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CDU - Freiheit und Sicherheit. Grundsätze für Deutschland.
Grundsatzprogramm vom 03.12.2007 PDF
#97
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Staat und Kommunen sollen Aufgaben nur übernehmen, wenn sie von den einzelnen Bürgern oder jeweils kleineren Gemeinschaften nicht erfüllt werden können.
#98Der Grundsatz der Subsidiarität gilt auch zwischen kleineren und größeren Gemeinschaften sowie zwischen freien Verbänden und staatlichen Einrichtungen.
#99Subsidiarität verlangt, dass die größeren Gemeinschaften, auch die staatliche Ebene, tätig werden, wenn gesellschaftspolitische Erfordernisse die Leistungskraft der Einzelnen oder der kleineren Gemeinschaften überfordern.
#100Freiheit verwirklicht sich im praktischen Leben durch Selbstverantwortung und Mitverantwortung.
#101Der Bürger soll Freiheit in der Familie, Nachbarschaft, Arbeitswelt und Freizeit sowie in Gemeinde und Staat erfahren und leben.
#102Er soll teilnehmen und mitverantworten, wählen und entscheiden.
#103Er darf weder in die Rolle des Bevormundeten gedrängt noch zum bloßen Empfänger staatlicher Leistungen erniedrigt werden.
#104Selbständiges Urteil und verantwortliche Mitarbeit schützen ihn vor der Verführung durch Ideologien.
#105Wir wollen den Sinn für Verantwortung und Gemeinwohl, für Pflichten und Bürgertugenden stärken.
#106Die eigene Leistung gehört zur freien Entfaltung der Person.
#107Seine Würde und sein Recht hat der Mensch unabhängig von jeder Leistung, aber eigene Leistungsfähigkeit zu erfahren, ist eine wichtige Quelle seiner Lebenskraft.
#108Leistung ist ein unentbehrlicher Antrieb.
#109Es gilt daher, persönlichen Leistungswillen und Initiative zu fördern, ob auf Erwerb gerichtet oder nicht.
#110Ohne persönliche Leistung kann kein Gemeinwesen gedeihen, Wohlstand erlangen und bewahren.
#111Zur Freiheit gehört die Bereitschaft, sich für sie einzusetzen und sie nach außen und innen zu verteidigen.
#112Wir bekennen uns zu wehrhafter Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
#113Wer frei ist, hat die Pflicht, für die Freiheit derer einzutreten, denen Freiheit vorenthalten wird.
#114Freiheit darf nicht auf wenige Völker oder gesellschaftliche Gruppen beschränkt sein.
#115Wir wollen Freiheit für alle Menschen und leisten dazu unseren Beitrag.
#116Solidarität 18.
#117Solidarität ist ein Gebot der Nächstenliebe und entspricht der sozialen Natur des Menschen.
#118Das Ziel, ein menschenwürdiges Leben für alle zu ermöglichen, verpflichtet uns zu solidarischem Handeln.
#119Solidarität muss vor allem den Menschen gelten, die noch nicht, nicht mehr oder dauerhaft nicht sich selbst die Grundlagen eines freien Lebens schaffen können.
#120Jeder hat das Recht auf und die Pflicht zur Solidarität und trägt mit seiner Arbeit und Leistung dazu bei, dass die Gemeinschaft für den Einzelnen eintreten kann.
#121Wir bekennen uns zu dieser wechselseitigen Verantwortung.
#122Elementare Formen der Solidarität sind Hilfe und Unterstützung im unmittelbaren persönlichen Miteinander - in der Familie, unter Freunden und Nachbarn und in privaten Gemeinschaften.
#123Dort aber, wo die Kräfte des Einzelnen überfordert sind, müssen die Gemeinschaft und der Staat helfen.
#124Die soziale Sicherung beruht auf dem Grundgedanken der Solidarität.
#125Gemeinschaftlich werden die Risiken abgesichert, die der einzelne allein nicht bewältigen kann.
#126Es werden weder Almosen noch eine kostenlose Versorgung gewährt, wohl aber ein Leben in sozialer Sicherheit ermöglicht.
#127Wer Solidarität übt, ist zum Verzicht bereit.
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