Fundstellen zum Thema: "Informationelle"
Vergleich zum Thema "Informationelle"
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Im Folgenden finden Sie Auszüge aus den Grundsatzprogrammen und Wahlprogrammen der Bundestagsparteien zum Thema "Informationelle".
Die Positionen sind nach Partei und Quelle sortiert. Klicken Sie zum Vergleich auf den Namen der Dokumente, um die jeweiligen Fundstellen auszuklappen.
Das PDF-Dokument dem die Positionen entnommen wurden finden sie unterhalb der Positionen unter [Dieses Dokument komplett als PDF].
PIRATEN - Grundsatzprogramm
Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland vom 13.03.2017
6 FundstellenDas Thema wurde 6 Mal in diesem Dokument gefunden.| 427 pro Mill.Häufigkeit des Themas pro eine Millionen Wörterin diesem Dokument: 427 Mal
#22
Die Angst vor internationalem Terrorismus lässt vermeintliche Sicherheit vor Freiheit als wichtigstes Gut erscheinen – und viele in der Verteidigung der Freiheit fälschlicherweise verstummen.
#23
Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft.
#24
Nur auf ihrer Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen.
#83
Gesetze, die dem Staat derart tiefe Eingriffe in den Kernbereich privater Lebensgestaltung seiner Bürger erlauben, sind nicht mit unserer Auffassung von Grundrechten und Rechtstaat vereinbar.
#84
Informationelle Selbstbestimmung Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden.
#85
Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können.
GRÜNE - Grundsatzprogramm
Berliner Programm vom 17.03.2002
3 FundstellenDas Thema wurde 3 Mal in diesem Dokument gefunden.| 213 pro Mill.Häufigkeit des Themas pro eine Millionen Wörterin diesem Dokument: 213 Mal
#1949
Um Diskriminierung zu verhindern, darf die Analyse von Erbanlagen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Betroffenen zugelassen werden.
#1950
Informationelle Selbstbestimmung bei Gendaten bedingt die Pflicht zu einem umfassenden Beratungsangebot, die Einräumung eines Rechtes auf Nichtwissen und absolute Zweckbindung bei der Datenverwendung.
#1951
Das bedeutet auch, dass Informationen über die Erbanlagen nur der Person selbst zugänglich sein dürfen.
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