Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 18.03.2026 PDF
#1639
Gegen diese Pläne sind bereits Hunderttausende auf die Straße gegangen.
#1640
Wir halten die Pro teste und die Kritik an den Verhandlungen für begründet und notwendig und unterstüt zen sie ausdrücklich.
#1641
Grundsätzlich gilt für uns: Handelsabkommen, die negative Folgen für die kommu nale Daseinsvorsorge haben, die Umwelt oder Verbraucherschutzstandards direkt oder indirekt absenken oder die Einführung neuer Standards behindern oder die die zwi schen Industrieländern gänzlich unnötigen und hochriskanten Investor-Staatsklagen im Vertrag verankern, sind für uns GRÜNE in NRW nicht zustimmungsfähig.
#1642
Inhaltlich dürfen die europäischen Standards im Umwelt und Klimaschutz sowie im Gesundheits-, Arbeitnehmer und Verbraucherschutz nicht abgesenkt werden, um das höchstmögliche Schutzniveau der Bürger*innen in Nordrhein-Westfalen zu gewährleis ten.
#1643
Zudem könnten soziale und ökologische Standards, wie sie unser Tariftreue und Vergabegesetz ermöglicht, ausgehebelt werden.
#1644
Beides wollen wir verhindern.
#1645
Wir wollen internationalen Handel.
#1646
Wir wollen aber nicht, dass dieser zulasten von Entwicklungsländern geschieht.
#1647
Genau dies droht aber mit TTIP zu passieren.
#1648
Keine Sonderrechte für Investor*innen CETA, das Handels und Investitionsabkommen mit Kanada, wurde am 28.
#1649
Oktober 2016 im Europäischen Rat und am 30.
#1650
Oktober 2016 von Kanada unterzeichnet.
#1651
Falls das europäische Parlament CETA zustimmt, treten weite Teile des Abkommens vorläufig in Kraft.
#1652
Damit würde der Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden erheblich ein geschränkt werden, unter anderem in Bezug auf die Erbringung der Daseinsvorsorge.
#1653
Die Ausnahmen für öffentliche Dienstleistungen sind unzureichend definiert und garan tieren keinen ausreichenden Schutz.
#1654
Darüber hinaus sind die öffentlichen Dienstleistun gen nicht von den in CETA verankerten Investitionsschutzbestimmungen ausgenommen, woran auch die nachträglich verhandelten Zusatzerklärungen nichts ändern.
#1655
Auf diese Weise werden Klagen von kanadischen Investoren oder Firmen mit Dependancen in Kanada gegen Maßnahmen zur Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge vor einem umstrittenen Schiedsgericht ermöglicht.
#1656
Europa, die USA und Kanada haben starke Rechtssysteme.
#1657
Es gibt bereits intensi ve Handels und Investitionsbeziehungen zwischen diesen Ländern, auch ohne Inves torenprivilegien.
#1658
Eine funktionierende Infrastruktur oder gut ausgebildete Fachkräfte sind weitaus wichtiger für Investor*innen als Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS).
#1659
Dies zeigt: ISDS ist schlicht unnötig.
#1660
Wir schließen uns dem Beschluss des Bundesrates an, wonach diese Klageprivilegi en unnötig und mit hohen Risiken verbunden sind.
#1661
Daran ändert auch nicht, dass die EU-Kommission mit dem CETA-Abkommen versucht hat, ein Investitionsschutzkapitel vorzulegen, das einige Kritikpunkte aufgreift und zu entschärfen versucht.
#1662
Viele ele mentare Probleme würden damit weiter bestehen.
#1663
Auch die nachträglich verhandelten Zusatzerklärungen ändern nichts an der Tatsache, dass CETA mit diesen Bestimmungen Klageprivilegien für Investor*innen etabliert und massiv ausbaut.
#1664
Neben TTIP und CETA verhandelt die EU weitere Abkommen, die ISDS enthalten sollen.
#1665
CETA würde die Rich tung für weitere Vereinbarungen vorgeben.
#1666
Auch deshalb ist es so wichtig, keinen Präze denzfall auf EU-Ebene entstehen zu lassen.
#1667
Wir GRÜNE in NRW lehnen Klageprivilegien für Konzerne durch TTIP und CETA deshalb ab.
#1668
Die Praxis hat gezeigt, dass in vielen Fäl len die Weiterentwicklung von Umwelt und Verbraucherschutzstandards durch Klagen verhindert wurde oder teuer bezahlt werden musste.
#1669
Kulturelle Vielfalt und das Vorsorgeprinzip schützen Durch die Unterzeichnung einer UN Konvention haben sich Deutschland und die EU zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bekannt.


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