Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 17.03.2026 PDF
#2378
Damit wird in den nächsten Jahren die ärztliche Versorgung in der Region verbessert.
#2379
Wir haben umgesetzt, was wir uns für die Weiterentwicklung des Hochschulgeset zes vorgenommen haben, und es auf Mitbestimmung, gute Studienbedingungen, sozi ale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Verantwortung ausgerichtet.
#2380
Dazu zählen vor allem: eine stärkere Mitbestimmung aller Statusgruppen an den Hochschulen durch die Durchsetzung der Gruppenparität und der Stärkung der Senate, bessere Studien bedingungen, stärkere Interessenvertretungen für Studierende, mehr gesellschaftliche und ethische Verantwortung, mehr Transparenz, eine bessere Landesplanung und ge schlechtergerechte Hochschulen.
#2381
Die beinhaltete Gleichstellungsquote, basierend auf dem sogenannten Kaskadenmodell, zielt darauf ab, dass sich in Zukunft der Frauenanteil bei Professuren erhöht.
#2382
Studium und Lehre sind endlich an den Studierenden ausgerichtet.
#2383
Mit dem Hoch schulzukunftsgesetz müssen die Hochschulen ihren Studierenden die bestmöglichen Studienbedingungen bieten.
#2384
Die Student*innen haben ein größeres Mitspracherecht bei Prüfungsordnungen und der Prüfungsbelastung können Grenzen gesetzt werden.
#2385
Es gibt keine allgemeine Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen mehr, dafür aber ein Teilzeitstudium.
#2386
Der Übergang vom Bachelor in das Masterstudium ist leichter gewor den.
#2387
Wir haben die Möglichkeit geschaffen, die Senate gruppenparitätisch zu besetzen, um die Studierenden und Beschäftigten zu stärken.
#2388
Sie können nun selbst die Studien bedingungen weiter verbessern.
#2389
Durch den Ausbau der Hochschulen, eine stärker an den Studierenden orientierte Lehre, die Abschaffung der Studiengebühren und weitere Maßnahmen hat sich die Zahl der Studierenden um über 240.
#2390
gegenüber dem Jahr 2010 erhöht.
#2391
Mit über 750.
#2392
Studierenden ist NRW das attraktivste Studienland bundesweit.
#2393
Wir GRÜNE haben für die Beschäftigtengruppen an den Hochschulen viel erreicht.
#2394
Familie und Beruf sind besser vereinbar, befristete Arbeitsverträge haben wir reduziert und die Personalvertretung verstärkt.
#2395
Die wichtige Sanierung von Hochschulen und Universitätskliniken haben wir ermög licht.
#2396
Mindestens bis 2019 bleiben die jährlich 107 Millionen Euro Hochschulbaumittel des Bundes erhalten.
#2397
Das Hochschulbaumodernisierungsprogramm wurde durch das Hochschulbaukonsolidierungsprogramm abgelöst.
#2398
Zusätzlich wurde mit einem weite ren Milliardenprogramm die Sanierung der Universitätskliniken vorangetrieben.
#2399
Hochschulfinanzierung – Hochschulen zukunftsfest machen Wir GRÜNE wollen die Hochschulen weiter gut finanzieren und – wo notwendig – ausbauen und verbessern.
#2400
Wir wollen Lehre und Forschung auf hohem Niveau an allen Hochschulen möglich machen.
#2401
Statt die historisch bedingten unterschiedlichen Zuweisungen fortzuführen, muss ein neues Finanzierungssystem die Mittel für die Hochschulen nach klaren und vergleichbaren Indikatoren verteilen.
#2402
Darüber hinaus soll der Anteil zeitlich begrenzter staatlicher Drittmittel reduziert und im Gegenzug das Budget für die Grundfinanzierung erhöht werden.
#2403
Der Bund muss den Ländern die Möglichkeit bieten, zusätzliche Mittel in die Grundfinanzierung investieren zu können.
#2404
Wir wollen die „Infrastrukturen des Wissens“ unseres NRW-Wissenschafts und For schungssystems modernisieren und ausbauen, um die Bauten und die Ausstattung der NRW-Hochschulen allerorts auf die Höhe der Zeit zu bringen: von Hörsälen bis zu Bibliotheken, von den digitalen Infrastrukturen bis zur Studienplatzvergabe, von den Forschungsgeräten und „Core Facilities“ bis zu den Wohnheimplätzen.
#2405
Dabei müssen ökologische Aspekte, innovative Raumkonzepte und Barrierefreiheit eine maßgebliche Rolle spielen.
#2406
Dafür muss NRW endlich ausreichend und dauerhaft Mittel vom Bund erhalten.
#2407
Universitäten und Hochschulen sind Orte ziviler Bildung.
#2408
Lehre und Forschung an den Hochschulen müssen zivil bleiben und sollen nicht militärischen Zwecken oder Rüstungszwecken dienen.


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