Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 17.03.2026 PDF
#219
Außerdem haben wir für mehr Transparenz bei den Wasserverbänden gesorgt 16 17 und sichergestellt, dass diese sich nicht ihren Verpflichtungen, etwa aus dem Altberg bau, entziehen können.
#220
Fracking haben wir über den Landesentwicklungsplan rechtlich ausgeschlossen.
#221
Allen Versuchen zur Privatisierung der Wasserversorgung in Europa sind wir entgegengetreten und haben klargemacht: Die Wasserversorgung in Nord rhein-Westfalen ist und bleibt als Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand.
#222
Wasser ist kein Handelsgut.
#223
Naturnahe Gewässerentwicklung voranbringen Über das Erreichte hinaus bleibt es unsere Aufgabe, die naturnahe Gewässerentwicklung voranzubringen.
#224
Wir wollen dem Schutz unserer Gewässer zukünftig einen noch höhe ren Stellenwert geben.
#225
Die Einleitung von gefährlichen Stoffen wollen wir so schnell wie möglich unterbinden, den vorsorgenden Hochwasserschutz weiterentwickeln und die Infrastruktur der Ver und Entsorgungssysteme in der Wasser und Abwasserwirt schaft auf hohem Niveau sicherstellen.
#226
Datenverbünde zwischen Land und Kommunen sollen der Verknüpfung von Umweltdaten und der Minimierung von Aufwendungen die nen.
#227
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in NRW muss beschleunigt und der vorsorgende ökologische Hochwasserschutz sowie die Starkregenprävention müssen in der Regional und Bauleitplanung verankert werden.
#228
Lebendige Gewässer Lebendige, dynamisch fließende Gewässer mit naturnahen Auen oder zumindest ausrei chenden Entwicklungsräumen erhöhen die Biodiversität und bilden bedeutende Vernet zungsstrukturen im Biotopverbund.
#229
Sie ermöglichen Wanderfischen wie Aal, Lachs und Maifisch, vom Meer ins Land zu kommen, und gewährleisten einen natürlichen Hoch wasserschutz.
#230
Das „Zielartengewässerkonzept“ des Landes NRW ist hierbei ein geeig neter Ansatz.
#231
kologisch wertvolle Gewässer bilden Erholungszonen für den Menschen in der Stadt und auf dem Lande und tragen zur Identifikation der Menschen mit ihren Gewässern bei.
#232
Wir nehmen die europaweit geltende Vorgabe ernst, dass unsere Gewäs ser und unser Grundwasser spätestens 2027 wieder einen naturnahen Zustand erreicht haben.
#233
Das 2010 begonnene Programm „Lebendige Gewässer“ wollen wir fortsetzen.
#234
Dies ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen und der Wasserverbände, die nicht an der jeweiligen Kassenlage orientiert werden darf.
#235
Nordrhein-Westfalen hat sich aktiv an dem Maßnahmenprogramm 2015 bis 2018 für die Weser beteiligt.
#236
Besondere Bedeutung hierbei hat der gemeinsam mit benachbarten Bundesländern in Gang gebrachte „Masterplan Salzreduzierung“.
#237
Ziel ist, die Weser wie der zu einem Fluss in gutem ökologischem Zustand zu machen.
#238
soll die Wirksam keit der Maßnahmen in einem Werra-Weser-Check überprüft werden.
#239
Wir werden die Begleitung und Überprüfung zur Verbesserung der Wasserqualität an Weser und Werra weiterführen.
#240
berall im Land wollen wir Modellregionen für Wasserkreisläufe ermögli chen.
#241
So können gelungene Beispiele für die Wiederherstellung des guten ökologischen Gewässerzustandes Vorbilder für andere Landesteile sein und neue Ideen und Techniken beim Gewässerschutz etabliert werden.
#242
Im Sinne der Europäischen Wasserrahmenricht linie wollen wir unsere Fließgewässer wieder für ihre Bewohner durchgängig machen und ihnen so einen Teil ihrer ursprünglichen Dynamik zurückgeben.
#243
Grüner Rhein Mit einem umfassenden, großen und grünen Infrastrukturprojekt „Grüner Rhein“ ver knüpfen wir Klima-, Umwelt und Naturschutz mit einer nachhaltigen Wasser und Schifffahrtspolitik.
#244
Analog zu den Aktivitäten unserer niederländischen Nachbarn („Ruimte voor de rivier/Grensmaats“) wollen wir ein Programm „Grüner Rhein“ auf den Weg bringen, das Leben und Wasser nachhaltig miteinander in Beziehung setzt und dabei gleichermaßen Sicherheitsfragen sowie die Verstärkung der ökologischen, land schaftlichen und wirtschaftlichen Funktionen des Rheins verknüpft.
#245
Insgesamt soll „un serem“ Rhein wieder mehr Raum gegeben werden, damit Auenlandschaften entstehen können, gegebenenfalls Altarme belebt werden und die ökologischen Funktionen sowie die des integrierten Hochwasserschutzes gestärkt werden.
#246
Der Rohstoffabbau von Kies, Sand und Kalksteinen ist mit hohen Verlusten anderer Naturgüter verbunden.
#247
Die Speicher und Filterfunktion für unser Grundwasser ist stär ker zu gewichten.
#248
Die Kulturlandschaften sind zu erhalten und der unwiederbringliche Verlust der Bodenfunktionen, zum Beispiel die dauerhafte Aufgabe von landwirtschaft lichen Anbauflächen, zu vermeiden.
#249
Hierzu müssen geeignete Instrumente wie die Einführung einer Rohstoffabgabe (Kies-Euro) geschaffen werden.


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