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vom 16.03.2026 PDF
#2615
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Die Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen, die Stärkung der Selbstbestimmung von Patient*innen und ihrer Teilhabemöglichkeiten, zum Beispiel durch die Einführung eines Patientenbeauftragten, und die Unterstützung und Vernetzung der Patientenfürsprecher*innen waren weitere wichtige Arbeitsschwer punkte, an die wir weiter anknüpfen wollen, um die gesundheitliche Versorgung und den Schutz der Bevölkerung weiter zu verbessern und zukunftssicher zu gestalten.
#2616Gesundheitsversorgung sicherstellen – Patient*innen im Mittelpunkt Im Bereich der Gesundheitsversorgung brauchen wir weitere Veränderungen, die vom Menschen her gedacht werden und von den Bedarfen und Bedürfnissen der Menschen aus gehen.
#2617Versorgung wird angesichts der zunehmenden Zahl hochbetagter Menschen stärker vernetzt, barrierefrei – und oft auch aufsuchend zuhause – erbracht werden müssen.
#2618Es ist aber zudem wichtig, dass wir Rahmenbedingungen schaffen, die insbesondere mehr Allgemeinmediziner*innen, Kinder und Jugendärzt*innen und andere motivieren, in ländlichen Regionen sowie in städtischen Problemgebieten zu praktizieren.
#2619Eine altersge rechte Versorgung bedeutet auch, Konzepte zur Vermeidung von Krankenhausaufenthal ten zu entwickeln und umzusetzen.
#2620Dabei kommt ebenso den anderen Gesundheits und Pflegeberufen in Zukunft eine noch wichtigere Bedeutung für die Grundversorgung zu.
#2621Zugleich kann durch den Einsatz von Telemedizin die Vernetzung örtlicher Versorgungs strukturen mit der Hightech-Medizin der Universitätskliniken befördert werden, so dass auch die Menschen im ländlichen Raum eng an die medizinische Weiterentwicklung angebunden bleiben.
#2622So können beispielsweise mit dem „AGnES-Konzept“ (Arztentlas tende, Gemeindenahe, E-Health-gestützte, Systemische Intervention) qualifizierte Mitar beiter*innen medizinische Tätigkeiten übernehmen und Ärzt*innen in der hausärztlichen Versorgung ergänzen und unterstützen.
#2623Hausbesuche, bei denen die Daten, Bilder und Werte der Untersuchung direkt in die Praxis übertragen werden, damit die Ärzt*innen vor Ort entscheiden können was die Patient*innen brauchen, geben Sicherheit und stellen Zuwendung sicher.
#2624Sie entlasten die Hausärzt*innen und sind gerade für den ländlichen Raum – aber auch für ältere Patient*innen im städtischen Raum – ein wichtiger Versor gungsbaustein der Zukunft.
#2625Wir werden dafür sorgen, dass diese Entwicklung zügig voranschreitet, ohne dabei den Menschen zu vergessen.
#2626Die Strukturen müssen so ausgerichtet sein, dass die Be schäftigten im Gesundheitswesen sie als Mehrwert und arbeitserleichternd erleben, die Patient*innen sich mitgenommen und informiert fühlen und Datensicherheit sowie Da- tensouveränität jederzeit gewährleistet sind.
#2627Die Gesundheitseinrichtungen müssen sich auf die Bedarfe einer älter werdenden Gesellschaft ausrichten.
#2628Besonders die hochbetagten Menschen und diejenigen mit Unterstützungsbedarf sind auf eine gut zugängliche und abgestimmte gesundheitliche Versorgung angewiesen.
#2629Zugleich wollen wir vor Ort darauf hinwirken, dass die Ange bote und Einrichtungen barrierefrei gestaltet und auch auf die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderung ausgerichtet werden.
#2630Denn unser konkretes Ziel ist die Barrierefreiheit.
#2631Es gilt, die noch oft vorhandenen Hürden für Menschen mit Zuwanderungsgeschich te bei der Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen abzubauen und die interkul turelle Kompetenz in den Gesundheitseinrichtungen zu stärken.
#2632Auch werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass auch für „Menschen ohne Papiere“ eine Gesundheitsver sorgung ermöglicht wird.
#2633Die Umsetzung des Krankenhausplans über die regionalen Planungskonzepte wol len wir eng begleiten und die Mittel des Strukturfonds zielgerichtet einsetzen, um eine demografiefeste Krankenhausversorgung NRWs abzusichern.
#2634Dazu muss das Land sei ne Finanzierungsstruktur für die Krankenhausinvestitionen erweitern.
#2635Das Land muss neben der pauschalen Finanzierung auch wieder eine Option haben, zielgerichtet und steuernd über die Finanzierung in die Krankenhausstruktur einzugreifen.
#2636Mittelfristig werden die Länder jedoch die investive Förderung der Krankenhäuser nicht allein stem men können.
#2637Es bedarf einer neuen Finanzierungskonstruktion, an der die Kassen betei ligt werden (Teilmonistik), das Land aber seine Verantwortung für die Planung behält.
#2638Hierfür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen.
#2639Außerdem muss die getrennte Zuständigkeit für die Planung der stationären und der ambulanten Versorgung endlich überwunden werden und den Ländern, Regionen und Kommunen müssen mehr Kompetenzen zugestanden werden, bei der Ausgestaltung der Versorgung vor Ort mitzureden.
#2640Zugleich muss die Bildung regionaler Budgets aus den Mitteln der verschiedenen Sozialgesetzbücher durch den Bund ermöglicht werden.
#2641Mit innovativen Versorgungsmodellen wollen wir diesen Prozess vorantreiben.
#2642Dazu gehört es, die Ärzt*innennetze und die berufsgruppenübergreifenden Gesundheitszentren – zum Beispiel als Genossenschaften von örtlichen Leistungserbringern – weiter zu unterstüt zen.
#2643Dabei knüpfen wir auch an die guten Erfahrungen aus der berufsgruppenübergreifen den Zusammenarbeit zum Beispiel in den Sozialpädiatrischen Zentren an und forcieren den Ausbau der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung.
#2644Wir sind überzeugt, dass es zukünftig insbesondere auf dem Land und in struktur schwachen Regionen vielfältigere Konzepte als nur die klassische „Ein-Arzt-Praxis“ als ambulante, ärztliche Versorgung braucht.
#2645Wir werden gegenüber der ärztlichen Selbst- verwaltung weiter dafür werben, dass Praxisvertretungen, mobile Praxen, geteilte Zulassungen und die Beschäftigung angestellter ärztlicher Mitarbeiter*innen leichter möglich werden.
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