Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 17.03.2026 PDF
#201
Es gilt nun, die neuen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf ihre Wirkung zu evalu ieren und die gestellten Monitoring-Anforderungen konkret auszufüllen.
#202
Gerade im Hin blick auf den nach wie vor latenten Konflikt zwischen Wald und Wild sollen besondere Schwerpunkte gesetzt werden.
#203
WASSER Die Ressource Wasser ist unser Lebensmittel Nr.
#204
und der Zugang zu sauberem Wasser in ausreichender Menge ist ein grundlegendes Menschenrecht für heutige und kom mende Generationen, das politisch immer wieder neu erstritten und gesichert werden muss.
#205
Nordrhein-Westfalens Landesfläche ist zu etwa zwei Prozent von Wasser bedeckt.
#206
Die Fließgewässer addieren sich auf eine Länge von insgesamt 50.
#207
Kilometern.
#208
Da bei befinden sich nur 6 Prozent der Fließgewässer und 56 Prozent des Grundwassers in einem guten Zustand.
#209
In den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten ist die Nitratkonzentration seit Anfang der 90er Jahre gleichbleibend hoch oder steigt sogar an.
#210
Die sehr hohe Bevölkerungsdichte, die bundesweit einmalig hohe Zahl an indus triellen und gewerblichen Einleitungen und die intensive Landwirtschaft, durch die erhebliche Mengen an Dünge und Pflanzenschutzmitteln ins Grundwasser sowie in Bäche und Flüsse gelangen, hinterlassen ihre Spuren.
#211
Industrieanlagen lei ten Abwässer direkt ein.
#212
wurden 2,5 Milliarden Kubikmeter Wasser als Kühlwasser genutzt.
#213
Die Folgen des Stein und Braunkohlebergbaus auch für unsere Gewässer sind unübersehbar.
#214
Schadstoffeinträge, Mikroplastik, Medikamentenrückstände und resisten te Keime bedrohen zunehmend unser Wasser.
#215
Der Klimawandel mit seinen vermehrt auftretenden Extremwetterereignissen – Dürreperioden, Starkregen, trockengefalle ne Flüsse, Überflutungen – wird zur wachsenden Herausforderung an das Wasserland Nordrhein-Westfalen.
#216
Viel erreicht – GRÜNE Erfolge seit 2010 Mit der Novelle des Landeswassergesetzes zielen wir auf die nachhaltige Verbesse rung der ökologischen Qualität der Gewässer in NRW.
#217
Wir haben die kommunale Was serversorgung durch ein Wasserversorgungskonzept und klare Regeln der Pflichten zu Wasserversorgung gestärkt.
#218
Weiter haben wir die Grundlage für eine landesweite Wasserschutzgebietsverordnung gelegt, ein Abgrabungsverbot in bestimmten Wasser schutzzonen geregelt und die Regelungen zum Schutz der Gewässerrandstreifen ver bessert.
#219
Außerdem haben wir für mehr Transparenz bei den Wasserverbänden gesorgt 16 17 und sichergestellt, dass diese sich nicht ihren Verpflichtungen, etwa aus dem Altberg bau, entziehen können.
#220
Fracking haben wir über den Landesentwicklungsplan rechtlich ausgeschlossen.
#221
Allen Versuchen zur Privatisierung der Wasserversorgung in Europa sind wir entgegengetreten und haben klargemacht: Die Wasserversorgung in Nord rhein-Westfalen ist und bleibt als Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand.
#222
Wasser ist kein Handelsgut.
#223
Naturnahe Gewässerentwicklung voranbringen Über das Erreichte hinaus bleibt es unsere Aufgabe, die naturnahe Gewässerentwicklung voranzubringen.
#224
Wir wollen dem Schutz unserer Gewässer zukünftig einen noch höhe ren Stellenwert geben.
#225
Die Einleitung von gefährlichen Stoffen wollen wir so schnell wie möglich unterbinden, den vorsorgenden Hochwasserschutz weiterentwickeln und die Infrastruktur der Ver und Entsorgungssysteme in der Wasser und Abwasserwirt schaft auf hohem Niveau sicherstellen.
#226
Datenverbünde zwischen Land und Kommunen sollen der Verknüpfung von Umweltdaten und der Minimierung von Aufwendungen die nen.
#227
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in NRW muss beschleunigt und der vorsorgende ökologische Hochwasserschutz sowie die Starkregenprävention müssen in der Regional und Bauleitplanung verankert werden.
#228
Lebendige Gewässer Lebendige, dynamisch fließende Gewässer mit naturnahen Auen oder zumindest ausrei chenden Entwicklungsräumen erhöhen die Biodiversität und bilden bedeutende Vernet zungsstrukturen im Biotopverbund.
#229
Sie ermöglichen Wanderfischen wie Aal, Lachs und Maifisch, vom Meer ins Land zu kommen, und gewährleisten einen natürlichen Hoch wasserschutz.
#230
Das „Zielartengewässerkonzept“ des Landes NRW ist hierbei ein geeig neter Ansatz.
#231
kologisch wertvolle Gewässer bilden Erholungszonen für den Menschen in der Stadt und auf dem Lande und tragen zur Identifikation der Menschen mit ihren Gewässern bei.


Fenster schließen und zurück

Anzeige: