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GRÜNE - Berliner Programm
Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#1553
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Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die Bildungsphasen der frühen Kindheit erheblich besser gefördert werden, als dies heute der Fall ist.
#1554Ziel einer gerechteren Mittelverteilung ist es ebenso, Benachteiligungen auszugleichen.
#1555Wo soziale Schwächen, psychische oder körperliche Behinderung die Menschen daran hindern, aus den Bildungsangeboten Gewinn zu ziehen, sind kompensatorische Maßnahmen und ein intensiver Mitteleinsatz erforderlich.
#1556Im Zentrum der Bemühungen um ein neues System der Bildungsfinanzierung muss ein optimales Angebot für die Lernen- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den stehen.
#1557Dieses Ziel ist Ausgangspunkt und Zentrum der Neuorientierung.
#1558Dazu ist sowohl eine Reform der staatlichen Bildungsfinanzierung als auch ein neues Modell der Finanzierung des Lebensunterhalts der Lernenden notwendig, um so Bildung wieder breiten Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen und die vorhandenen sozialen Selektionen im Bildungssystem abzubauen.
#1559Instrumente der Bildungsfinanzierung müssen einen Innovationsschub für Bildungseinrichtungen auslösen und soziale Hürden abbauen.
#1560Wissenschaft und Forschung in der Wissensgesellschaft Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist ein zentraler Wert demokratischer Verfassungen.
#1561Heute verschwimmen die Grenzen zwischen Grundlagenforschung, anwendungsbezogener Forschung und der technisch-ökonomischen Nutzung von Wissen immer mehr.
#1562Die Fristen zwischen neuen Erkenntnissen, neuen Techniken und neuen Anwendungen werden immer kürzer.
#1563Deshalb muss die kritische Reflexion potenzieller Folgewirkungen bereits in die Entscheidung über neue Forschungsrichtungen einbezogen werden.
#1564Dafür braucht es einen öffentlichen Diskurs, der über die Expertenwelt hinausreicht.
#1565Eine Beschränkung von Forschung und Wissenschaft muss da gezogen werden, wo die Menschenwürde von ihr verletzt würde, etwa bei Experimenten an menschlichem Leben oder bei der Klonierung von Menschen.
#1566Grenzen sind ebenfalls zu ziehen, wenn die Forschungstätigkeit hohe Umweltrisiken erzeugt und wenn tier-ethische Prinzipien verletzt werden.
#1567Als neue Herausforderung stellt sich die Frage, wie sich Menschenrechte in einer globalisierten Forschungswelt durchsetzen und kontrollieren lassen.
#1568Dafür braucht es international verbindliche Normen und Vereinbarungen.
#1569Die europäische Union muss auf diesem Weg vorangehen und die UNESCO als Welt-Bildungsund Kulturorganisation gestärkt werden.
#1570Die gleichberechtigte Beteiligung der Frauen in den Wissenschaften bedeutet mehr als nur soziale Gerechtigkeit.
#1571Frauenförderung und Frauenforschung sind eng miteinander verbunden.
#1572Feministische Wissenschaftskritik hinterfragt die traditionell männlich geprägten Wissenschafts- und Hochschulstruktu- 105 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ren, den Ausschluss der „weiblichen“ Lebenszusammenhänge aus Lehre und Forschung und die vermeintliche Geschlechtsneutralität von Theorien und Forschungsergebnissen.
#1573Sie macht die Kategorie Geschlecht zum Gegenstand wissenschaftlicher Arbeit und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Reflexion der gesellschaftlichen Verhältnisse.
#1574Frauenforschung hat an den Hochschulen nach wie vor nur eine nachrangige Bedeutung.
#1575Wir wollen die dauerhafte Verankerung von Frauenstudien und Frauenforschung in den Hochschulen und der Wissenschaft.
#1576Angesichts der revolutionären Dynamik von Forschung und Entwicklung muss das Verhältnis von Staat, Gesellschaft und Wissenschaft neu bestimmt werden.
#1577Der Staat muss die rechtlichen Normen und Rahmenbedingungen der Wissenschaft setzen.
#1578Die Gesellschaft hat das Recht auf Transparenz von Forschungen, deren Folgen tief in das soziale und individuelle Leben einwirken sowie auf freien Zugang zu den Ergebnissen wissenschaftlicher Tätigkeit.
#1579Wissenschaft und Forschung sind innerhalb rechtlicher Normen frei von Zensur und Bevormundung.
#1580Staatliche Forschungsförderung darf nicht zur Anmaßung führen, die Inhalte von Wissenschaft und Forschung bestimmen zu wollen.
#1581Wissenschaftliche Institutionen sollen ein hohes Maß an Autonomie genießen.
#1582Zu viele Entscheidungen, die eine Hochschule intern betreffen, werden im fernen Ministerium ohne konkrete Kenntnis der Situation vor Ort getroffen.
#1583Die Abgabe von staatlichen Kompetenzen an die Hochschulen soll mit einer Demokratisierung der Hochschulen kombiniert werden.
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