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AFD - Programm für Deutschland.
Grundsatzprogramm vom 27.06.2016 PDF
#103
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Ab 1959 wurde das Institut der sogenannten Wahlkampfkostenerstattung geschaffen.
#104Inzwischen ist durch das Parteiengesetz ein Finanzierungssystem unter dem Begriff der „staatlichen Teilfinanzierung” entstanden.
#105Danach haben die Parteien einen rechtlichen Anspruch auf jährlich wiederkehrende Zahlungen.
#106Diese betrugen im Jahr 2015 159,2 Millionen EURO.
#107Zusätzlich haben die Abgeordneten der Parlamente Ansprüche auf Mitarbeiterpauschalen, zum Beispiel jeder Bundestagsabgeordnete auf 20.
#108EURO pro Monat.
#109In 2015 bedeutet dies allein für den Bundestag jährliche Kosten in Höhe von 172 Millionen für ca.
#110Mitarbeiter.
#111Darüber hinaus werden ohne gesetzliche Grundlage den Fraktionen des Bundestages Finanzmittel zur Verfügung gestellt für sogenannte wissenschaftliche Beratung, in 2015 in Höhe von 83 Millionen EURO.
#112Ohne direkten Zusammenhang zum Parteiengeschehen gibt es noch die juristische Konstruktion sogenannter parteinaher Stiftungen.
#113Dabei handelt es sich um Vereine, die durch jährliche Direkt-Zuweisungen aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert werden, im Jahr 2015 in der Grundförderung mit 95 Millionen EURO.
#114Insgesamt handelt es sich bei dem derzeitigen System der Parteienfinanzierung um ein weitgehend verdecktes System, bei dem den Parteien ein Vielfaches der Mittel zufließt, welche im Parteiengesetz eigentlich als Höchstbetrag festgelegt sind.
#115Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- 12 Programm für Deutschland | Demokratie und Grundwerte richtes sind sowohl die Form dieser Finanzierung wie die Höhe der fließenden Mittel als verfassungswidrig einzustufen.
#116Besetzung des Parlaments eine nur geringe Auswirkung.
#117In Wahrheit wird über die „sicheren Listenplätze” die Zusammensetzung der Parlamente durch die Parteien gesteuert.
#118Die verdeckte Parteienfinanzierung ist gänzlich aus dem Ruder gelaufen und macht mittlerweile jährlich etwa 600 Millionen EURO aus, also das Vierfache der eigentlichen – verfassungsgerichtlich gedeckelten – Parteienfinanzierung.
#119Die AfD will, dass die gesamte staatliche Parteienfinanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt wird.
#120Oberster Maßstab für die Neuregelung ist eine transparente und summenmäßig begrenzte Zuschuss-Finanzierung ausschließlich an die Parteien nach Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.
#121Alle Mittel der Parteienfinanzierung sind entgegen derzeitiger Praxis der unbeschränkten Kontrolle der Rechnungshöfe zu unterwerfen.
#122Die Feststellungen des Rechnungshofes sind der Öffentlichkeit zugängig zu machen.
#123Unabdingbar ist auch eine restriktive und Korruption vermeidende Neuordnung der Spendenregelungen.
#124Ferner soll den deutschen Parteien die Beteiligung an Unternehmen sowie die Annahme von Firmen-Spenden verboten werden.
#125Freie Listenwahl und freies Mandat Die politische Klasse Deutschlands hat das Wahlrecht und die Wahlverfahren im Laufe der Zeit immer trickreicher ausgenutzt und angepasst, um den Einfluss des Volkes zu minimieren.
#126Mit der nach Grundgesetz und Bundeswahlgesetz deklarierten Personenwahl ist es nicht weit her.
#127Dem Wähler werden starre Wahllisten der Parteien zum Ankreuzen vorgelegt.
#128Die Erststimme hat auf die konkrete personelle Die AfD strebt eine Neugestaltung des Wahlsystems an, die dem Wähler die Entscheidung über die personelle Zusammensetzung der Parlamente zurückgibt und das „Freie Mandat“ der Abgeordneten stärken soll.
#129Wir treten für die „freie Listenwahl“ bei Landtagsund Bundestagswahlen ein, mit der Möglichkeit des Kumulierens, Panaschierens und Streichens von Kandidaten.
#130Die AfD will zudem künftig die Erringung eines Abgeordnetenmandates an eine festgesetzte Soll-Zahl von Wählerstimmen knüpfen.
#131Im Falle einer niedrigen Wahlbeteiligung bedeutet dies eine Verkleinerung der Parlamente.
#132Verkleinerung des Bundestages Wir dringen ferner auf eine deutliche Verkleinerung des Bundestages und der Länderparlamente.
#133Eine Reduzierung der Zahl von derzeit etwa 2.
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