Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland

Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#162
verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen.
#163
Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.
#164
Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte.
#165
Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis.
#166
Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.
#167
Freies Kopieren und freie Nutzung Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden.
#168
Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.
#169
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden.
#170
In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.
#171
Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.
#172
Förderung der Kultur Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern.
#173
Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können.
#174
Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.
#175
Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an.
#176
Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht.
#177
Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen.
#178
Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.
#179
Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen.
#180
Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.
#181
Freie demokratisch kontrollierte technische Infrastruktur In unserer modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass alle Bürger jederzeit die volle Kontrolle über ihre Informationsverarbeitung und Kommunikation erlangen können, sofern sie dies wünschen.
#182
Diese Freiheit aller Bürgerinnen soll verhindern, dass die Macht über Systeme und Daten in den Händen Einzelner konzentriert wird.
#183
Sie versucht diese so breit wie möglich auf alle Bürger zu verteilen und so ihre Freiheit und Privatsphäre zu sichern.
#184
Offene Standards Die freie und andauernde Verwendung von Daten jeder Art durch alle Nutzerinnen mit Systemen ihrer Wahl kann nur erfolgen, wenn diese Daten in einem Format vorliegen, das den Kriterien eines Offenen Standards entspricht.
#185
hnlich ist es bei der Zusammenarbeit verschiedener technischer Systeme.
#186
Diese sind nur dann bei gleicher Funktionalität austauschbar, wenn ihre Schnittstelle ein Offener Standard ist.
#187
Wir setzen uns deshalb für den konsequenten Einsatz und die Verbreitung von Offenen Standards ein.
#188
Denn so wird die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern verringert und ein freier Wettbewerb technischer Lösungen möglich.
#189
Dabei verstehen wir einen Offenen Standard als ein Protokoll oder Format, das vollständig, öffentlich, ohne Einschränkungen für alle Beteiligten gleichermaßen zugänglich ist, bewertet und benutzt werden kann, ohne Komponenten oder Erweiterungen ist, die von Formaten oder Protokollen abhängen, die selbst nicht dieser Definition entsprechen, frei ist von juristischen oder technischen Klauseln, die seine Verwendung von jeglicher Seite oder jeglichem Geschäftsmodell einschränken, unabhängig von einem einzelnen Hersteller geleitet und weiterentwickelt wird, in einem Prozess, der einer gleichberechtigten Teilnahme von Wettbewerbern und Dritten offen steht, verfügbar ist in verschiedenen vollständigen Implementierungen von verschiedenen Herstellern oder als vollständig freie Implementierung.
#190
Freie Software Wir setzen uns für die Förderung von Software ein, die von allen uneingeschränkt benutzt, untersucht, verbreitet und verändert werden kann.
#191
Diese sogenannte Freie Software garantiert ihren Nutzerinnen alle wesentlichen Freiheiten, die notwendig sind, um die Kontrolle über ihre technischen Systeme selbst zu übernehmen und diese gegebenenfalls kollektiv und demokratisch weiter zu entwickeln.
#192
Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von Autonomie und Privatsphäre aller Nutzer.


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