Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 16.03.2026 PDF
#2618
Es ist aber zudem wichtig, dass wir Rahmenbedingungen schaffen, die insbesondere mehr Allgemeinmediziner*innen, Kinder und Jugendärzt*innen und andere motivieren, in ländlichen Regionen sowie in städtischen Problemgebieten zu praktizieren.
#2619
Eine altersge rechte Versorgung bedeutet auch, Konzepte zur Vermeidung von Krankenhausaufenthal ten zu entwickeln und umzusetzen.
#2620
Dabei kommt ebenso den anderen Gesundheits und Pflegeberufen in Zukunft eine noch wichtigere Bedeutung für die Grundversorgung zu.
#2621
Zugleich kann durch den Einsatz von Telemedizin die Vernetzung örtlicher Versorgungs strukturen mit der Hightech-Medizin der Universitätskliniken befördert werden, so dass auch die Menschen im ländlichen Raum eng an die medizinische Weiterentwicklung angebunden bleiben.
#2622
So können beispielsweise mit dem „AGnES-Konzept“ (Arztentlas tende, Gemeindenahe, E-Health-gestützte, Systemische Intervention) qualifizierte Mitar beiter*innen medizinische Tätigkeiten übernehmen und Ärzt*innen in der hausärztlichen Versorgung ergänzen und unterstützen.
#2623
Hausbesuche, bei denen die Daten, Bilder und Werte der Untersuchung direkt in die Praxis übertragen werden, damit die Ärzt*innen vor Ort entscheiden können was die Patient*innen brauchen, geben Sicherheit und stellen Zuwendung sicher.
#2624
Sie entlasten die Hausärzt*innen und sind gerade für den ländlichen Raum – aber auch für ältere Patient*innen im städtischen Raum – ein wichtiger Versor gungsbaustein der Zukunft.
#2625
Wir werden dafür sorgen, dass diese Entwicklung zügig voranschreitet, ohne dabei den Menschen zu vergessen.
#2626
Die Strukturen müssen so ausgerichtet sein, dass die Be schäftigten im Gesundheitswesen sie als Mehrwert und arbeitserleichternd erleben, die Patient*innen sich mitgenommen und informiert fühlen und Datensicherheit sowie Da- tensouveränität jederzeit gewährleistet sind.
#2627
Die Gesundheitseinrichtungen müssen sich auf die Bedarfe einer älter werdenden Gesellschaft ausrichten.
#2628
Besonders die hochbetagten Menschen und diejenigen mit Unterstützungsbedarf sind auf eine gut zugängliche und abgestimmte gesundheitliche Versorgung angewiesen.
#2629
Zugleich wollen wir vor Ort darauf hinwirken, dass die Ange bote und Einrichtungen barrierefrei gestaltet und auch auf die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderung ausgerichtet werden.
#2630
Denn unser konkretes Ziel ist die Barrierefreiheit.
#2631
Es gilt, die noch oft vorhandenen Hürden für Menschen mit Zuwanderungsgeschich te bei der Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen abzubauen und die interkul turelle Kompetenz in den Gesundheitseinrichtungen zu stärken.
#2632
Auch werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass auch für „Menschen ohne Papiere“ eine Gesundheitsver sorgung ermöglicht wird.
#2633
Die Umsetzung des Krankenhausplans über die regionalen Planungskonzepte wol len wir eng begleiten und die Mittel des Strukturfonds zielgerichtet einsetzen, um eine demografiefeste Krankenhausversorgung NRWs abzusichern.
#2634
Dazu muss das Land sei ne Finanzierungsstruktur für die Krankenhausinvestitionen erweitern.
#2635
Das Land muss neben der pauschalen Finanzierung auch wieder eine Option haben, zielgerichtet und steuernd über die Finanzierung in die Krankenhausstruktur einzugreifen.
#2636
Mittelfristig werden die Länder jedoch die investive Förderung der Krankenhäuser nicht allein stem men können.
#2637
Es bedarf einer neuen Finanzierungskonstruktion, an der die Kassen betei ligt werden (Teilmonistik), das Land aber seine Verantwortung für die Planung behält.
#2638
Hierfür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen.
#2639
Außerdem muss die getrennte Zuständigkeit für die Planung der stationären und der ambulanten Versorgung endlich überwunden werden und den Ländern, Regionen und Kommunen müssen mehr Kompetenzen zugestanden werden, bei der Ausgestaltung der Versorgung vor Ort mitzureden.
#2640
Zugleich muss die Bildung regionaler Budgets aus den Mitteln der verschiedenen Sozialgesetzbücher durch den Bund ermöglicht werden.
#2641
Mit innovativen Versorgungsmodellen wollen wir diesen Prozess vorantreiben.
#2642
Dazu gehört es, die Ärzt*innennetze und die berufsgruppenübergreifenden Gesundheitszentren – zum Beispiel als Genossenschaften von örtlichen Leistungserbringern – weiter zu unterstüt zen.
#2643
Dabei knüpfen wir auch an die guten Erfahrungen aus der berufsgruppenübergreifen den Zusammenarbeit zum Beispiel in den Sozialpädiatrischen Zentren an und forcieren den Ausbau der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung.
#2644
Wir sind überzeugt, dass es zukünftig insbesondere auf dem Land und in struktur schwachen Regionen vielfältigere Konzepte als nur die klassische „Ein-Arzt-Praxis“ als ambulante, ärztliche Versorgung braucht.
#2645
Wir werden gegenüber der ärztlichen Selbst- verwaltung weiter dafür werben, dass Praxisvertretungen, mobile Praxen, geteilte Zulassungen und die Beschäftigung angestellter ärztlicher Mitarbeiter*innen leichter möglich werden.
#2646
Nur so sind Teilzeitarbeit und flexiblere Arbeits oder Auszeiten im dicht frequentierten Versorgungswesen der niedergelassenen Arztpraxen überhaupt möglich.
#2647
An der Schnittstelle zur stationären Versorgung wollen wir neue Modelle auch jen seits von Belegbetten erproben, in denen Ärzt*innen ihre Arbeit teils im Krankenhaus, teils jenseits des Krankenhausversorgungsbereichs in peripheren Praxen leisten.
#2648
Ohne geschlechtergerechte Versorgung kein zukunftsfähiges Gesundheitssystem Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen sind durch ihre physischen, psychi schen und sozialen Bedingungen und durch unterschiedliche Lebensformen anders gesund und krank.


Fenster schließen und zurück

Anzeige: