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CDU - Freiheit und Sicherheit. Grundsätze für Deutschland.
Grundsatzprogramm vom 03.12.2007 PDF
#1095
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Zudem müssen Schulden aus kreditfinanzierten Investitionen in der Regel nach Ablauf eines bei ihrer Aufnahme festgelegten Zeitplans wieder getilgt sein.
#1096Damit stellen wir sicher, dass die verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln die Kreditaufnahme wirksam begrenzen und eine Schuldenbremse eingeführt wird.
#1097Spätestens bis zur Mitte des nächsten Jahrzehnts wollen wir auf allen Ebenen ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot einführen, das die Möglichkeiten der Neuverschuldung auf unabweisbare Ausnahmetatbestände begrenzt.
#1098Es soll im Grundgesetz, in allen Landesverfassungen und für die kommunale Ebene verankert werden.
#1099Wir streben eine gemeinsame Vereinbarung zur Entschuldung zwischen Bund, Ländern und Kommunen an.
#1100In Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs ist, parallel zur Zurückführung des öffentlichen Schuldenstands, Vorsorge für künftige Konjunkturschwankungen zu treffen.
#1101Zudem sollten sämtliche Aufgaben und Ausgaben aller Ebenen immer wieder kritisch auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit geprüft werden.
#1102Um eine transparente öffentliche Haushaltsführung sicherzustellen, wollen wir Bund, Länder und Kommunen auf die Buchführung nach kaufmännischen Grundsätzen verpflichten.
#1103Arbeit für Alle und solide Staatsfinanzen bedingen einander.
#1104Wir werden deshalb das Gefüge der Staatseinnahmen so erneuern, dass der Faktor Arbeit entlastet wird.
#1105Wir wollen die Lohnzusatzkosten von den Arbeitskosten abkoppeln, um so die Schaffung von mehr Arbeitsplätzen in Deutschland zu ermöglichen.
#1106Deshalb wollen wir die direkten Steuern und Sozialbeiträge senken und diese Entlastung über die indirekten Steuern finanzieren.
#1107Wichtig ist: Die Entlastungen bei den direkten Steuern und Sozialbeiträgen müssen mindestens so groß sein wie die zusätzlichen Belastungen bei den indirekten Steuern.
#1108Reform der Finanzverfassung 213.
#1109Der Föderalismus in Deutschland braucht eine transparente Finanzverfassung.
#1110Die Verantwortlichkeiten der verschiedenen staatlichen Ebenen müssen für den Bürger nachvollziehbar sein.
#1111Nur dann kann er politische Entscheidungen zuordnen und zur Grundlage seiner Wahlentscheidungen machen.
#1112Auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips ist daher strikt zu achten.
#1113Die Finanzverfassung muss die unterschiedlichen Ausgangssituationen berücksichtigen, vergleichbare Rahmenbedingungen in den Ländern schaffen und Anreize setzen, um deren Wirtschafts- und Finanzkraft zu stärken.
#1114Wir stehen für föderalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen.
#1115Die Selbstbehalte für die Länder beim Zuwachs der eigenen Wirtschaftskraft sind deshalb zu vergrößern.
#1116Es muss nach einer Übergangsregelung bis 2019 ein einfacher Finanzausgleich ohne Sonderregelungen für alle Länder möglich sein.
#1117Auch der Solidarpakt läuft zu diesem Zeitpunkt aus.
#1118Wir wollen den Ländern mehr finanzielle Eigenverantwortung ermöglichen und dafür entsprechende Voraussetzungen im Steuerrecht schaffen.
#1119Länder, die die Verschuldungsgrenzen der Verfassung und ihren Beitrag zum Erreichen der Maastricht- Kriterien nicht einhalten, müssen sich künftig einem Sanierungsprogramm unterwerfen.
#1120Wir wollen mit einem Haushaltsnotlagegesetz ein Frühwarnsystem einführen.
#1121Es stellt sicher, dass künftig nicht erst nach der Feststellung von Haushaltsnotlagen gehandelt wird.
#1122Zur Bedingung für Hilfen des Bundes soll der Abschluss eines Sanierungsstaatsvertrages zwischen Bund und dem betroffenen Land gemacht werden.
#1123Auch den Kommunen muss mehr Eigenverantwortung ermöglicht werden.
#1124Ihre finanzielle Leistungskraft wirkt sich auf den Alltag der Bürger unmittelbar aus.
#1125Deshalb werden wir die kommunalen Steuern so fortentwickeln, dass die Leistungsfähigkeit der Kommunen für ihre Bürger sichergestellt wird.
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