Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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FDP - Wiesbadener Grundsätze

Grundsatzprogramm vom 22.04.2012 PDF
#660
Auch mit dem Aufbrechen dieser Strukturen muss in Zukunft die gezielte Förderung von Frauen verstärkt und so echte Teilhabe verwirklicht werden.
#661
Familien mit Kindern schützen Fundament jeder positiven Persönlichkeitsentwicklung ist die Erfüllung ideeller Grundbedürfnisse wie Liebe, Geborgenheit und Anerkennung.
#662
Die Erfüllung dieser ideellen Grundbedürfnisse und der Aufbau stabiler Bindungen sind wegweisend – für den weiteren Lebenslauf, für lebensbejahendes und positives Denken sowie für die Fähigkeit, selbst Liebe, Geborgenheit und Anerkennung an andere weiterzugeben.
#663
Jedes Kind hat das Recht darauf, sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu entfalten.
#664
Jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Kindheit und eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.
#665
Die staatliche Gemeinschaft schützt Kinder vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und fördert ihre Rechte.
#666
Chancen, unabhängig von der Herkunft, beginnen bereits im Kleinkindalter.
#667
In der Verantwortung für ihre Kinder sehen Liberale zunächst die Eltern und erst dann Staat und Gesellschaft.
#668
Dennoch kann staatliche Intervention erforderlich sein, um die Grundrechte und den Schutz der Kinder gegenüber ihren Eltern zu sichern.
#669
Alle Maßnahmen, die Kinder betreffen, müssen sich vorrangig am Wohl des Kindes und möglichst optimaler Entwicklungschancen für jedes einzelne Kind orientieren.
#670
Familie bedeutet heute nicht mehr nur die Lebensgemeinschaft von leiblichen Elternpaaren mit ihren Kindern.
#671
Daneben leben heute beispielsweise auch Alleinerziehende, Patchwork-Familien oder gleichge- schlechtliche Paare mit Kindern in hohem Verantwortungsbewusstsein als Familien zusammen.
#672
Liberale wollen allen Menschen ermöglichen, sich für eine Familie und damit die Verantwortung für Kinder zu entscheiden.
#673
Vereinbarkeit von Ausbildung, Beruf und Familie Die Entscheidung für Kinder darf nicht zur Benachteiligung in Ausbildung, Beruf und Gesellschaft, in Lebenskrisen oder im Alter führen.
#674
Gemeint ist damit die faktische Benachteiligung, insbesondere von Frauen.
#675
Der Staat soll gegenüber den Anforderungen der Arbeitswelt einen geschützten Raum sichern und mithin die Entscheidung für Kinder durch eine familienfreundliche Infrastruktur erleichtern.
#676
Dazu gehört zuvorderst der flächendeckende bedarfsgerechte und vielseitige Ausbau von Kindertageseinrichtungen mit einem flexiblen Angebot, Ganztagsangebote und andere Formen der Betreuung.
#677
Neben dem quantitativen Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen muss aber auch die Qualität frühkindlicher Betreuung verbessert werden, damit die Einrichtungen ihrem Bildungsauftrag gerecht werden können.
#678
Hier muss die Finanzierung der Kinderbetreuung Vorrang haben vor dem weiteren Ausbau familienpolitischer Transferzahlungen.
#679
Durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf können neue Rollenbilder und Strukturen in der Arbeitswelt entstehen.
#680
Erziehende Mütter wie Väter brauchen einen flexiblen Arbeitsmarkt und Arbeitszeitmodelle, die ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen.
#681
Stärkung von Verantwortungsgemeinschaften Die Vielfalt der Lebensentwürfe zeigt sich auch in der Vielfalt der Lebensgemeinschaften.
#682
Fundament unserer Gesellschaft ist die Übernahme dauerhafter Verantwortung füreinander.
#683
Aber wir schreiben den Menschen die Form ihres Zusammenlebens nicht vor.
#684
Welchen Platz sie in der Gesellschaft anstreben, welche persönlichen Bindungen sie Verantwortung für die Freiheit eingehen und welche sie wieder lösen, bleibt nur den einzelnen Menschen überlassen.
#685
Die wichtigste und grundlegende Lebensgemeinschaft ist die Familie als generationenübergreifende Verantwortungsgemeinschaft.
#686
Die Familie ist Quelle von Anerkennung und Solidarität über Generationen hinweg.
#687
Unser Bild von Ehe, Familie und anderen Verantwortungsgemeinschaften bleibt aber offen.
#688
Alle Paare sollen die Ehe eingehen können.
#689
Bei Rechten und Pflichten machen wir keine Unterschiede zwischen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Ehegatten.
#690
Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der eigenen Lebensgemeinschaft ist Privatsache.


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