Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 17.03.2026 PDF
#159
Wir wollen zusammen mit den Kommunen wirksame Instrumente entwi ckeln, um dieses Sterben an Neubauten, aber auch an Bestandsgebäuden zu vermeiden.
#160
Zusätzlich wollen wir gemeinsam mit den Kommunen die nächtliche Beleuchtung zum Schutz von nachtaktiven Tieren sparsam, gezielt und schonend einsetzen.
#161
Wir setzen uns dafür ein, den Artenschutz auf Bundesebene baurechtlich zu stärken.
#162
Waldstrategie 2050 So wie mit der Biodiversitätsstrategie wollen wir auch mit der Waldstrategie 2050 ei nen gesellschaftlichen Grundkonsens zum Umgang mit unserem Wald beschreiben und konkrete Ziele und Maßnahmen entwickeln.
#163
Nach wie vor verfolgen wir das Leitbild, die produktionsorientierte Waldwirtschaft in allen Besitzarten mit den Beteiligten zu einer nachhaltigen und naturnahen Waldwirtschaft weiterzuentwickeln.
#164
Gleichzeitig wollen wir gerade den Kleinbesitzer*innen oder auch den Menschen in urbanen Räumen die Möglichkeit eröffnen, über Waldgenossenschaften und bzw.
#165
oder weitere Bürger*innen waldmodelle Eigentumsformen zu leben und den Wald als Eigentümer*innen konkret zu erfahren.
#166
Dies stärkt die Auseinandersetzung mit den verschiedenen wichtigen Waldfunk tionen wie Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Erholungsraum, Klimaregulator, Luftfilter, Wasserspeicher und nicht zuletzt auch Rohstoffproduzent zu sein.
#167
Eine solche Teilhabe fördert neue Identifikation und neues Waldwissen und sorgt nicht zuletzt für ein stärkeres bürgerschaftliches Engagement und eine bessere Akzeptanz von Waldumbauprozessen.
#168
Der Wald darf darüber hinaus aber nicht nur Rohstofflieferant sein.
#169
Seine Rolle als besonderer Ort der Erholung für den Menschen, als Kohlenstoffspeicher für den Klima schutz sowie als Lebensraum für die heimische Biodiversität ist von unschätzbarer Be deutung.
#170
Die FSC-Zertifizierung des Staatswaldes, die Einrichtung von Wildnisgebieten und die Förderung des Wisentprojektes sind dabei wichtige Signale.
#171
Mischwälder mit einem hohen Anteil an Laubbaumbestand sind weitaus stabiler als monokulturelle Nadelholzbestände.
#172
Zudem müssen die Wälder von morgen dem Kli ma angepasste Sorten vorweisen, die den Wetterherausforderungen im wahrsten Sinne auch gewachsen sind.
#173
Der Landesbetrieb Wald und Holz übernimmt dabei die Rolle ei nes Musterbetriebes für ökologische Waldbewirtschaftung.
#174
Er berät hierzu die privaten Waldbesitzer und betreut Pilotprojekte zur Weiterentwicklung ökologischer Programme.
#175
Neben der Verwirklichung auf landeseigenen Waldflächen wird es eine große He rausforderung sein, auch die vielen Privatwaldbesitzer*innen von den Vorteilen einer zukunftsfähigen, dem Klima angepassten und nachhaltigen Dauerwaldbewirtschaftung zu überzeugen.
#176
Dazu wollen wir die Möglichkeiten der Laubholznutzung im Rahmen einer aktiven Clusterpolitik offensiv ausbauen.
#177
Wir unterstützen die Zertifizierung von Kleinwaldbetrieben nach Standards des FSC oder ökologischer Anbauverbände.
#178
Landeswaldgesetz Aufbauend auf der Waldstrategie 2050 wollen wir das Landesforstgesetz zu einem Lan deswaldgesetz weiterentwickeln, das den sich verändernden gesellschaftlichen Bedürf nissen gerecht wird und durch eine nachhaltige, ökologische Waldbewirtschaftung den Artenschutz angemessen berücksichtigt.
#179
Die nordrhein-westfälischen Waldbesitzer*in nen sind mit ihrem nachhaltig und regional erzeugten, qualitativ hochwertigen Rohstoff Holz zuverlässige Partner*innen der Holzwirtschaft.
#180
Bei der Umsetzung der Biodiversi tätsstrategie im Wald sind Waldbesitzer*innen, die auf nachhaltige und klimaangepass te Bewirtschaftung umstellen wollen, und aktive Naturschutzverbände und Biologische Stationen wichtige Partner*innen.
#181
Gehölzpflege an Landes und Bundesstraßen Die in den letzten Jahren immer wieder auftretenden Kahlschläge im Rahmen der Ge hölzpflege an Landes und Bundesstraßen führen bei den Bürger*innen zu Unverständnis und Verärgerung.
#182
Um zukünftig sicherzustellen, dass die im Sinne der Verkehrssicherheit notwendige Pflege des sogenannten Straßenbegleitgrüns in Übereinstimmung mit den Standards des Natur-, Umwelt und Landschaftsschutzes erfolgt, fordern wir die Ent wicklung verbindlicher Pflegestandards und die Übertragung der Ressourcen und der Verantwortlichkeit für die Pflegemaßnahmen in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Wald und Holz.
#183
Landwirtschaft für den Artenschutz gewinnen Eine immer stärker industrialisierte Landwirtschaft, die die eigenen Produktionsgrund lagen – Wasser, Boden und Luft – nicht schont, ist mitverantwortlich für einen hohen Artenschwund in der Kulturlandschaft.
#184
Neben gesetzlichen Regelungen wollen wir die 14 15 Bäuerinnen und Bauern dafür gewinnen, wieder stärker im Einklang mit der Natur zu wirtschaften und mehr für die Artenvielfalt zu tun.
#185
Die entsprechenden Zusammenhän ge sollen zukünftig bei der landwirtschaftlichen Aus und Weiterbildung stärker berück sichtigt werden.
#186
Im Rahmen einer Strategie „Nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung“ soll das kooperative Programm „Gute naturschutzfachliche Praxis“ aufgelegt werden.
#187
Insekten freundliche Saatmischungen, sinnvolle Fruchtfolgen, die Pflege von Streuobstbestän den und die Anlage von Blühstreifen sind nur vier Beispiele, die zeigen, wo die Praxis des aktiven Naturschutzes Teil der landwirtschaftlichen Arbeit wird.
#188
Managementpläne für Wolf und Biber Derzeit kehren Biber, Wolf und Luchs auf natürliche Weise nach Nordrhein-Westfalen zurück.
#189
Mit praktikablen Managementplänen sowie einem landesweiten Berater*in nen-Netzwerk sorgen wir für Aufklärung und Beratung der Bevölkerung.


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