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AFD - Programm für Deutschland.
Grundsatzprogramm vom 27.06.2016 PDF
#81
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Die AfD will hier gegensteuern.
#82Jeder Beamte muss beim Eintritt in ein deutsches Parlament dem Prinzip der Gewaltenteilung folgend sein Beamtenverhältnis ruhen lassen.
#83Jedoch ausgerechnet bei den Spitzen der Exekutive ist dieses Prinzip ausgesetzt.
#84Wer Parlamentarier ist, soll in Zukunft nicht mehr Teil der Exekutive sein dürfen und umgekehrt.
#85Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister sind ersatz- 11 Programm für Deutschland | Demokratie und Grundwerte los abzuschaffen.
#86Minister, Kanzler und Ministerpräsidenten sollen nicht mehr zugleich Parlamentsmitglieder sein.
#87Die Funktionen von „politischen Beamten“ in der Staatsverwaltung sind ebenfalls abzuschaffen, von Ministerialdirektoren bis hin zu Polizeipräsidenten.
#88Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben unabhängig und loyal zu sein.
#89Beamtenund Richterstellen sind nach Qualifikation und fachlicher Leistung zu besetzen (Artikel 33 Absatz 2 GG).
#90Die „Parteibuchwirtschaft“ muss beendet werden.
#91mterpatronage ist unter Strafe zu stellen.
#92Macht der Parteien beschränken Parteien sollen am politischen System mitwirken (Art.
#93GG), es aber nicht beherrschen.
#94Die Allmacht der Parteien und deren Ausbeutung des Staates gefährden unsere Demokratie.
#95Diese Allmacht ist Ursache der verbreiteten Politikverdrossenheit und nicht zuletzt auch Wurzel der gesellschaftsschädigenden Politischen Korrektheit und des Meinungsdiktats in allen öffentlichen Diskursen.
#96Nur direkt-demokratische Entscheidungen des Volkes können die Parteien wieder in das demokratische System integrieren.
#97Die Abgeordneten unserer Parlamente haben ihre Funktion als Mandatare der Bürger verloren.
#98Ihre Loyalität gilt zuerst der politischen Partei, der sie angehören.
#99Von ihr erhalten sie ihre Wahlchancen und ihre Wahl sichert typischerweise ihren Lebensunterhalt.
#100Mit dieser Abhängigkeit von der Partei geht die Entfremdung vom Wähler einher.
#101Parteienfinanzierung dem Verfassungsrecht anpassen Die Parteienfinanzierung muss verfassungskonform auf einen angemessenen Umfang begrenzt werden.
#102Bis 1959 gab es in der Bundesrepublik keine staatliche Finanzierung der Parteien.
#103Ab 1959 wurde das Institut der sogenannten Wahlkampfkostenerstattung geschaffen.
#104Inzwischen ist durch das Parteiengesetz ein Finanzierungssystem unter dem Begriff der „staatlichen Teilfinanzierung” entstanden.
#105Danach haben die Parteien einen rechtlichen Anspruch auf jährlich wiederkehrende Zahlungen.
#106Diese betrugen im Jahr 2015 159,2 Millionen EURO.
#107Zusätzlich haben die Abgeordneten der Parlamente Ansprüche auf Mitarbeiterpauschalen, zum Beispiel jeder Bundestagsabgeordnete auf 20.
#108EURO pro Monat.
#109In 2015 bedeutet dies allein für den Bundestag jährliche Kosten in Höhe von 172 Millionen für ca.
#110Mitarbeiter.
#111Darüber hinaus werden ohne gesetzliche Grundlage den Fraktionen des Bundestages Finanzmittel zur Verfügung gestellt für sogenannte wissenschaftliche Beratung, in 2015 in Höhe von 83 Millionen EURO.
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