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vom 18.03.2026 PDF
#1641
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Grundsätzlich gilt für uns: Handelsabkommen, die negative Folgen für die kommu nale Daseinsvorsorge haben, die Umwelt oder Verbraucherschutzstandards direkt oder indirekt absenken oder die Einführung neuer Standards behindern oder die die zwi schen Industrieländern gänzlich unnötigen und hochriskanten Investor-Staatsklagen im Vertrag verankern, sind für uns GRÜNE in NRW nicht zustimmungsfähig.
#1642Inhaltlich dürfen die europäischen Standards im Umwelt und Klimaschutz sowie im Gesundheits-, Arbeitnehmer und Verbraucherschutz nicht abgesenkt werden, um das höchstmögliche Schutzniveau der Bürger*innen in Nordrhein-Westfalen zu gewährleis ten.
#1643Zudem könnten soziale und ökologische Standards, wie sie unser Tariftreue und Vergabegesetz ermöglicht, ausgehebelt werden.
#1644Beides wollen wir verhindern.
#1645Wir wollen internationalen Handel.
#1646Wir wollen aber nicht, dass dieser zulasten von Entwicklungsländern geschieht.
#1647Genau dies droht aber mit TTIP zu passieren.
#1648Keine Sonderrechte für Investor*innen CETA, das Handels und Investitionsabkommen mit Kanada, wurde am 28.
#1649Oktober 2016 im Europäischen Rat und am 30.
#1650Oktober 2016 von Kanada unterzeichnet.
#1651Falls das europäische Parlament CETA zustimmt, treten weite Teile des Abkommens vorläufig in Kraft.
#1652Damit würde der Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden erheblich ein geschränkt werden, unter anderem in Bezug auf die Erbringung der Daseinsvorsorge.
#1653Die Ausnahmen für öffentliche Dienstleistungen sind unzureichend definiert und garan tieren keinen ausreichenden Schutz.
#1654Darüber hinaus sind die öffentlichen Dienstleistun gen nicht von den in CETA verankerten Investitionsschutzbestimmungen ausgenommen, woran auch die nachträglich verhandelten Zusatzerklärungen nichts ändern.
#1655Auf diese Weise werden Klagen von kanadischen Investoren oder Firmen mit Dependancen in Kanada gegen Maßnahmen zur Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge vor einem umstrittenen Schiedsgericht ermöglicht.
#1656Europa, die USA und Kanada haben starke Rechtssysteme.
#1657Es gibt bereits intensi ve Handels und Investitionsbeziehungen zwischen diesen Ländern, auch ohne Inves torenprivilegien.
#1658Eine funktionierende Infrastruktur oder gut ausgebildete Fachkräfte sind weitaus wichtiger für Investor*innen als Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS).
#1659Dies zeigt: ISDS ist schlicht unnötig.
#1660Wir schließen uns dem Beschluss des Bundesrates an, wonach diese Klageprivilegi en unnötig und mit hohen Risiken verbunden sind.
#1661Daran ändert auch nicht, dass die EU-Kommission mit dem CETA-Abkommen versucht hat, ein Investitionsschutzkapitel vorzulegen, das einige Kritikpunkte aufgreift und zu entschärfen versucht.
#1662Viele ele mentare Probleme würden damit weiter bestehen.
#1663Auch die nachträglich verhandelten Zusatzerklärungen ändern nichts an der Tatsache, dass CETA mit diesen Bestimmungen Klageprivilegien für Investor*innen etabliert und massiv ausbaut.
#1664Neben TTIP und CETA verhandelt die EU weitere Abkommen, die ISDS enthalten sollen.
#1665CETA würde die Rich tung für weitere Vereinbarungen vorgeben.
#1666Auch deshalb ist es so wichtig, keinen Präze denzfall auf EU-Ebene entstehen zu lassen.
#1667Wir GRÜNE in NRW lehnen Klageprivilegien für Konzerne durch TTIP und CETA deshalb ab.
#1668Die Praxis hat gezeigt, dass in vielen Fäl len die Weiterentwicklung von Umwelt und Verbraucherschutzstandards durch Klagen verhindert wurde oder teuer bezahlt werden musste.
#1669Kulturelle Vielfalt und das Vorsorgeprinzip schützen Durch die Unterzeichnung einer UN Konvention haben sich Deutschland und die EU zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bekannt.
#1670Den Grundsätzen dieser Konvention sind wir auch im Rahmen von Freihandelsabkommen verpflichtet.
#1671CETA enthält für die EU keine generelle Ausnahme für kulturelle Dienst leistungen, sondern allein eine Ausnahme für den audiovisuellen Bereich.
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