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Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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AFD - Programm für Deutschland.

Grundsatzprogramm vom 27.06.2016 PDF
#708
Minarett und Muezzinruf stehen im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen, das die christlichen Kirchen in der Moderne praktizieren.
#709
Keine öffentlich-rechtliche Körperschaft für islamische Organisationen Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
#710
Islamische Organisationen erstreben den Körperschaftsstatus mit seinen Privilegien, um ihre Macht zu stärken.
#711
Voraussetzung für den Körperschaftsstatus ist eine ausreichende Repräsentanz, die Gewähr der Dauer sowie die Achtung des freiheitlichen Staatskirchenrechts.
#712
Letzteres verlangt die Anerkennung der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Parität der Religionen und Bekenntnisse.
#713
Keine Vollverschleierung im öffentlichen Raum Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst.
#714
Burka oder Niqab errichten eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und erschweren damit die kulturelle Integration und das Zusammenleben in der Gesellschaft.
#715
Ein Verbot ist daher notwendig und nach einem Urteil des EuGH rechtmäßig.
#716
Im öffentlichen Dienst soll kein Kopftuch getragen werden; in Bildungseinrichtungen weder von Lehrerinnen noch Schülerinnen in Anlehnung an das französische Modell.
#717
Der Integration und Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von muslimischen Frauen unter den Mann.
#718
KAPITEL 8 Schule, Hochschule und Forschung 52 Programm für Deutschland | Schule, Hochschule und Forschung 8.
#719
Forschung und Lehre: in Freiheit und als Einheit Die AfD fühlt sich dem Humboldtschen Bildungsideal verpflichtet.
#720
Die Freiheit von Forschung und Lehre sind unabdingbare Grundvoraussetzungen für wissenschaftlichen Fortschritt.
#721
Deshalb müssen die Hochschulen über Art und Umfang ihres Studienangebotes frei entscheiden können.
#722
Der Wissenschaftsbetrieb muss vor ausufernden bürokratischen Regelungen geschützt werden und die Wissenschaft muss frei von ideologischen Zwängen sein.
#723
Das Ethos der Wissenschaft, zu dem die Kritikfähigkeit, Unvoreingenommenheit und der Respekt vor anderen Wissenschaftlern und ihren Leistungen gehört, ist zu stärken.
#724
Deutsch soll als Lehrsprache erhalten werden.
#725
Die Einheit von Forschung und Lehre ist das Alleinstellungsmerkmal der Universitäten und Hochschulen mit Universitätsstatus.
#726
Deshalb sollten ausschließlich diese das Promotionsund Habilitationsrecht besitzen.
#727
Autonomie durch Grundfinanzierung stärken Deutschland verfügt über eine differenzierte Hochschullandschaft von Universitäten und Fachhochschulen, über die Kunstund Musikhochschulen bis zu den Theologischen und Pädagogischen Hochschulen.
#728
Sie erfüllen auf hohem Niveau unterschiedliche Aufgaben und Ziele.
#729
Um den Anschluss an die internationale Spitzenforschung und Lehre wieder zu erreichen, sind Universitäten entsprechend auszustatten.
#730
Die Studienabschlüsse müssen wieder klare Inhalte und Fertigkeiten vermitteln und ein eindeutiges Profil haben.
#731
Pädagogische Hochschulen für Grund-, Hauptund Realschul- lehramt sind flächendeckend wieder einzuführen.
#732
Berufsbezogene Studienfächer und das duale System sind zu stärken.
#733
Auch kleine Fächer müssen erhalten werden, um die Vielfalt der Lehre und Forschung zu bewahren.
#734
Die Freiheit von Forschung und Lehre ist nur durch eine verlässliche staatliche Grundfinanzierung gewährleistet.
#735
Die AfD fordert deshalb, die oft politisch-ideologische Verga- be von staatlichen Drittmitteln durch eine Erhöhung der Grundfinanzierung zu ersetzen.
#736
Förderung der „Gender-Forschung” beenden Die Gender-Forschung erfüllt nicht den Anspruch, der an seriöse Forschung gestellt werden muss.
#737
Ihre Methoden genügen nicht den Kriterien der Wissenschaft, da ihre Zielsetzung primär politisch motiviert ist.
#738
Bund und Länder dürfen daher keine Sondermittel für die Gender-Forschung mehr bereitstellen.


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