Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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CDU - Freiheit und Sicherheit. Grundsätze für Deutschland.

Grundsatzprogramm vom 03.12.2007 PDF
#1045
Neue Wohn- und Betreuungsformen müssen entwickelt und gestärkt werden.
#1046
Durch Pflegebudgets, die von den Pflegebedürftigen eigenverantwortlich im ambulanten, teilstationären oder stationären Bereich eingesetzt werden können, und durch die Pflegezeit wollen wir die häusliche Pflege stärken und das Engagement der pflegenden Angehörigen besser würdigen.
#1047
Veränderungen in der Struktur und Finanzierung der Pflegeversicherung eröffnen Chancen, die Leistungen der Pflegeversicherung zu dynamisieren und die Pflegebedürftigkeit – vor allem zugunsten von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie zum Beispiel Demenz – neu zu definieren.
#1048
Ziel ist es, ein real konstantes Niveau der Pflegeleistung sicherzustellen und einen steigenden Zuzahlungsbedarf zu Lasten der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Sozialhilfeträger zu verhindern.
#1049
Arbeitslosenversicherung 200.
#1050
Die Arbeitslosenversicherung bietet auch in Zukunft bei Arbeitslosigkeit eine zeitlich begrenzte Absicherung eines erheblichen Teils der aus der vorangegangen Beschäftigung erzielten Einkommenshöhe.
#1051
Durch Arbeitsvermittlung, Erhalt und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit erfüllt sie weitere wichtige soziale, gesundheitliche und ökonomische Funktionen.
#1052
Die Arbeitslosenversicherung bleibt eine solidarische Versicherung, die jedem die Absicherung eines prozentual gleich hohen Einkommensanteils über einen angemessenen Zeitraum gewährt und die Risiken des Einzelnen solidarisch mindert.
#1053
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes muss auch an die Dauer der Beitragszahlung gekoppelt sein.
#1054
Aus Sicht der CDU ist die Arbeitslosenversicherung mit Blick auf die Notwendigkeit eines flexibleren Arbeitsmarktes von hoher Bedeutung.
#1055
Die Arbeitslosenversicherung ermöglicht Arbeitslosen, nicht die erste angebotene Tätigkeit aus Existenznot annehmen zu müssen, sondern eine ihren Fähigkeiten entsprechende zu finden.
#1056
Andererseits müssen Arbeitslose ihre Verpflichtung zur Flexibilität erkennen und zumutbare Arbeit annehmen.
#1057
Wir wollen bei Eintritt der Arbeitslosigkeit stärkere Möglichkeiten und Anreize zur Arbeitsaufnahme bei einer weiterhin ausgewogenen Absicherung schaffen.
#1058
Die Arbeitslosenversicherung muss Beschäftigung fördernd ausgerichtet und grundsätzlich auf ihre Versicherungsfunktion beschränkt sein.
#1059
Unser erstes Ziel ist mehr Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt – auf dieses Ziel hin wollen wir die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik ausrichten.
#1060
Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie die Herstellung von Ausbildungsfähigkeit, werden je nach Zuständigkeit aus Haushaltsmitteln finanziert.
#1061
Unfallversicherung 204.
#1062
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz des Arbeitsnehmers eine wichtige Rolle.
#1063
Sie ist eine wesentliche Stütze von Prävention, medizinischer Versorgung und Rehabilitation.
#1064
Die selbstverwaltete gesetzliche Unfallversicherung muss sich künftig in ihren größeren Verantwortungsgemeinschaften noch stärker an wirtschaftlichen Kriterien messen lassen und auf Unfälle bei legaler Beschäftigung beschränken.
#1065
Soziale Sicherheit für Menschen mit Behinderungen 205.
#1066
Wir wollen die Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen für die Zukunft sichern.
#1067
Das bedeutet für Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt an allem – am geistigen, sozialen, kulturellen, beruflichen und politischen Leben der Gesellschaft – teilnehmen zu können.
#1068
Dafür wollen wir die Rahmenbedingungen schaffen.
#1069
Behinderungen sind häufig mit mehr oder weniger starken Einschränkungen verbunden, die nicht immer kompensiert werden können.
#1070
Die solidarische Gesellschaft stützt Menschen mit Behinderungen dort, wo Förderung angezeigt ist und individuelle Nachteile auszugleichen sind, aber sie bevormundet sie nicht durch übertriebene Fürsorge.
#1071
Es gilt, den selbstverständlichen Umgang zwischen Behinderten und Nichtbehinderten, ihren Stärken und Schwächen, schon von klein auf zu lernen.
#1072
Dies gelingt am besten durch gemeinsame Erziehung und Bildung in Familien, frühkindlichen Einrichtungen und Schulen.
#1073
Wie in der Pflege und in betreuten Wohnformen gilt auch hier in Abstimmung mit den Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen der Grundsatz „ambulant vor stationär“.
#1074
Dies bedeutet für die Kinder, dass ein gemeinsames wohnortnahes Erleben von behinderten und nicht behinderten Kindern im Vordergrund stehen muss.
#1075
Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist zu fördern mit dem Ziel, mehr Beschäftigungsverhältnisse am ersten Arbeitsmarkt anbieten zu können.


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