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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland
Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#276
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Der Staat soll den kostenlosen Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrichtungen und Bildungsmaterialien sicherstellen.
#277Staatlich finanzierte Bildungsmaterialien sind gemeinfrei zu erstellen oder offen unter CC-BY-SA zu lizensieren.
#278Die Lizenzfrage ist unabhängig von den Infrastrukturforderungen.
#279Bildungsprozesse sollen bundesweit einheitlich sein.
#280Es soll dem Bund erlaubt sein, sich an Ausgaben für Bildung in den Ländern zu beteiligen.
#281Wissenschaft und Forschung Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung Wissenschaft ist ein wesentlicher Teil der Kultur und dient nicht nur als Grundpfeiler für technologische Entwicklung, sondern auch für die intellektuelle Entfaltung.
#282Dazu leisten sowohl die erzielten Ergebnisse und deren Anwendungen als auch der Prozess des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns ihren Beitrag.
#283Die Wertschätzung und Förderung der Wissenschaft sind daher eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht durch kurzsichtige wirtschaftliche Interessen gesteuert werden darf.
#284Insbesondere die Grundlagenforschung, die keinen direkten praktischen oder monetären Nutzen anstrebt, muss gefördert werden.
#285Ethische Neutralität und Ideologiefreiheit der Wissenschaft Wissenschaftliche Erkenntnisse an sich unterliegen keiner ethischen Bewertung, eine Beeinflussung der wissenschaftlichen Entwicklung insbesondere in Form von Einschränkungen und Verboten aus politischen, religiösen oder sonstigen ideologischen Gründen ist deshalb abzulehnen.
#286Konkrete Verfahrensweisen sowie praktische Anwendungen neu gewonnener Erkenntnisse müssen hingegen auf deren Vereinbarkeit mit ethischen und gesellschaftlichen Normen überprüft und bei Notwendigkeit eingeschränkt werden.
#287Eine solche Überprüfung darf sich dabei nicht einseitig auf die möglichen Gefahren und Risiken fokussieren, sondern muss vorrangig den Nutzen sowohl für die Wissenschaft als auch für die Gesellschaft als Ganzes in Betracht ziehen.
#288Wissenschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Forschung Die hohe Wertschätzung der Wissenschaft macht es unabdingbar, dass an wissenschaftliche Vorgänge hohe Anforderungen von Transparenz und Nachvollziehbarkeit gestellt werden.
#289Wissenschaftliche Ergebnisse müssen stets in einer Form veröffentlicht werden, die eine unabhängige Überprüfung der dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen ermöglicht.
#290Ebenso ist die Finanzierung von Forschungsprojekten und -einrichtungen transparent zu dokumentieren, um potentielle Interessenskonflikte und Einflussnahmen erkennen zu können.
#291Insbesondere bei der Verwendung wissenschaftlicher Studien als Grundlage für politische Entscheidungen muss rigoros auf die Einhaltung entsprechender Transparenzforderungen geachtet werden.
#292Einrichtungen und Forschungsbereiche, welche den Kriterien der Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlicher Überprüfbarkeit nicht genügen, sollen vom Staat weder direkt bezuschusst noch indirekt (beispielweise durch Zulassung und Anerkennung entsprechender Bildungswege) gefördert werden.
#293Offener Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen Wissenschaftliche Entwicklung kann nur durch den stetigen Austausch von Erkenntnissen gesichert und zum Wohle der Menschen verwendet werden.
#294Rechtliche Schranken, die der Verhinderung von freiem Wissensaustausch insbesondere zum Zwecke der Überprüfung, der weitergehenden Forschung und der Bildung dienen, sind zu vermeiden.
#295Aus öffentlicher Hand (teil-)finanzierte wissenschaftliche Informationen und Forschungsergebnisse sollen auch der Öffentlichkeit zugute kommen und damit für alle Bürger einfach und frei zugänglich sein.
#296Freier Zugang zu Normen Normen sind etwas Allgemeingültiges und sollen jedem zugänglich sein.
#297Es ist im Interesse des Verbrauchers und im Sinne des Transparenzgedankens hierbei keine finanziellen Hürden überwinden zu müssen.
#298Die Finanzierung soll durch den Staat erfolgen; dies scheint in Anbetracht des Nutzens als gerechtfertigt.
#299Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.
#300Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden.
#301Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert.
#302Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich gestattet.
#303Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht sind nur bei schwerwiegenden Gründen möglich; diese müssen in jedem Einzelfall schriftlich dargelegt werden.
#304Die Piratenpartei steht für konsequente Demokratie, Offenheit und Transparenz.
#305Wir wollen, dass jeder Mensch prinzipiell in die Lage versetzt wird, die Arbeitsweise aller öffentlichen und öffentlich finanzierten Stellen im Detail zu verstehen und zu bewerten (Informationsfreiheit).
#306Dies setzt voraus, dass die dort anfallenden Informationen sofort, ungefragt, standardisiert, dauerhaft und frei verfügbar gemacht werden (Open Data).
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