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CDU - Freiheit und Sicherheit. Grundsätze für Deutschland.
Grundsatzprogramm vom 03.12.2007 PDF
#83
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Es ist Aufgabe der Politik, den Menschen den notwendigen Freiheitsraum zu sichern und sie für das Gemeinwesen in die Pflicht zu nehmen.
#84Der Mensch entfaltet sich in der Gemeinschaft.
#85Wer sich von mitmenschlichen Verpflichtungen löst, macht sein Leben nicht frei, sondern arm und einsam.
#86So wie es Abhängigkeiten gibt, die den Menschen erniedrigen, so gibt es Bindungen, in denen Freiheit sich erst entfaltet.
#87Recht sichert Freiheit, indem es die personale Würde des Menschen schützt.
#88Es regelt das geordnete und friedliche Zusammenleben der Menschen.
#89Einschränkungen der Freiheit sind zulässig, soweit sie zur Wahrung der Freiheit erforderlich sind.
#90Die Verwirklichung der Freiheit bedarf der sozialen Gerechtigkeit.
#91Die Verhältnisse, unter denen der Mensch lebt, dürfen der Freiheit nicht im Wege stehen.
#92Jeder muss die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben haben.
#93Leistung und Eigentum müssen geachtet und geschützt sein.
#94Die materiellen Grundlagen der Freiheit sind zu sichern.
#95Freiheit ermöglicht und braucht die eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
#96Deshalb ist das gesellschaftliche Leben nach dem Prinzip der Subsidiarität zu ordnen: Was der Bürger allein, in der Familie und im freiwilligen Zusammenwirken mit anderen besser oder ebenso gut leisten kann, soll seine Aufgabe bleiben.
#97Staat und Kommunen sollen Aufgaben nur übernehmen, wenn sie von den einzelnen Bürgern oder jeweils kleineren Gemeinschaften nicht erfüllt werden können.
#98Der Grundsatz der Subsidiarität gilt auch zwischen kleineren und größeren Gemeinschaften sowie zwischen freien Verbänden und staatlichen Einrichtungen.
#99Subsidiarität verlangt, dass die größeren Gemeinschaften, auch die staatliche Ebene, tätig werden, wenn gesellschaftspolitische Erfordernisse die Leistungskraft der Einzelnen oder der kleineren Gemeinschaften überfordern.
#100Freiheit verwirklicht sich im praktischen Leben durch Selbstverantwortung und Mitverantwortung.
#101Der Bürger soll Freiheit in der Familie, Nachbarschaft, Arbeitswelt und Freizeit sowie in Gemeinde und Staat erfahren und leben.
#102Er soll teilnehmen und mitverantworten, wählen und entscheiden.
#103Er darf weder in die Rolle des Bevormundeten gedrängt noch zum bloßen Empfänger staatlicher Leistungen erniedrigt werden.
#104Selbständiges Urteil und verantwortliche Mitarbeit schützen ihn vor der Verführung durch Ideologien.
#105Wir wollen den Sinn für Verantwortung und Gemeinwohl, für Pflichten und Bürgertugenden stärken.
#106Die eigene Leistung gehört zur freien Entfaltung der Person.
#107Seine Würde und sein Recht hat der Mensch unabhängig von jeder Leistung, aber eigene Leistungsfähigkeit zu erfahren, ist eine wichtige Quelle seiner Lebenskraft.
#108Leistung ist ein unentbehrlicher Antrieb.
#109Es gilt daher, persönlichen Leistungswillen und Initiative zu fördern, ob auf Erwerb gerichtet oder nicht.
#110Ohne persönliche Leistung kann kein Gemeinwesen gedeihen, Wohlstand erlangen und bewahren.
#111Zur Freiheit gehört die Bereitschaft, sich für sie einzusetzen und sie nach außen und innen zu verteidigen.
#112Wir bekennen uns zu wehrhafter Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
#113Wer frei ist, hat die Pflicht, für die Freiheit derer einzutreten, denen Freiheit vorenthalten wird.
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