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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland
Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#55
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Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer vorgeschriebenen kurzen Frist zu erfolgen.
#56Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern.
#57Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem Verwaltungsaufwand sollten grundsätzlich kostenlos sein.
#58Ablehnungen von Anträgen sind zu begründen und müssen gerichtlich nachprüfbar sein.
#59Die Einhaltung der Informationsfreiheitsgesetze ist durch einen Informationsfreiheitsbeauftragten, an den sich jeder beschwerdeführend wenden kann, zu überwachen.
#60Privatsphäre und Datenschutz Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen.
#61Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.
#62Allein das 20. Jahrhundert kennt in Deutschland zwei Diktaturen, deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle gekennzeichnet war.
#63Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu Träumen gewagt.
#64Die überwachte Gesellschaft entsteht momentan allein dadurch, dass sie technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und Staat gleichermaßen dient.
#65Die Piratenpartei sagt dieser Überwachung entschieden den Kampf an.
#66Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein, doch wir Europäer wissen aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt, und dahin wollen wir auf keinen Fall.
#67Privatsphäre Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre ist ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft.
#68Die Meinungsfreiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung sind ohne diese Voraussetzung nicht zu verwirklichen.
#69Die akustische Wohnraumüberwachung (großer Lauschangriff) lehnen wir ab.
#70Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Mandatsträger unterliegen.
#71Wenn die Regierung Bürger beobachtet, die nicht eines Verbrechens verdächtig sind, ist dies eine fundamental inakzeptable Verletzung des Bürgerrechts auf Privatsphäre.
#72Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt.
#73Die Weitergabe personenbezogener Daten vom Staat an die Privatwirtschaft hat in jedem Falle zu unterbleiben.
#74Das Briefgeheimnis soll erweitert werden zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis.
#75Zugriff auf die Kommunikationsmittel oder die Überwachung eines Bürgers darf der Regierung nur im Falle eines sicheren Verdachts erlaubt werden, dass dieser Bürger ein Verbrechen begehen wird.
#76In allen anderen Fällen soll die Regierung annehmen, ihre Bürger seien unschuldig, und sie in Ruhe lassen.
#77Diesem Kommunikationsgeheimnis muss ein starker gesetzlicher Schutz gegeben werden, da Regierungen wiederholt gezeigt haben, dass sie bei sensiblen Informationen nicht vertrauenswürdig sind.
#78Speziell eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten widerspricht nicht nur der Unschuldsvermutung, sondern auch allen Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft.
#79Der vorherrschende Kontrollwahn stellt eine weitaus ernsthaftere Bedrohung unserer Gesellschaft dar als der internationale Terrorismus und erzeugt ein Klima des Misstrauens und der Angst.
#80Flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume, fragwürdige Rasterfahndungen, zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen sind Mittel, deren Einsatz wir ablehnen.
#81In einem verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (z.
#82mittels so genannter Bundes- oder Staatstrojaner) durch staatliche Stellen erkennen wir immer einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
#83Gesetze, die dem Staat derart tiefe Eingriffe in den Kernbereich privater Lebensgestaltung seiner Bürger erlauben, sind nicht mit unserer Auffassung von Grundrechten und Rechtstaat vereinbar.
#84Informationelle Selbstbestimmung Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden.
#85Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können.
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