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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland
Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#264
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Zensur darf auch in anderen Ländern in keinem Fall von der Bundesrepublik Deutschland unterstützt werden.
#265Die technischen Voraussetzungen dafür dürfen nicht selbst geschaffen und bei anderen nicht akzeptiert werden.
#266Initiativen - politischer wie technischer Natur - zur Untergrabung von Filtersystemen sind im Rahmen außenpolitischer Möglichkeiten zu unterstützen.
#267Bildung und Forschung Bildung Bildung soll von Geburt bis zum Tod ein Grundrecht sein.
#268Ohne Diskriminierung müssen alle Menschen ein Recht auf Teilhabe an Bildung haben.
#269Alle am öffentlich finanzierten Bildungsprozess Beteiligten sollen das Recht haben, sich wirksam an demokratischen Entscheidungen in den Bildungsinstitutionen zu beteiligen.
#270Medienbildung und informatische Kompetenzen sind im digitalen Zeitalter zunehmend Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.
#271Alle Bildungsinstitutionen müssen entsprechende Bildungsangebote zur Verfügung stellen.
#272Infrastruktur ist Grundlage für die Wahrnehmung des Rechts auf Bildung im Digitalen Zeitalter.
#273Lernorte sollen flächendeckend mit der notwendigen Infrastruktur ausgestattet werden.
#274Dazu gehört die passende Hardware und ein Breitband-Anschluss an das Internet.
#275Grundsätzlich gilt auch in der Bildung: Was der Staat finanziert, muss der Gesellschaft gehören.
#276Der Staat soll den kostenlosen Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrichtungen und Bildungsmaterialien sicherstellen.
#277Staatlich finanzierte Bildungsmaterialien sind gemeinfrei zu erstellen oder offen unter CC-BY-SA zu lizensieren.
#278Die Lizenzfrage ist unabhängig von den Infrastrukturforderungen.
#279Bildungsprozesse sollen bundesweit einheitlich sein.
#280Es soll dem Bund erlaubt sein, sich an Ausgaben für Bildung in den Ländern zu beteiligen.
#281Wissenschaft und Forschung Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung Wissenschaft ist ein wesentlicher Teil der Kultur und dient nicht nur als Grundpfeiler für technologische Entwicklung, sondern auch für die intellektuelle Entfaltung.
#282Dazu leisten sowohl die erzielten Ergebnisse und deren Anwendungen als auch der Prozess des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns ihren Beitrag.
#283Die Wertschätzung und Förderung der Wissenschaft sind daher eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht durch kurzsichtige wirtschaftliche Interessen gesteuert werden darf.
#284Insbesondere die Grundlagenforschung, die keinen direkten praktischen oder monetären Nutzen anstrebt, muss gefördert werden.
#285Ethische Neutralität und Ideologiefreiheit der Wissenschaft Wissenschaftliche Erkenntnisse an sich unterliegen keiner ethischen Bewertung, eine Beeinflussung der wissenschaftlichen Entwicklung insbesondere in Form von Einschränkungen und Verboten aus politischen, religiösen oder sonstigen ideologischen Gründen ist deshalb abzulehnen.
#286Konkrete Verfahrensweisen sowie praktische Anwendungen neu gewonnener Erkenntnisse müssen hingegen auf deren Vereinbarkeit mit ethischen und gesellschaftlichen Normen überprüft und bei Notwendigkeit eingeschränkt werden.
#287Eine solche Überprüfung darf sich dabei nicht einseitig auf die möglichen Gefahren und Risiken fokussieren, sondern muss vorrangig den Nutzen sowohl für die Wissenschaft als auch für die Gesellschaft als Ganzes in Betracht ziehen.
#288Wissenschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Forschung Die hohe Wertschätzung der Wissenschaft macht es unabdingbar, dass an wissenschaftliche Vorgänge hohe Anforderungen von Transparenz und Nachvollziehbarkeit gestellt werden.
#289Wissenschaftliche Ergebnisse müssen stets in einer Form veröffentlicht werden, die eine unabhängige Überprüfung der dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen ermöglicht.
#290Ebenso ist die Finanzierung von Forschungsprojekten und -einrichtungen transparent zu dokumentieren, um potentielle Interessenskonflikte und Einflussnahmen erkennen zu können.
#291Insbesondere bei der Verwendung wissenschaftlicher Studien als Grundlage für politische Entscheidungen muss rigoros auf die Einhaltung entsprechender Transparenzforderungen geachtet werden.
#292Einrichtungen und Forschungsbereiche, welche den Kriterien der Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlicher Überprüfbarkeit nicht genügen, sollen vom Staat weder direkt bezuschusst noch indirekt (beispielweise durch Zulassung und Anerkennung entsprechender Bildungswege) gefördert werden.
#293Offener Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen Wissenschaftliche Entwicklung kann nur durch den stetigen Austausch von Erkenntnissen gesichert und zum Wohle der Menschen verwendet werden.
#294Rechtliche Schranken, die der Verhinderung von freiem Wissensaustausch insbesondere zum Zwecke der Überprüfung, der weitergehenden Forschung und der Bildung dienen, sind zu vermeiden.
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