Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 17.03.2026 PDF
#189
Mit praktikablen Managementplänen sowie einem landesweiten Berater*in nen-Netzwerk sorgen wir für Aufklärung und Beratung der Bevölkerung.
#190
Mit ausreichen den finanziellen Hilfen für die Weidetierhaltung fördern wir die Akzeptanz und stehen an der Seite der Nutztierhalter*innen und Grundbesitzer*innen.
#191
Naturschutz – Das wollen wir GRÜNE: ■ eine Stiftung Naturerbe einrichten ■ einen zweiten Nationalpark schaffen ■ eine Waldstrategie 2050 auflegen ■ ein ökologisches Landeswaldgesetz für NRW ÖKOLOGISCHE JAGD Der Zweck der Jagd hat sich im gesellschaftlichen Bewusstsein der vergangenen Jahr zehnte verändert.
#192
Es geht zunehmend um den Schutz von Wald und Wildtieren und weniger um den einzelnen Abschuss und das Erlangen von Trophäen.
#193
Viele Jäger*innen leisten einen wichtigen Dienst für die Allgemeinheit.
#194
Viel erreicht – GRÜNE Erfolge seit 2010 Wir haben das Jagdgesetz an rechtliche, ökologische und gesellschaftliche Erforder nisse und Entwicklungen angepasst.
#195
Statt Trophäenjagden und Abschussplänen sind insbesondere die tierschutzfachlichen und ökologischen Aspekte in den Vordergrund gerückt worden.
#196
So wurde der Katalog der Tiere, die gejagt werden dürfen, verkleinert, der Katzenabschuss wurde verboten und die Fang und Baujagd deutlich eingeschränkt.
#197
Bei der Ausbildung der Jagdhunde muss ebenfalls stärker auf den Tierschutz geach- tet werden, so ist unter anderem der Einsatz flugunfähig gemachter Enten untersagt.
#198
Außerdem wurden die Jagdzeiten angepasst und ein Monitoring in Form eines Vege- tationsgutachtens eingeführt.
#199
Dies soll helfen, Schäden in unseren Wäldern aufgrund überhöhter Wildbestände zu erkennen und für ein ausgewogenes Wald-Wild-Verhältnis zu sorgen.
#200
Wir werden uns auch zukünftig dafür einsetzen, dass die Jagd bei neuen Er kenntnissen des Tierschutzes und der Ökologie weiter verbessert wird.
#201
Es gilt nun, die neuen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf ihre Wirkung zu evalu ieren und die gestellten Monitoring-Anforderungen konkret auszufüllen.
#202
Gerade im Hin blick auf den nach wie vor latenten Konflikt zwischen Wald und Wild sollen besondere Schwerpunkte gesetzt werden.
#203
WASSER Die Ressource Wasser ist unser Lebensmittel Nr.
#204
und der Zugang zu sauberem Wasser in ausreichender Menge ist ein grundlegendes Menschenrecht für heutige und kom mende Generationen, das politisch immer wieder neu erstritten und gesichert werden muss.
#205
Nordrhein-Westfalens Landesfläche ist zu etwa zwei Prozent von Wasser bedeckt.
#206
Die Fließgewässer addieren sich auf eine Länge von insgesamt 50.
#207
Kilometern.
#208
Da bei befinden sich nur 6 Prozent der Fließgewässer und 56 Prozent des Grundwassers in einem guten Zustand.
#209
In den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten ist die Nitratkonzentration seit Anfang der 90er Jahre gleichbleibend hoch oder steigt sogar an.
#210
Die sehr hohe Bevölkerungsdichte, die bundesweit einmalig hohe Zahl an indus triellen und gewerblichen Einleitungen und die intensive Landwirtschaft, durch die erhebliche Mengen an Dünge und Pflanzenschutzmitteln ins Grundwasser sowie in Bäche und Flüsse gelangen, hinterlassen ihre Spuren.
#211
Industrieanlagen lei ten Abwässer direkt ein.
#212
wurden 2,5 Milliarden Kubikmeter Wasser als Kühlwasser genutzt.
#213
Die Folgen des Stein und Braunkohlebergbaus auch für unsere Gewässer sind unübersehbar.
#214
Schadstoffeinträge, Mikroplastik, Medikamentenrückstände und resisten te Keime bedrohen zunehmend unser Wasser.
#215
Der Klimawandel mit seinen vermehrt auftretenden Extremwetterereignissen – Dürreperioden, Starkregen, trockengefalle ne Flüsse, Überflutungen – wird zur wachsenden Herausforderung an das Wasserland Nordrhein-Westfalen.
#216
Viel erreicht – GRÜNE Erfolge seit 2010 Mit der Novelle des Landeswassergesetzes zielen wir auf die nachhaltige Verbesse rung der ökologischen Qualität der Gewässer in NRW.
#217
Wir haben die kommunale Was serversorgung durch ein Wasserversorgungskonzept und klare Regeln der Pflichten zu Wasserversorgung gestärkt.
#218
Weiter haben wir die Grundlage für eine landesweite Wasserschutzgebietsverordnung gelegt, ein Abgrabungsverbot in bestimmten Wasser schutzzonen geregelt und die Regelungen zum Schutz der Gewässerrandstreifen ver bessert.
#219
Außerdem haben wir für mehr Transparenz bei den Wasserverbänden gesorgt 16 17 und sichergestellt, dass diese sich nicht ihren Verpflichtungen, etwa aus dem Altberg bau, entziehen können.


Fenster schließen und zurück

Anzeige: