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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland
Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#33
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Deshalb wollen wir so handeln, dass auch in Zukunft die Grundlagen für eine würdige Existenz in Freiheit vorhanden sind.
#34Freiheit und Grundrechte Whistleblowerschutz Präambel Die Gesellschaft muss aufgeklärt werden, dass Whistleblowing eine Form der Zivilcourage ist, die unbedingt unterstützt und geschützt werden muss.
#35Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt.
#36Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung.
#37Ein "Whistleblower" ist für uns jemand der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.
#38Schutz von Whistleblowern Die Piratenpartei Deutschland erachtet Whistleblower als wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft.
#39Dazu ist einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden.
#40Andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.
#41Die Piratenpartei Deutschland wendet sich außerdem gegen die Einteilung in gute und schlechte Whistleblower.
#42Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.
#43Die Piratenpartei Deutschland setzt für eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Whistleblowerschutz ein, da diese dringend notwendig ist.
#44Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar.
#45Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten.
#46Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.
#47Informationsfreiheitsgesetze In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit.
#48Um in Akten der öffentlichen Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen zu können, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
#49Nahezu alle westlichen Industrienationen gewähren dagegen zum Teil schon seit längerem ein voraussetzungsloses jedermanns Recht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft, ohne dass die Anträge begründet werden müssen.
#50Erst seit wenigen Jahren gewinnt Deutschland langsam Anschluss an diesen internationalen Standard.
#51Immer mehr setzt sich auch hier die Erkenntnis durch, dass Transparenz der öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt und damit der Staatsverdrossenheit entgegenwirkt, sondern dass sie Manipulationen und Korruption erschwert.
#52Jedermann hat, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen.
#53Zur Wahrung dieses Rechts stellt die Piratenpartei folgende Mindestanforderungen an Informationsfreiheitsgesetze (IFG): Ausnahmen, zum Beispiel der Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, sind eng und nur unter Abwägung mit ggf.
#54höherrangigen Rechten zuzulassen.
#55Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer vorgeschriebenen kurzen Frist zu erfolgen.
#56Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern.
#57Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem Verwaltungsaufwand sollten grundsätzlich kostenlos sein.
#58Ablehnungen von Anträgen sind zu begründen und müssen gerichtlich nachprüfbar sein.
#59Die Einhaltung der Informationsfreiheitsgesetze ist durch einen Informationsfreiheitsbeauftragten, an den sich jeder beschwerdeführend wenden kann, zu überwachen.
#60Privatsphäre und Datenschutz Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen.
#61Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.
#62Allein das 20. Jahrhundert kennt in Deutschland zwei Diktaturen, deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle gekennzeichnet war.
#63Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu Träumen gewagt.
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