Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland

Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#274
Dazu gehört die passende Hardware und ein Breitband-Anschluss an das Internet.
#275
Grundsätzlich gilt auch in der Bildung: Was der Staat finanziert, muss der Gesellschaft gehören.
#276
Der Staat soll den kostenlosen Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrichtungen und Bildungsmaterialien sicherstellen.
#277
Staatlich finanzierte Bildungsmaterialien sind gemeinfrei zu erstellen oder offen unter CC-BY-SA zu lizensieren.
#278
Die Lizenzfrage ist unabhängig von den Infrastrukturforderungen.
#279
Bildungsprozesse sollen bundesweit einheitlich sein.
#280
Es soll dem Bund erlaubt sein, sich an Ausgaben für Bildung in den Ländern zu beteiligen.
#281
Wissenschaft und Forschung Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung Wissenschaft ist ein wesentlicher Teil der Kultur und dient nicht nur als Grundpfeiler für technologische Entwicklung, sondern auch für die intellektuelle Entfaltung.
#282
Dazu leisten sowohl die erzielten Ergebnisse und deren Anwendungen als auch der Prozess des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns ihren Beitrag.
#283
Die Wertschätzung und Förderung der Wissenschaft sind daher eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht durch kurzsichtige wirtschaftliche Interessen gesteuert werden darf.
#284
Insbesondere die Grundlagenforschung, die keinen direkten praktischen oder monetären Nutzen anstrebt, muss gefördert werden.
#285
Ethische Neutralität und Ideologiefreiheit der Wissenschaft Wissenschaftliche Erkenntnisse an sich unterliegen keiner ethischen Bewertung, eine Beeinflussung der wissenschaftlichen Entwicklung insbesondere in Form von Einschränkungen und Verboten aus politischen, religiösen oder sonstigen ideologischen Gründen ist deshalb abzulehnen.
#286
Konkrete Verfahrensweisen sowie praktische Anwendungen neu gewonnener Erkenntnisse müssen hingegen auf deren Vereinbarkeit mit ethischen und gesellschaftlichen Normen überprüft und bei Notwendigkeit eingeschränkt werden.
#287
Eine solche Überprüfung darf sich dabei nicht einseitig auf die möglichen Gefahren und Risiken fokussieren, sondern muss vorrangig den Nutzen sowohl für die Wissenschaft als auch für die Gesellschaft als Ganzes in Betracht ziehen.
#288
Wissenschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Forschung Die hohe Wertschätzung der Wissenschaft macht es unabdingbar, dass an wissenschaftliche Vorgänge hohe Anforderungen von Transparenz und Nachvollziehbarkeit gestellt werden.
#289
Wissenschaftliche Ergebnisse müssen stets in einer Form veröffentlicht werden, die eine unabhängige Überprüfung der dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen ermöglicht.
#290
Ebenso ist die Finanzierung von Forschungsprojekten und -einrichtungen transparent zu dokumentieren, um potentielle Interessenskonflikte und Einflussnahmen erkennen zu können.
#291
Insbesondere bei der Verwendung wissenschaftlicher Studien als Grundlage für politische Entscheidungen muss rigoros auf die Einhaltung entsprechender Transparenzforderungen geachtet werden.
#292
Einrichtungen und Forschungsbereiche, welche den Kriterien der Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlicher Überprüfbarkeit nicht genügen, sollen vom Staat weder direkt bezuschusst noch indirekt (beispielweise durch Zulassung und Anerkennung entsprechender Bildungswege) gefördert werden.
#293
Offener Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen Wissenschaftliche Entwicklung kann nur durch den stetigen Austausch von Erkenntnissen gesichert und zum Wohle der Menschen verwendet werden.
#294
Rechtliche Schranken, die der Verhinderung von freiem Wissensaustausch insbesondere zum Zwecke der Überprüfung, der weitergehenden Forschung und der Bildung dienen, sind zu vermeiden.
#295
Aus öffentlicher Hand (teil-)finanzierte wissenschaftliche Informationen und Forschungsergebnisse sollen auch der Öffentlichkeit zugute kommen und damit für alle Bürger einfach und frei zugänglich sein.
#296
Freier Zugang zu Normen Normen sind etwas Allgemeingültiges und sollen jedem zugänglich sein.
#297
Es ist im Interesse des Verbrauchers und im Sinne des Transparenzgedankens hierbei keine finanziellen Hürden überwinden zu müssen.
#298
Die Finanzierung soll durch den Staat erfolgen; dies scheint in Anbetracht des Nutzens als gerechtfertigt.
#299
Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.
#300
Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden.
#301
Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert.
#302
Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich gestattet.
#303
Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht sind nur bei schwerwiegenden Gründen möglich; diese müssen in jedem Einzelfall schriftlich dargelegt werden.
#304
Die Piratenpartei steht für konsequente Demokratie, Offenheit und Transparenz.


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