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FDP - Wiesbadener Grundsätze
Grundsatzprogramm vom 22.04.2012 PDF
#947
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Der Verantwortung für die Freiheit Staat ist nicht Vormund der Bürger, sondern ihr Diener zur Gestaltung und Sicherung der offenen Bürgergesellschaft.
#948Vertragsfreiheit statt staatlicher Bevormundung Das Ideal eigenverantwortlichen Freiheitsgebrauches verwirklicht sich im Privatrecht: Dort, wo die Bürger ihre Angelegenheiten auf Augenhöhe selbst regeln, herrschen Freiheit und Verantwortung.
#949Das setzt Vertragsfreiheit und den Vorrang der privatautonomen Übereinkunft vor staatlicher Bevormundung voraus.
#950Sie sind daher wichtige Leitmotive unserer Rechtspolitik.
#951Vertragsfreiheit sichert zudem das Innovationspotential unserer Rechtsordnung: Nur wenn Bürger und Unternehmen selbst frei sind, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Bedürfnisse rechtssicher vereinbaren zu können, kann das Privatrecht die rasanten Innovationen und die Vielfalt in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft schnell genug nachvollziehen und darauf innovativ reagieren.
#952Wo Bürger oder Unternehmen sich nicht auf Augenhöhe begegnen, muss das Recht den Schwachen vor Machtmissbrauch des Starken schützen.
#953In Anbetracht der Bedeutung der Vertragsfreiheit und aus Respekt vor dem selbstbewussten Bürger darf die Politik die Rollen ungleich Starker und Schwacher aber nicht vorschnell festlegen.
#954Wir setzen immer zuerst auf den eigenverantwortlichen Bürger, der seine eigenen Interessen am besten wahrnimmt und durchsetzt.
#955Nur wo dies typischerweise nicht gelingt, ist der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert.
#956Wir wenden uns dagegen, das Privatrecht dafür zu missbrauchen, die Gesellschaft nach paternalistischem Muster zu erziehen.
#957Das Privatrecht soll den Bürgern praktische Instrumente zur selbständigen Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten an die Hand geben.
#958Es soll kein Mittel zur „Besserung“ von Bürgern und Gesellschaft nach politischer Vorgabe sein.
#959Maßnahmen wie Zwangsquoten im Gesellschaftsrecht sind mit unserer Vorstellung von Privatrecht nicht vereinbar.
#960Das Recht auf Selbstbestimmung und Ethik in der Medizin Zur Freiheit des Einzelnen gehört das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper.
#961Selbstbestimmung geht vor Fürsorge-Überlegungen Dritter.
#962Es ist das Recht jedes Einzelnen, eigenverantwortlich über medizinische Behandlungen zu entscheiden und im Voraus entsprechende Verfügungen zu treffen.
#963Medizinische Behandlungen gegen den Willen des Betroffenen lehnen Liberale strikt ab.
#964Wir wollen für alle Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt ermöglichen.
#965In der Reproduktionsmedizin gilt für uns das Entscheidungsrecht der werdenden Eltern über medizinische Maßnahmen, soweit die Menschenwürde nicht beeinträchtigt wird.
#966Wir wollen für alle Menschen unabhängig vom Familienstand den Zugang zur Reproduktionsmedizin ermöglichen.
#967Liberale stehen für eine Ethik des Helfens und Heilens.
#968Die Freiheit der Forschung findet ihre Grenze an der Menschenwürde.
#969Religion, Staat und Republik Zur Freiheit gehört die Suche nach dem Sinn und den Werten des eigenen Lebens.
#970Religion und Weltanschauungen können helfen, eine für den Einzelnen stimmige und sinnvolle Einordnung ins Weltganze zu finden.
#971Der liberale Verfassungsstaat steht deshalb nicht im Wettbewerb zu Religionen.
#972Die freiheitlich-demokratische Werteordnung des Grundgesetzes ist ein Identifikationsangebot für alle Bürger – ganz gleich ob oder welcher religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung sie anhängen.
#973Kern dieser Werteordnung sind die Grundrechte des Grundgesetzes.
#974Im Verhältnis zu den einzelnen Religionen muss der Staat neutral bleiben.
#975Nur ein weltanschaulich offenes Recht kann ein wirksames Instrument zur Verantwortung für die Freiheit Befriedung und Versöhnung in einer multireligiös geprägten Gesellschaft sein.
#976Solange christlicher Religionsunterricht erteilt wird, muss auch anderen nach dem Grundgesetz anerkannten Religionsgemeinschaften Religionsunterricht möglich sein.
#977Die Liberalen setzen sich über die Gewährleistung von Religionsfreiheit und der Gleichbehandlung von Religionen hinaus für eine größtmögliche Trennung von Kirche und Staat ein.
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