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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland
Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#485
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Mit dem Patienten im Mittelpunkt werden der menschliche Kontakt und die Zuwendung zum Patienten sowie seine Bedürfnisse aufgewertet.
#486Der Verbesserung der wertschätzenden Kommunikation zwischen allen Beteiligten kommt eine besonders hohe Bedeutung zu.
#487Es sind geeignete Infrastrukturen und Anreize zu schaffen, um das Gesundheitssystem am Behandlungsergebnis und am Patientennutzen auszurichten.
#488Der selbstbestimmte Patient Der Mensch ist im Gesundheitssystem so weit wie möglich selbstbestimmt.
#489Seine Würde und Autonomie sind zu respektieren.
#490Im Rahmen seiner Möglichkeiten entscheidet er über die Form, Intensität und Reichweite der Behandlung.
#491Die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung ist die Transparenz des Leistungsangebotes und der Ergebnisqualität der Leistungserbringer.
#492Die Kooperation zwischen Leistungserbringer und Patient wird gefördert.
#493Die PIRATEN unterstützen Maßnahmen, die eine Verbesserung der Patientenaufklärung und der Einbeziehung des Patienten in Behandlungsentscheidungen und -abläufe zum Ziel haben.
#494Darüber hinaus werden die PIRATEN auch nach der Einführung des Patientenrechtegesetzes den kontinuierlichen Ausbau der unabhängigen Patientenberatung voranbringen.
#495Wirtschaftlichkeit Maßnahmen, die geeignet sind, die Versorgungsqualität zu erhöhen und in der Gesamtheit die Kosten zu reduzieren, werden von den PIRATEN unterstützt.
#496Hierzu zählt beispielsweise die berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit zwischen allen im Gesundheitswesen Beteiligten.
#497Eine nachhaltige Gesundheitspolitik zielt jedoch ausdrücklich nicht nur auf Kostensenkung.
#498Vielmehr erreicht man tatsächliche Wirtschaftlichkeit häufig eher, wenn man mehr Geld für Qualität und Betreuung ausgibt, die sich dann durch niedrigere Folgekosten bezahlt macht.
#499Freie Wahl Jeder Mensch hat die freie Wahl bei qualifizierten Leistungserbringern, nachweislich wirksamen Behandlungsmethoden und anerkannten Arzneimitteln.
#500Die Versorgungsangebote sind von Seiten der Patienten ohne Beachtung von Sektorengrenzen frei wählbar.
#501Die Leistungserbringer entscheiden, in welcher Form sie ihren Beruf ausüben - ob in niedergelassener Praxis, in gemeinschaftlicher Berufsausübung, innerhalb eines Medizinischen Versorgungszentrums oder als angestellter Arzt einer Institution.
#502Ziel der Behandlung ist eine hohe Ergebnisqualität.
#503Kommunale Anbieter In unterversorgten Gebieten erhalten Kommunen das Recht, hausärztliche Vertragsarztsitze zu übernehmen und dort Ärzte anzustellen.
#504Zudem sollen mobile Arztpraxen Einzug in die Regelversorgung finden können.
#505Palliative Versorgung Bei Patienten, bei denen am Lebensende oder bei schweren chronischen Erkrankungen keine Heilung mehr möglich ist, soll durch eine palliative Versorgung das Leiden gemindert werden.
#506Ein qualifiziertes verbreitetes Angebot an pflegerischer und medizinischer Palliativbetreuung erleichtert Patienten den Weg am Lebensende und hilft Angehörigen bei deren Begleitung und Betreuung.
#507Der Ausbau solcher Angebote ist weiter zu fördern.
#508Fachkräftemangel Die Arbeitsbedingungen und Ausbildungskapazitäten im Gesundheitswesen sind so zu gestalten, dass dem Fachkräftemangel entgegengewirkt wird.
#509Mit den PIRATEN wird das Gesundheitswesen über solidarische Beiträge finanziert und effizient organisiert.
#510Finanzierung Alle Bürger beteiligen sich an der Finanzierung des Gesundheitswesens.
#511Die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit wird berücksichtigt.
#512Privilegien der Privaten Krankenversicherungsunternehmen sind im Interesse einer einkommens- und vermögensunabhängigen Gesundheitsversorgung abzuschaffen.
#513Leistungskatalog Abwägungen zwischen den Interessen von Patienten auf Versorgung und denen der Allgemeinheit auf Beschränkung der Finanzierung auf wirksame, notwendige und wirtschaftliche Leistungen sind erforderlich.
#514An Entscheidungen über den Leistungskatalog sind neben den Vertretungen der Selbstverwaltung auch weitere Vertretungen der wirtschaftlichen Interessen der Leistungserbringer und Kostenträger sowie Patientenorganisationen gleichberechtigt zu beteiligen.
#515Die Versorgung mit medizinisch notwendigen Leistungen erfolgt unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Patienten und der Form der Versicherung.
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