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AFD - Programm für Deutschland.
Grundsatzprogramm vom 27.06.2016 PDF
#319
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Auch sind deren Eingriffsmöglichkeiten an die Herausforderungen anzupassen sowie nicht zuletzt diejenigen Ursachen zu bekämpfen, die zu erhöhter Kriminalitätsbelastung geführt haben und voraussichtlich auch weiter führen werden.
#320Die AfD fordert daher einen „sicherheitspolitischen Befreiungsschlag“, um den Schutz der Bürger an erste Stelle zu setzen.
#321Andere Belange haben sich dem unterzuordnen.
#322Wir wollen einen klaren Systemwechsel hin zu Behörden, die zum maximalen Schutz der Bürger in der Lage sind: Ausländerbehörden, Polizei und Strafverfolgung.
#323Wir wollen den Sicherheitsbehörden bessere und moderne Vorschriften geben.
#324Programm für Deutschland | Innere Sicherheit und Justiz 3.
#325Polizei stärken und Strafjustiz verbessern Die Polizei ist ausgezehrt: Jahrelange so genannte „Polizeireformen“ haben zu einem deutlichen Personalabbau geführt.
#326Dies führte in allen Bereichen zu unzumutbaren und unverantwortlichen Mangelsituationen.
#327Daher sind, um sie zu beheben, die Stellenpläne im erforderlichen Maß aufzustocken und die Ausrüstung auf den modernsten Stand zu bringen.
#328Vor allem im IT-Bereich sollten in Bund und Ländern einheitliche Standards gelten.
#329Zur besseren Evaluierung ist eine Kriminalstatistik ohne politische Vorgaben als möglichst getreues Abbild der Realität zu erstellen und durch eine Dunkelfeldstudie zu ergänzen.
#330Die AfD setzt sich für eine schnelle Verbesserung der Justizorganisation, für eine Wiederherstellung unseres Rechtssystems und für einen effektiven Rechtsschutz der Bürger ein.
#331Die Justiz muss in allen Bereichen wieder schneller und zuverlässiger arbeiten.
#332Vor dem Hintergrund der steigenden Brutalität jugendlicher Krimineller und der gravierenden Problematik jugendlicher Intensivtäter halten wir es für wichtig und zweckmäßig, auf volljährige Täter das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden und das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken.
#333Der Staat muss durch die konsequente Bestrafung schwerer Delikte Signale der Warnung und Prävention aussenden sowie den verloren gegangenen Respekt bei diesen jugendlichen Serientätern wiederherstellen.
#334Wir sind dafür, das Anordnen der Untersuchungshaft schon dann möglich zu machen, wenn der dringende Tatverdacht eines Verbrechens im Sinne des § 12 Abs.
#335StGB besteht.
#336Die Strafjustiz hat derzeit mit einer Strafprozessordnung zu arbeiten, die noch aus dem 19. Jahrhundert stammt.
#337Sie ist personell zu stärken, die Verfahren sind durch geeignete Verfahrensmaßnahmen zu beschleunigen, doch dabei sind selbstverständlich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein faires Verfahren zu wahren.
#338Die Möglichkeiten des Strafbefehlsverfahrens sind ebenso wie die des beschleunigten Strafverfahrens zu verbessern.
#339Das Rechtsmittelsystem ist so zu gestalten, dass zügigere Entscheidungen möglich werden, indem insbesondere Urteilsaufhebungen und Zurückweisungen zur Neuverhandlung abgeschafft werden.
#340Weisungsfreie Staatsanwälte, unabhängige Richter und parteiferne Rechnungshöfe Die AfD will die Einflussnahme der politischen Parteien auf das Ernennen von Richtern und Staatsanwälten beenden und für die Zukunft ausschließen.
#341Auch wollen wir die Praxis ändern, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden und im Einzelfall dem Justizminister berichtspflichtig ist.
#342Die Unabhängigkeit der dritten Gewalt muss durch eine Selbstverwaltung der Justiz ausgebaut werden, wie es in vielen anderen europäischen Ländern bereits üblich ist.
#343Wir unterstützen daher den Modellvorschlag des Deutschen Richterbundes, einen Justizwahlausschuss und einen Justizverwaltungsrat einzurichten.
#344Insbesondere die Verfassungsgerichte und Rechnungshöfe sind vor parteipolitischer Einwirkung zu schützen.
#345Wir wollen die Polizei und Justiz stärken, um sie in die Lage zu versetzen, Verbrechen effektiver zu bekämpfen.
#346Vor dem Hintergrund der steigenden Brutalität jugendlicher Krimineller ist auf volljährige Täter das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden und das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken.
#347Programm für Deutschland | Innere Sicherheit und Justiz 3.
#348Angriffe auf Amtspersonen härter bestrafen Der immer mehr um sich greifenden Aggressivität gegen Amtspersonen im weiteren Sinne (Polizeibeamte, Feuerwehrangehörige und sonstige Rettungskräfte) ist dadurch zu begegnen, dass tätliche Angriffe auf diesen Personenkreis mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten zu ahnden sind.
#349Hierzu sehen wir auch einen neuen Straftatbestand als erforderlich an, der Polizisten auch dann vor Angriffen besonders schützt, wenn diese Angriffe anlasslos erfolgen.
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