Dokument lesen
FDP - Wiesbadener Grundsätze
Grundsatzprogramm vom 22.04.2012 PDF
#934
Fenster schließen und zurück
Die Absage an geistiges Eigentum ebnet den Weg in einen Sozialismus geistiger Leistungen zum Schaden aller Beteiligten: Den schöpferisch Tätigen fehlt jeder Anreiz, sodass unserer Gesellschaft Innovationsund Kreativpotentiale verloren gehen.
#935Die Ausgestaltung geistigen Eigentums muss sich an den Bedingungen orientieren, die die Ordnungsidee des Eigentums so erfolgreich machen: Dazu gehören Klarheit und Transparenz durch Publizität.
#936Nur wenn klar ist, wem welche geistige Leistung gehört, können die Menschen dieses Eigentumsverhältnis respektieren, faire Handelsbeziehungen darauf aufbauen und neue Geschäftsmodelle damit entwickeln.
#937Neue Klarheit und Transparenz im Recht des geistigen Eigentums ist daher eine wichtige politische Gestaltungsaufgabe.
#938Die Durchsetzung bestehender Regelungen zum geistigen Eigentum muss stets Vorrang vor der Schaffung neuer Regelungen haben.
#939Bürgersouveränität gewährleisten Nur in einer freien Gesellschaft ist es möglich, dass sich die Menschen ihren Interessen, Fähigkeiten und Neigungen entsprechend entfalten und sich am Gemeinwesen beteiligen können.
#940Die Grundrechte schützen die freie Gesellschaft.
#941In ihr können die Menschen offen ihre Meinung äußern, sich informieren und ihren Glauben leben.
#942Sie können sich in Gewerkschaften und Vereinen zusammenschließen oder sich in Parteien einbringen, sie können für ihre Belange demonstrieren, ohne dabei Repressionen fürchten zu müssen.
#943Für Liberale ist es unabdingbar, dass Freiheitsrechte nicht ausgehöhlt werden: Die Dynamik einer freien und vielfältigen Gesellschaft muss sich entfalten können.
#944Die Teilhabe an der Gesellschaft muss gewährleistet sein, denn liberale Demokratie lebt von der Mitwirkung der Menschen.
#945Je mehr und je stärker die Bürger sich an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen, desto demokratischer ist der Staat.
#946Deshalb werden wir jede Chance nutzen, um durch neue Medien ebenso wie durch eine neue Offenheit den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu suchen.
#947Der Verantwortung für die Freiheit Staat ist nicht Vormund der Bürger, sondern ihr Diener zur Gestaltung und Sicherung der offenen Bürgergesellschaft.
#948Vertragsfreiheit statt staatlicher Bevormundung Das Ideal eigenverantwortlichen Freiheitsgebrauches verwirklicht sich im Privatrecht: Dort, wo die Bürger ihre Angelegenheiten auf Augenhöhe selbst regeln, herrschen Freiheit und Verantwortung.
#949Das setzt Vertragsfreiheit und den Vorrang der privatautonomen Übereinkunft vor staatlicher Bevormundung voraus.
#950Sie sind daher wichtige Leitmotive unserer Rechtspolitik.
#951Vertragsfreiheit sichert zudem das Innovationspotential unserer Rechtsordnung: Nur wenn Bürger und Unternehmen selbst frei sind, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Bedürfnisse rechtssicher vereinbaren zu können, kann das Privatrecht die rasanten Innovationen und die Vielfalt in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft schnell genug nachvollziehen und darauf innovativ reagieren.
#952Wo Bürger oder Unternehmen sich nicht auf Augenhöhe begegnen, muss das Recht den Schwachen vor Machtmissbrauch des Starken schützen.
#953In Anbetracht der Bedeutung der Vertragsfreiheit und aus Respekt vor dem selbstbewussten Bürger darf die Politik die Rollen ungleich Starker und Schwacher aber nicht vorschnell festlegen.
#954Wir setzen immer zuerst auf den eigenverantwortlichen Bürger, der seine eigenen Interessen am besten wahrnimmt und durchsetzt.
#955Nur wo dies typischerweise nicht gelingt, ist der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert.
#956Wir wenden uns dagegen, das Privatrecht dafür zu missbrauchen, die Gesellschaft nach paternalistischem Muster zu erziehen.
#957Das Privatrecht soll den Bürgern praktische Instrumente zur selbständigen Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten an die Hand geben.
#958Es soll kein Mittel zur „Besserung“ von Bürgern und Gesellschaft nach politischer Vorgabe sein.
#959Maßnahmen wie Zwangsquoten im Gesellschaftsrecht sind mit unserer Vorstellung von Privatrecht nicht vereinbar.
#960Das Recht auf Selbstbestimmung und Ethik in der Medizin Zur Freiheit des Einzelnen gehört das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper.
#961Selbstbestimmung geht vor Fürsorge-Überlegungen Dritter.
#962Es ist das Recht jedes Einzelnen, eigenverantwortlich über medizinische Behandlungen zu entscheiden und im Voraus entsprechende Verfügungen zu treffen.
#963Medizinische Behandlungen gegen den Willen des Betroffenen lehnen Liberale strikt ab.
#964Wir wollen für alle Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt ermöglichen.
Fenster schließen und zurück
Anzeige: