Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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CDU - Freiheit und Sicherheit. Grundsätze für Deutschland.

Grundsatzprogramm vom 03.12.2007 PDF
#1022
Die gesetzliche Rentenversicherung muss auch künftig einen spürbaren Bezug zur Beitragsleistung aufweisen und darf ein bestimmtes Sicherungsniveau nicht unterschreiten ohne dabei die Beitragszahler zu überlasten.
#1023
Die gesetzliche Rentenversicherung geriete in eine Legitimationskrise, wenn sie nur noch Leistungen erbringen würde, die in anderen Sicherungssystemen beitragsfrei bezogen werden können.
#1024
Eine Mindestversorgung für alle, wie eine Grundsicherung, wäre die Konsequenz.
#1025
Die gesetzliche Rente ist mehr als ein Instrument zur Armutsvermeidung im Alter.
#1026
Sie schafft für jeden Einzelnen ein Stück Freiheit und honoriert die Leistungen, die durch die Zahlung von Beiträgen, die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen erbracht worden sind.
#1027
Sie erbringt auch in der Zukunft notwendige Leistungen an Hinterbliebene und Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr im Erwerbsleben stehen.
#1028
Allein wird die gesetzliche Rente künftig den gewohnten Lebensstandard im Alter nicht mehr sichern können.
#1029
Daher ist es notwendig, dass andere Formen der Vorsorge, wie die private und die betriebliche Alterssicherung, dazu beitragen, den Lebensstandard im Alter zu sichern.
#1030
Solche Vorsorgeformen sind effizient und zielgerichtet zu fördern.
#1031
Die betriebliche Altersversorgung gewinnt weiter an Bedeutung.
#1032
Von den Arbeitnehmern wird zunehmend Mobilität und Flexibilität erwartet.
#1033
Dem müssen die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung Rechnung tragen.
#1034
Wir treten auch für persönliche, außerhalb der Unternehmen geführte Altersvorsorgekonten ein, auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlen können und die kurzfristig zu Anwartschaften (Unverfallbarkeitsfristen) führen.
#1035
Der Anspruch auf diese betriebliche Rente muss bereits nach kurzen Laufzeiten eingeräumt werden.
#1036
Pflegeversicherung 196.
#1037
Die von der Union eingeführte Pflegeversicherung hat sich bewährt.
#1038
Sie muss auch in Zukunft einen verlässlichen Beitrag zur Absicherung des Pflegerisikos leisten und eine hohe Qualität von Betreuung und Pflege bieten.
#1039
Eine umfassende Pflicht zur Absicherung ist auch in Zukunft unverzichtbar.
#1040
Sie entbindet jedoch den Einzelnen nicht davon, seine Eigenverantwortung und Eigeninitiative zur Absicherung des Pflegerisikos und zur Gestaltung der Pflege wahrzunehmen.
#1041
Um die soziale Pflegeversicherung auf eine zukunftsfähige Finanzierungsbasis zu stellen, soll die Umlagefinanzierung stufenweise um solidarische Prämienelemente ergänzt und im Sinne der Generationengerechtigkeit baldmöglichst durch ein kapitalgedecktes solidarisches Prämienmodell ersetzt werden.
#1042
Bei der Höhe der Prämie soll die Erziehungsleistung von Eltern berücksichtigt und ein sozialer Ausgleich aus Haushaltsmitteln vorgenommen werden.
#1043
Prävention und Rehabilitation sollen Vorrang vor Maßnahmen der Pflege haben.
#1044
Ambulant vor stationär“ ist unser Grundsatz.
#1045
Neue Wohn- und Betreuungsformen müssen entwickelt und gestärkt werden.
#1046
Durch Pflegebudgets, die von den Pflegebedürftigen eigenverantwortlich im ambulanten, teilstationären oder stationären Bereich eingesetzt werden können, und durch die Pflegezeit wollen wir die häusliche Pflege stärken und das Engagement der pflegenden Angehörigen besser würdigen.
#1047
Veränderungen in der Struktur und Finanzierung der Pflegeversicherung eröffnen Chancen, die Leistungen der Pflegeversicherung zu dynamisieren und die Pflegebedürftigkeit – vor allem zugunsten von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie zum Beispiel Demenz – neu zu definieren.
#1048
Ziel ist es, ein real konstantes Niveau der Pflegeleistung sicherzustellen und einen steigenden Zuzahlungsbedarf zu Lasten der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Sozialhilfeträger zu verhindern.
#1049
Arbeitslosenversicherung 200.
#1050
Die Arbeitslosenversicherung bietet auch in Zukunft bei Arbeitslosigkeit eine zeitlich begrenzte Absicherung eines erheblichen Teils der aus der vorangegangen Beschäftigung erzielten Einkommenshöhe.
#1051
Durch Arbeitsvermittlung, Erhalt und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit erfüllt sie weitere wichtige soziale, gesundheitliche und ökonomische Funktionen.
#1052
Die Arbeitslosenversicherung bleibt eine solidarische Versicherung, die jedem die Absicherung eines prozentual gleich hohen Einkommensanteils über einen angemessenen Zeitraum gewährt und die Risiken des Einzelnen solidarisch mindert.


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