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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland
Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#97
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Der Einblick in die Arbeit von Verwaltung und Politik auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung ist daher ein fundamentales Bürgerrecht und muss zum Wohle der freiheitlichen Ordnung entsprechend garantiert, geschützt und durchgesetzt werden.
#98Die aktuelle Lage in Deutschland wird bestimmt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen auf den verschiedenen Ebenen und in den vielfältigen Bereichen staatlichen Handelns und nur wenig ist bisher vom "Prinzip der Geheimhaltung" zugunsten eines "Prinzips der Öffentlichkeit" verändert worden, obwohl dies auf treffende Weise die Weichenstellung für eine moderne Gesellschaft im 21. Jahrhundert, auch unter Berücksichtigung der weitreichenden Möglichkeiten der Neuen Medien, verdeutlicht.
#99Verwaltung und Politik müssen endlich auch in der Hinsicht ihrer Transparenz gegenüber dem Bürger ihren Dienstleistungscharakter anerkennen und sich grundlegend darauf ausrichten, einen Informationszugang für die Bürger effizient, komfortabel und mit niedrigen Kosten zu ermöglichen.
#100Insbesondere für eine Bewertung politischer Entscheidungsträger ist es unabdingbar, dass die Grundlagen politischer Entscheidungen transparent gemacht werden.
#101Negative Beispiele dafür sind die Geheimhaltung des Mautvertrages vor dem Souverän und seinen gewählten Vertretern, sowie die undemokratische Einführung von Wahlmaschinen, die geeignet sind, das primäre Element der Demokratie, die Wahl, zu beschädigen.
#102Die Piratenpartei will in diesem Sinne auf die Transparenz aller staatlichen Prozesse hinwirken und fordert daher: Jeder Bürger hat unabhängig von der Betroffenheit und ohne den Zwang zur Begründung das Recht auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung, Einsicht in die Aktenvorgänge und die den jeweiligen Stellen zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen.
#103Dies gilt ebenso für schriftliches Aktenmaterial wie digitale oder andere Medien.
#104Seine Schranken findet dieses Recht in den Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, der nationalen Sicherheit, zur Verhinderung von Straftaten und ähnlichem.
#105Diese Ausnahmeregelungen sind möglichst eng und eindeutig zu formulieren und dürfen nicht pauschal ganze Behörden oder Verwaltungsgebiete ausgrenzen.
#106Die Auskunftsstelle ist verpflichtet, zeitnah und in einer klaren Kostenregelung, Zugang in Form einer Akteneinsicht oder einer Materialkopie zu gewähren, um eine breite, effiziente Nutzung der Daten zu ermöglichen.
#107Die Verweigerung des Zugangs muss schriftlich begründet werden und kann vom Antragsteller, sowie von betroffenen Dritten gerichtlich überprüft werden lassen, wobei dem Gericht zu diesem Zweck voller Zugang durch die öffentliche Stelle gewährt werden muss.
#108Alle öffentlichen Stellen sind verpflichtet, sowohl regelmäßig Organisations- und Aufgabenbeschreibungen zu veröffentlichen, einschließlich Übersichten der Arten von Unterlagen, auf die zugegriffen werden kann, als auch einen jährlichen öffentlichen Bericht über die Handhabung des Auskunftsrechts.
#109Unter besonderer Berücksichtigung der immensen Möglichkeiten, die sich mit der rasanten Entwicklung und Verbreitung der Neuen Medien ergeben, gibt es verschiedene Ansatzpunkte, um diesen grundsätzlichen Forderungen Rechnung zu tragen.
#110So sollten staatliche Stellen die Nutzung freier Software forcieren, eine automatische Veröffentlichung dazu geeigneter Dokumente einrichten und allgemein den kostengünstigen und aufwandsarmen digitalen Zugriff ausbauen.
#111Die Abkehr vom "Prinzip der Geheimhaltung", der Verwaltungs- und Politikvorstellung eines überkommenen Staatsbegriffs, und die Betonung des "Prinzips der Öffentlichkeit", das einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens stellt, schafft nach der festen Überzeugung der Piratenpartei die unabdingbaren Voraussetzungen für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung.
#112Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein.
#113Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen.
#114Die Kennzeichen sind pseudonym (z.
#115in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.
#116Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen.
#117Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.
#118Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren.
#119Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.
#120Offene Verträge mit der Wirtschaft Verträge zwischen öffentlichen Einrichtungen/Behörden/Regierung/etc.
#121und Privatfirmen müssen im Sinne des transparenten Staates öffentlich sein.
#122Geheimverträge mit Privatunternehmen sind generell abzulehnen.
#123Bisher getroffene Verträge sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
#124Alle Ausschreibungen sind transparent und öffentlich durchzuführen.
#125Nach der Vergabe sind alle Angebote zu veröffentlichen, sowie die Begründung für die Zuschläge.
#126Ausschreibungen sind so zu gestalten, dass sie nicht nur von einem schon vorher bestimmten Unternehmen erfüllt werden können.
#127Verträge sind so zu gestalten, dass von der Auftragsdurchführung keine größeren Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen, als wenn der Staat sie selbst übernimmt.
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