Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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LINKE - Programmatische Eckpunkte

Grundsatzprogramm vom 23.10.2011 PDF
#1342
Dies erreichen wir durch festgelegte Grenzwerte für den CO2 -Ausstoß und nicht durch den marktbasierten Emissionshandel.
#1343
So können in den Regionen Arbeitsplätze entstehen und die Kommunalhaushalte nachhaltig gestärkt werden.
#1344
Die Nutzung von Biomasse aus nachwachsenden Rohstoffen zur Energieerzeugung ist nur vertretbar, wenn die vollständige Eigenversorgung mit Nahrungsund Futtermitteln sowie Industrierohstoffen aus der Landwirtschaft gewährleistet ist.
#1345
Wir lehnen den Import von Biomasse aus Raubbau und Monokulturen ab.
#1346
Die energetische Nutzung von Biomasse darf nicht zur Verteuerung von Nahrungsmitteln führen und muss in einer nachhaltigen Art und Weise erfolgen.
#1347
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein erfolgreiches Umbau-Gesetz.
#1348
Wir setzen uns für dessen Erhalt und Ausbau ein, auch, um den Einspeisevorrang von erneuerbaren Energien zu sichern.
#1349
Die Kosten für die mit dem ökologischen Erfolg steigende Umlage müssen jedoch vornehmlich von den Vielverbrauchern in Industrie und Privathaushalten gezahlt werden.
#1350
Ein Basisverbrauch muss erschwinglich für alle bleiben und von der Mehrzahlung der Vielverbraucher finanziert werden.
#1351
Wir fordern die unverzügliche Stilllegung aller Atomkraftwerke und ein Verbot für den Export von Atomtechnik.
#1352
Im Grundgesetz muss das Verbot jeglicher – friedlicher wie militärischer – Nutzung der Atomenergie verankert werden.
#1353
Die Endlagersuche muss ergebnisoffen und transparent, unter Einbeziehung der Bevölkerung erfolgen, der Atommüll auf Kosten der Verursacher an Orten mit den geringsten Risiken verwahrt werden.
#1354
Den Neubau von Kohlekraftwerken sowie die Untertagespeicherung von Kohlendioxid wollen wir verhindern.
#1355
Der Einsatz von Kohle muss sich so verteuern, dass der Betrieb laufender und die Planung neuer Kohlekraftwerke unwirtschaftlich werden.
#1356
Die Verbesserung der Energieeffizienz als Teil der Energiewende betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche.
#1357
Vor allem bei der Optimierung des Energieverbrauchs von Gebäuden gibt es große Potenziale.
#1358
Sanierungsmaßnahmen, die sich nicht durch geringere Energiekosten refinanzieren, müssen gefördert werden.
#1359
Die Kosten sind dabei nicht von den Mieterinnen und Mietern, sondern aus den Gewinnen der Energiewirtschaft zu tragen.
#1360
Wir fordern daher die Überführung der Energiekonzerne in öffentliches Eigentum und die demokratische Kontrolle der Unternehmen mit dem Ziel, einen ökologisch verantwortlichen Umgang mit Energie und eine sozial verantwortliche Finanzierung der Umbaumaßnahmen zu erreichen.
#1361
Zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Elektrogeräten wollen wir gesetzliche Regelungen einführen, die gewährleisten, dass die Standards der Geräte mit dem Sozial-ökologischer Umbau 63 geringsten Energieund Ressourceneinsatz während ihres gesamten Lebenszyklus innerhalb kurzer Zeit zur Vorschrift werden.
#1362
Als weiteres Kriterium soll die Reparaturfreundlichkeit mit in die Bewertung einfließen.
#1363
Diese Regelung sollte auch auf andere Produkte übertragen werden.
#1364
Die bisher für Atomkraft, einschließlich Kernfusion, und fossile Energiesysteme eingesetzten Forschungsund Fördermittel sind in den Ausbau erneuerbarer Energiesysteme und Speicherverfahren, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie in Ausbau und Regelung der Netze umzuleiten.
#1365
Besonders zu fördern ist der Umbau der Netzinfrastruktur mit hohem Anteil schwankender erneuerbarer Energien, zum Beispiel durch die Integration von Kraft-Wärme-Kopplung.
#1366
Natur ist unser Leben Die Naturnutzung des einen ist auch der Nutzungsentzug für den anderen.
#1367
Wer stetigen Zuwachs fordert, gefährdet das elementare Entwicklungsrecht anderer.
#1368
Nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen ist kein lästiger Kostenfaktor, sondern ein Türöffner für eine lebenswertere Zukunft.
#1369
Wir wollen natürliche Lebensräume erhalten, in Deutschland, Europa und weltweit.
#1370
Die biologische Vielfalt muss bewahrt werden, um ihrer selbst willen und als Grundlage unseres Lebens.
#1371
Dazu gehören Bewahrung und Schutz der verbliebenen großen Naturräume der Erde ebenso wie die Vernetzung von Schutzgebieten.
#1372
Wälder, Meere und Landschaften sollen in öffentlicher Verantwortung so genutzt und geschützt werden, dass ihre natürliche Regenerationsfähigkeit erhalten bleibt.


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