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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland
Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#239
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Es ist nicht die Aufgabe von Zugangsprovidern und Netzbetreibern gegen Kriminalität im virtuellen öffentlichen Raum Internet vorzugehen.
#240Sie dürfen daher nicht zu privatwirtschaftlichen Ermittlungsbehörden gemacht, mit Kompetenzen zur eigenmächtigen Gefahrenabwehr ausgestattet oder sogar zum Strafvollzug eingesetzt werden.
#241Diese Provider sind dafür verantwortlich, dass der ordentliche Betrieb des freien Internets gesichert und der Zugang dazu allen Mitgliedern der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, nicht jedoch wofür diese ihre Netzwerke verwenden.
#242Sie dürfen nicht für die kriminellen Handlungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht und in Haftung genommen werden.
#243Umgang mit digitaler Technologie lernen Das Internet und weitere digitale Medien führen unweigerlich zu großen gesellschaftlichen Umbrüchen.
#244Sie erweitern die Möglichkeiten zur freien Entfaltung und erschaffen dadurch neue Chancen und Risiken.
#245Eine moderne Gesellschaft muss sich diese Entwicklungen zu Nutze machen, indem sie sie wissenschaftlich begleitet und die erworbene Medienkompetenz an alle ihre Mitglieder weitergibt.
#246Jeder muss in der Lage sein von neuen Errungenschaften zu profitieren und sich durch einen kompetenten und kritischen Umgang mit den Medien vor Gefahren schützen können.
#247Zur Vermittlung von Medienkompetenz müssen die Schulen sowohl inhaltlich als auch technisch immer auf der Höhe der Zeit sein.
#248Der kritische Umgang mit modernen Medien, ihre effektive Nutzung und die kreative Gestaltung müssen in Bildungseinrichtungen fest in den Lehrauftrag integriert werden.
#249Dabei kommt neben den Schulen auch den Eltern eine wichtige Rolle zu.
#250In der komplexen Medienwelt müssen die Eltern die notwendige Hilfe bekommen, um mit der Entwicklung schritthalten zu können.
#251Für eine gelungene Erziehung müssen sie die Welt, in der ihre Kinder aufwachsen, ihre Möglichkeiten und Gefahren kennen und verstehen.
#252Bei dieser rasanten Entwicklung darf niemand einfach zurückgelassen werden.
#253Auch ältere Menschen müssen die Möglichkeit haben so umfänglich am digitalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wie sie es wünschen.
#254Die Erkenntnisse und Erfahrungen der Gesellschaft auf dem Gebiet der Medienkompetenz müssen daher auch älteren Generationen über Bildungsangebote aller Art zur Verfügung gestellt werden.
#255Die speziellen Bedürfnisse von Senioren sind dabei ebenso zu berücksichtigen, wie eine generelle Barrierearmut.
#256Sie müssen in elementaren Bereichen der Medien gefördert und bei staatlichen Angeboten berücksichtigt werden.
#257Digitale Gesellschaft weltweit Die freie Kommunikation über digitale Netzwerke ermöglicht unserer Gesellschaft die klassischen Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu stärken.
#258Sie schafft informierte Bürger und stärkt den demokratischen Diskurs, während neue Wirtschaftsbereiche entstehen und zum Wohlstand der Gesellschaft beitragen.
#259Anstrengungen zur Etablierung freier Kommunikationsnetzwerke sind daher auch in anderen Ländern zu begrüßen und zu unterstützen.
#260Sie ermöglichen weltweit demokratischere Regierungsformen, informiertere und tolerantere Gesellschaften und damit stabilere Strukturen.
#261Der Aufbau freier Kommunikationsnetzwerke muss - wo immer sinnvoll - zu einem Teil der deutschen Entwicklungshilfe werden.
#262Freie Kommunikationsnetzwerke werden weltweit immer wieder von Zensurbestrebungen bedroht.
#263Diese richten sich dabei in der Regel gegen die eigene Bevölkerung und gegen die Freiheit der eigenen Bürger.
#264Zensur darf auch in anderen Ländern in keinem Fall von der Bundesrepublik Deutschland unterstützt werden.
#265Die technischen Voraussetzungen dafür dürfen nicht selbst geschaffen und bei anderen nicht akzeptiert werden.
#266Initiativen - politischer wie technischer Natur - zur Untergrabung von Filtersystemen sind im Rahmen außenpolitischer Möglichkeiten zu unterstützen.
#267Bildung und Forschung Bildung Bildung soll von Geburt bis zum Tod ein Grundrecht sein.
#268Ohne Diskriminierung müssen alle Menschen ein Recht auf Teilhabe an Bildung haben.
#269Alle am öffentlich finanzierten Bildungsprozess Beteiligten sollen das Recht haben, sich wirksam an demokratischen Entscheidungen in den Bildungsinstitutionen zu beteiligen.
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