Dokument lesen
AFD - Programm für Deutschland.
Grundsatzprogramm vom 27.06.2016 PDF
#87
Fenster schließen und zurück
Die Funktionen von „politischen Beamten“ in der Staatsverwaltung sind ebenfalls abzuschaffen, von Ministerialdirektoren bis hin zu Polizeipräsidenten.
#88Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben unabhängig und loyal zu sein.
#89Beamtenund Richterstellen sind nach Qualifikation und fachlicher Leistung zu besetzen (Artikel 33 Absatz 2 GG).
#90Die „Parteibuchwirtschaft“ muss beendet werden.
#91mterpatronage ist unter Strafe zu stellen.
#92Macht der Parteien beschränken Parteien sollen am politischen System mitwirken (Art.
#93GG), es aber nicht beherrschen.
#94Die Allmacht der Parteien und deren Ausbeutung des Staates gefährden unsere Demokratie.
#95Diese Allmacht ist Ursache der verbreiteten Politikverdrossenheit und nicht zuletzt auch Wurzel der gesellschaftsschädigenden Politischen Korrektheit und des Meinungsdiktats in allen öffentlichen Diskursen.
#96Nur direkt-demokratische Entscheidungen des Volkes können die Parteien wieder in das demokratische System integrieren.
#97Die Abgeordneten unserer Parlamente haben ihre Funktion als Mandatare der Bürger verloren.
#98Ihre Loyalität gilt zuerst der politischen Partei, der sie angehören.
#99Von ihr erhalten sie ihre Wahlchancen und ihre Wahl sichert typischerweise ihren Lebensunterhalt.
#100Mit dieser Abhängigkeit von der Partei geht die Entfremdung vom Wähler einher.
#101Parteienfinanzierung dem Verfassungsrecht anpassen Die Parteienfinanzierung muss verfassungskonform auf einen angemessenen Umfang begrenzt werden.
#102Bis 1959 gab es in der Bundesrepublik keine staatliche Finanzierung der Parteien.
#103Ab 1959 wurde das Institut der sogenannten Wahlkampfkostenerstattung geschaffen.
#104Inzwischen ist durch das Parteiengesetz ein Finanzierungssystem unter dem Begriff der „staatlichen Teilfinanzierung” entstanden.
#105Danach haben die Parteien einen rechtlichen Anspruch auf jährlich wiederkehrende Zahlungen.
#106Diese betrugen im Jahr 2015 159,2 Millionen EURO.
#107Zusätzlich haben die Abgeordneten der Parlamente Ansprüche auf Mitarbeiterpauschalen, zum Beispiel jeder Bundestagsabgeordnete auf 20.
#108EURO pro Monat.
#109In 2015 bedeutet dies allein für den Bundestag jährliche Kosten in Höhe von 172 Millionen für ca.
#110Mitarbeiter.
#111Darüber hinaus werden ohne gesetzliche Grundlage den Fraktionen des Bundestages Finanzmittel zur Verfügung gestellt für sogenannte wissenschaftliche Beratung, in 2015 in Höhe von 83 Millionen EURO.
#112Ohne direkten Zusammenhang zum Parteiengeschehen gibt es noch die juristische Konstruktion sogenannter parteinaher Stiftungen.
#113Dabei handelt es sich um Vereine, die durch jährliche Direkt-Zuweisungen aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert werden, im Jahr 2015 in der Grundförderung mit 95 Millionen EURO.
#114Insgesamt handelt es sich bei dem derzeitigen System der Parteienfinanzierung um ein weitgehend verdecktes System, bei dem den Parteien ein Vielfaches der Mittel zufließt, welche im Parteiengesetz eigentlich als Höchstbetrag festgelegt sind.
#115Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- 12 Programm für Deutschland | Demokratie und Grundwerte richtes sind sowohl die Form dieser Finanzierung wie die Höhe der fließenden Mittel als verfassungswidrig einzustufen.
#116Besetzung des Parlaments eine nur geringe Auswirkung.
#117In Wahrheit wird über die „sicheren Listenplätze” die Zusammensetzung der Parlamente durch die Parteien gesteuert.
Fenster schließen und zurück
Anzeige: