Dieses Dokument komplett als PDF].
GRÜNE - Grundsatzprogramm
Berliner Programm vom 17.03.2002
9 FundstellenDas Thema wurde 9 Mal in diesem Dokument gefunden.| 640 pro Mill.Häufigkeit des Themas pro eine Millionen Wörterin diesem Dokument: 640 Mal
#662
Wir wollen die dementsprechende Kultur der Selbständigkeit nicht beschränkt sehen auf wenige Privilegierte, wir wollen auch echte Wahlchancen zwischen verschiedenen Lebensentwürfen ermöglichen.
#663
Dazu muss sowohl eine funktionsfähige soziale Sicherung gewährleistet sein, wie auch ein effizientes Steuer- und Abgabensystem und ein hohes Maß an Informationsfreiheit.
#664
Selbstbestimmung ist die Bedingung für echte Kooperation.
#1612
Die Vermittlung des Umgangs mit den Neuen Medien muss deshalb integraler Bestandteil schulischen und außerschulischen Lernens sein.
#1613
Im Bereich der Informationsfreiheit geht es auch darum, das verfassungsrechtlich garantierte Recht der informationellen Selbstbestimmung effektiv zu sichern.
#1614
Die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen beim Surfen im Netz nicht außer Kraft treten.
#1779
Dies ist jedoch kein Selbstläufer, sondern setzt den Zugang aller zu den Netzen voraus.
#1780
Hierin liegt eine politische Gestaltungsaufgabe, die sich an den Elementen der Informationsfreiheit sowie der Informationsgerechtigkeit zu orientieren hat.
#1781
Die dezentrale Kommunikationsstruktur des Internets ermöglicht neue Formen der Partizipation.
PIRATEN - Grundsatzprogramm
Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland vom 13.03.2017
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#46
Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.
#47
Informationsfreiheitsgesetze In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit.
#48
Um in Akten der öffentlichen Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen zu können, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
#52
Jedermann hat, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen.
#53
Zur Wahrung dieses Rechts stellt die Piratenpartei folgende Mindestanforderungen an Informationsfreiheitsgesetze (IFG): Ausnahmen, zum Beispiel der Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, sind eng und nur unter Abwägung mit ggf.
#54
höherrangigen Rechten zuzulassen.
#58
Ablehnungen von Anträgen sind zu begründen und müssen gerichtlich nachprüfbar sein.
#59
Die Einhaltung der Informationsfreiheitsgesetze ist durch einen Informationsfreiheitsbeauftragten, an den sich jeder beschwerdeführend wenden kann, zu überwachen.
#60
Privatsphäre und Datenschutz Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen.
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