Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland

Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#485
Mit dem Patienten im Mittelpunkt werden der menschliche Kontakt und die Zuwendung zum Patienten sowie seine Bedürfnisse aufgewertet.
#486
Der Verbesserung der wertschätzenden Kommunikation zwischen allen Beteiligten kommt eine besonders hohe Bedeutung zu.
#487
Es sind geeignete Infrastrukturen und Anreize zu schaffen, um das Gesundheitssystem am Behandlungsergebnis und am Patientennutzen auszurichten.
#488
Der selbstbestimmte Patient Der Mensch ist im Gesundheitssystem so weit wie möglich selbstbestimmt.
#489
Seine Würde und Autonomie sind zu respektieren.
#490
Im Rahmen seiner Möglichkeiten entscheidet er über die Form, Intensität und Reichweite der Behandlung.
#491
Die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung ist die Transparenz des Leistungsangebotes und der Ergebnisqualität der Leistungserbringer.
#492
Die Kooperation zwischen Leistungserbringer und Patient wird gefördert.
#493
Die PIRATEN unterstützen Maßnahmen, die eine Verbesserung der Patientenaufklärung und der Einbeziehung des Patienten in Behandlungsentscheidungen und -abläufe zum Ziel haben.
#494
Darüber hinaus werden die PIRATEN auch nach der Einführung des Patientenrechtegesetzes den kontinuierlichen Ausbau der unabhängigen Patientenberatung voranbringen.
#495
Wirtschaftlichkeit Maßnahmen, die geeignet sind, die Versorgungsqualität zu erhöhen und in der Gesamtheit die Kosten zu reduzieren, werden von den PIRATEN unterstützt.
#496
Hierzu zählt beispielsweise die berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit zwischen allen im Gesundheitswesen Beteiligten.
#497
Eine nachhaltige Gesundheitspolitik zielt jedoch ausdrücklich nicht nur auf Kostensenkung.
#498
Vielmehr erreicht man tatsächliche Wirtschaftlichkeit häufig eher, wenn man mehr Geld für Qualität und Betreuung ausgibt, die sich dann durch niedrigere Folgekosten bezahlt macht.
#499
Freie Wahl Jeder Mensch hat die freie Wahl bei qualifizierten Leistungserbringern, nachweislich wirksamen Behandlungsmethoden und anerkannten Arzneimitteln.
#500
Die Versorgungsangebote sind von Seiten der Patienten ohne Beachtung von Sektorengrenzen frei wählbar.
#501
Die Leistungserbringer entscheiden, in welcher Form sie ihren Beruf ausüben - ob in niedergelassener Praxis, in gemeinschaftlicher Berufsausübung, innerhalb eines Medizinischen Versorgungszentrums oder als angestellter Arzt einer Institution.
#502
Ziel der Behandlung ist eine hohe Ergebnisqualität.
#503
Kommunale Anbieter In unterversorgten Gebieten erhalten Kommunen das Recht, hausärztliche Vertragsarztsitze zu übernehmen und dort Ärzte anzustellen.
#504
Zudem sollen mobile Arztpraxen Einzug in die Regelversorgung finden können.
#505
Palliative Versorgung Bei Patienten, bei denen am Lebensende oder bei schweren chronischen Erkrankungen keine Heilung mehr möglich ist, soll durch eine palliative Versorgung das Leiden gemindert werden.
#506
Ein qualifiziertes verbreitetes Angebot an pflegerischer und medizinischer Palliativbetreuung erleichtert Patienten den Weg am Lebensende und hilft Angehörigen bei deren Begleitung und Betreuung.
#507
Der Ausbau solcher Angebote ist weiter zu fördern.
#508
Fachkräftemangel Die Arbeitsbedingungen und Ausbildungskapazitäten im Gesundheitswesen sind so zu gestalten, dass dem Fachkräftemangel entgegengewirkt wird.
#509
Mit den PIRATEN wird das Gesundheitswesen über solidarische Beiträge finanziert und effizient organisiert.
#510
Finanzierung Alle Bürger beteiligen sich an der Finanzierung des Gesundheitswesens.
#511
Die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit wird berücksichtigt.
#512
Privilegien der Privaten Krankenversicherungsunternehmen sind im Interesse einer einkommens- und vermögensunabhängigen Gesundheitsversorgung abzuschaffen.
#513
Leistungskatalog Abwägungen zwischen den Interessen von Patienten auf Versorgung und denen der Allgemeinheit auf Beschränkung der Finanzierung auf wirksame, notwendige und wirtschaftliche Leistungen sind erforderlich.
#514
An Entscheidungen über den Leistungskatalog sind neben den Vertretungen der Selbstverwaltung auch weitere Vertretungen der wirtschaftlichen Interessen der Leistungserbringer und Kostenträger sowie Patientenorganisationen gleichberechtigt zu beteiligen.
#515
Die Versorgung mit medizinisch notwendigen Leistungen erfolgt unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Patienten und der Form der Versicherung.


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