Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 16.03.2026 PDF
#2462
Hier müssen auch weiterhin kurzfristig gute und kreative Lösungen gefunden werden.
#2463
Daher wollen wir, dass die Studierendenwerke, die Kom munen und die Ministerien weiter gemeinsam daran arbeiten, Handlungsmöglichkeiten optimal auszunutzen und Neubauflächen bereitzustellen oder Umwidmungsmöglich keiten auszuloten.
#2464
Hochschulzukunftsgesetz – autonome und verantwortungsvolle Hochschulen Die Autonomie der Hochschulen wollen wir wahren.
#2465
Der Staat muss weiterhin auf Fach aufsicht und Detailsteuerung verzichten, dabei aber einen klaren gesetzlichen Rahmen vorgeben.
#2466
Er muss weiterhin die strategisch wichtigen Ziele definieren, die die Hoch schulen erfüllen.
#2467
Die Hochschulen müssen ihrer Verantwortung gegenüber Staat und Gesellschaft gerecht werden.
#2468
Das Hochschulzukunftsgesetz hat den Rahmen für die Hochschulen geschaffen, um die Studienbedingungen und -chancen für junge Menschen zu verbessern.
#2469
Die vor handenen Instrumente müssen intensiver genutzt, nötigenfalls weiter ausgebaut und gegebenenfalls weiterentwickelt werden, auch um die Zahl der Studienabbrüche zu ver ringern.
#2470
Um die Geschlechtergleichstellung weiter zu verbessern, wollen wir erreichen, dass der Bund das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erneut reformiert.
#2471
Beschäftigte – echte Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs Guter wissenschaftlicher Nachwuchs ist wichtig für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesell schaft.
#2472
Viele unterschiedliche Karrierewege an Fachhochschulen, Universitäten sowie Kunst und Musikhochschulen sind dabei möglich.
#2473
Wir wollen die passenden Strukturen und Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs schaffen.
#2474
Diesbezüg lich muss der Bund die Länder mehr unterstützen.
#2475
Wir wollen die Umsetzung des Rahmenkodex bzw.
#2476
vertrags für gute Beschäftigungs bedingungen aktiv begleiten und – wo notwendig – an der Weiterentwicklung mitwir ken.
#2477
Für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz fordern wir eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren für die Arbeitsverträge von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen auf Qualifika tionsstellen, die nur unterschritten werden darf, wenn dies sachlich begründet ist.
#2478
Wir fordern außerdem die Abschaffung der Tarifsperre – damit ein Wissenschaftstarifvertrag möglich wird –, die den Sozialpartnern die tarifvertragliche Vereinbarung von vom Ge- setz abweichenden Befristungsregeln untersagt, sowie die Aufnahme von Betreuungs vereinbarungen.
#2479
Promovierende, die einer anderen ordentlichen Beschäftigung nachgehen, haben oft Probleme, die Anforderungen an die Promotion zu erfüllen.
#2480
Wir wollen für eine bessere Vereinbarkeit von Promotion und Berufstätigkeit sorgen, ohne dass die wissenschaftli che Qualität darunter leidet.
#2481
Wir wollen die Beschäftigungssituation der Lehrbeauftragten an den Kunst und Mu sikhochschulen verbessern.
#2482
Sie erbringen momentan etwa die Hälfte der Lehrleistung und erhalten damit die Vielfältigkeit der künstlerischen und musikalischen Hochschul ausbildung.
#2483
Dennoch befinden sie sich mit ihren Lehraufträgen in einer schwierigen beruflichen Lage.
#2484
Wir wollen für sie mehr Stellen im Mittelbau schaffen.
#2485
Insbesondere die Einstellung von Hilfskräften bindet an den Universitäten enorme Zeit mit unnötiger Verwaltungsarbeit.
#2486
Oft müssen Beschäftigte seitenweise die gleichen Akten immer wieder neu einreichen.
#2487
Dies lässt sich über technische Wege leicht verein fachen.
#2488
Wir wollen, dass das LBV moderne Möglichkeiten in der Personalführung einsetzt.
#2489
Integration – Studium für Geflüchtete ermöglichen Wir wollen weiterhin dafür sorgen, dass Geflüchtete an den Hochschulen in NRW gut aufgenommen werden.
#2490
Deshalb fördern wir Projekte für Geflüchtete an Hochschulen, gegebenenfalls auch stärker als bisher.
#2491
Wir wollen alle nötigen Schritte unternehmen, um Geflüchteten den Hochschulzugang zu ermöglichen.
#2492
Dazu gehört es, bisherige Stu dienleistungen großzügig anzuerkennen sowie kostenlose Sprachkurse bis zum Niveau der Hochschulzugangsprüfungen zu ermöglichen.


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