Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 18.03.2026 PDF
#3256
Kommissaranwärter*innen eingestellt, haben wir diese Zahl von 1.
#3257
angehenden Polizist*innen im ersten rot-grünen Haushalt 2011 auf 2.
#3258
im Jahr 2017 erhöht.
#3259
Die besonderen Herausforderungen polizeilicher Arbeit erzeugen immer wieder auch Kritik an der Arbeitsweise einzelner Beamt*innen.
#3260
Daher haben wir in allen 47 Kreis polizeibehörden ein dezentrales Beschwerdemanagement sowie einen jährlichen lan desweiten Beschwerdebericht eingeführt.
#3261
Zudem haben wir eine individualisierte und anonymisierte Kennzeichnungspflicht für Bereitschaftspolizist*innen eingeführt, um die Transparenz und Bürgernähe unserer Polizei zu erhöhen.
#3262
Seit dem Beginn des Bürgerkriegs in Syrien wächst die Zahl der Personen im neo salafistischen Spektrum an.
#3263
Repressive Maßnahmen gegen den gewaltbereiten Neosa lafismus sind richtig.
#3264
Im Bereich Prävention und Integration haben wir 13 sogenannte „Wegweiser“-Beratungsstellen in den besonders betroffenen Kommunen eingerichtet, um gefährdete und betroffene Jugendliche und deren Umfeld ansprechen und betreu en zu können.
#3265
Außerdem wurde beim Verfassungsschutz ein „Aussteigerprogramm Isla mismus“ etabliert.
#3266
Im Gegensatz zur allgemeinen Debatte sehen wir Islamismus nicht nur als sicherheitspolitisches Problem.
#3267
Wir wollen uns zukünftig verstärkt mit diesen islamistischen Ideologien befassen, um die Deradikalisierungs und Präventionsarbeit weiter zu verbessern.
#3268
Gerade vor dem Hintergrund der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Landtag wollen wir alle repressiven staatlichen Mittel gegen rechtsextreme Strukturen nutzen.
#3269
So unterstützen wir das NPD-Verbotsverfahren und haben bereits 2012 vier gewaltbereite Kameradschaften in Nordrhein-Westfalen verboten.
#3270
Außerdem wurde der Ermittlungsdruck auf die rechte Szene durch vier polizeiliche Sonderkommissionen in Wuppertal, Köln, Dortmund und Aachen und ein Kompetenzzentrum im Landeskriminalamt verstärkt.
#3271
Das Landeskrimi nalamt hat außerdem eine Taskforce zur Hasskriminalität im Internet eingerichtet.
#3272
Wir haben spezialisierte Opferberatungsstellen für Opfer rechter und rassistischer Gewalt eabliert, die mobile Beratung gegen den Rechtsextremismus gestärkt und die zivilgesellschaftliche Aussteigerberatung NINA in die Landesförderung aufgenommen.
#3273
Die Aktivitäten der Landesregierung im Bereich Rechtsextremismus und Rassismus werden zukünftig in einem integrierten Handlungskonzept aufeinander abgestimmt.
#3274
Außerdem wurden die Stellen für das Programm „Schule ohne Rassismus“ durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung aufgestockt.
#3275
Ab Jahresbeginn 2017 fördert das Land kommunale Konzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus.
#3276
Polizei – Mehr Sicherheit durch eine starke Polizei Nur eine personell gut aufgestellte und hoch qualifizierte Polizei kann Straftaten auf klären, Kriminalität wirksam bekämpfen und im Fall von Anschlägen und besonderen Gefahrenlagen wirksam reagieren.
#3277
Da die Anforderungen an die Polizei stetig wachsen und die Pensionierungszahlen steigen, halten wir an der Stärkung unserer Polizei fest und werden auch in den kommenden Jahren auf einem hohen Niveau einstellen.
#3278
Die Aufstellung einer Hilfspolizei lehnen wir ab.
#3279
Da die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens sehr vielfältig ist, müssen Polizeibe amt*innen mit Migrationshintergrund und ihre besonderen Kompetenzen, beispielswei se ihre Sprachkenntnisse, bei der Personalauswahl berücksichtigt werden.
#3280
Aktuell haben über 10 Prozent der angehenden Polizist*innen eine Zuwanderungsgeschichte.
#3281
Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, die durch gezielte Anwerbung weiterverfolgt werden muss.
#3282
Wir haben im Dienstrechtsmodernisierungsgesetz außerdem eine Zielquote für Frauen in Führungspositionen eingeführt, die auch für die Polizei gilt.
#3283
Der zunehmenden Gewalt gegen unsere Beamt*innen begegnen wir mit speziellen Ausbildungsbestandteilen, Fortbildungen und verbesserter Schutzausrüstung.
#3284
Außer dem haben wir eine Experimentierklausel zur Erprobung von sogenannten Bodycams geschaffen.
#3285
Dabei haben wir klare bürgerrechtliche Bedingungen festgeschrieben: Der Einsatz von Bodycams darf nur der Eigensicherung der Beamt*innen dienen, die Daten dürfen nur verschlüsselt und manipulationssicher erhoben und verarbeitet werden und die Aufnahmen müssen gemeinsam mit Dritten ausgewertet werden, die am Einsatz nicht beteiligt waren.
#3286
Zudem haben betroffene Bürger*innen die Möglichkeit, Einsicht in die Aufnahmen zu nehmen, um sich selbst ein Bild über den Polizeieinsatz zu ma chen.


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