Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 18.03.2026 PDF
#3269
So unterstützen wir das NPD-Verbotsverfahren und haben bereits 2012 vier gewaltbereite Kameradschaften in Nordrhein-Westfalen verboten.
#3270
Außerdem wurde der Ermittlungsdruck auf die rechte Szene durch vier polizeiliche Sonderkommissionen in Wuppertal, Köln, Dortmund und Aachen und ein Kompetenzzentrum im Landeskriminalamt verstärkt.
#3271
Das Landeskrimi nalamt hat außerdem eine Taskforce zur Hasskriminalität im Internet eingerichtet.
#3272
Wir haben spezialisierte Opferberatungsstellen für Opfer rechter und rassistischer Gewalt eabliert, die mobile Beratung gegen den Rechtsextremismus gestärkt und die zivilgesellschaftliche Aussteigerberatung NINA in die Landesförderung aufgenommen.
#3273
Die Aktivitäten der Landesregierung im Bereich Rechtsextremismus und Rassismus werden zukünftig in einem integrierten Handlungskonzept aufeinander abgestimmt.
#3274
Außerdem wurden die Stellen für das Programm „Schule ohne Rassismus“ durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung aufgestockt.
#3275
Ab Jahresbeginn 2017 fördert das Land kommunale Konzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus.
#3276
Polizei – Mehr Sicherheit durch eine starke Polizei Nur eine personell gut aufgestellte und hoch qualifizierte Polizei kann Straftaten auf klären, Kriminalität wirksam bekämpfen und im Fall von Anschlägen und besonderen Gefahrenlagen wirksam reagieren.
#3277
Da die Anforderungen an die Polizei stetig wachsen und die Pensionierungszahlen steigen, halten wir an der Stärkung unserer Polizei fest und werden auch in den kommenden Jahren auf einem hohen Niveau einstellen.
#3278
Die Aufstellung einer Hilfspolizei lehnen wir ab.
#3279
Da die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens sehr vielfältig ist, müssen Polizeibe amt*innen mit Migrationshintergrund und ihre besonderen Kompetenzen, beispielswei se ihre Sprachkenntnisse, bei der Personalauswahl berücksichtigt werden.
#3280
Aktuell haben über 10 Prozent der angehenden Polizist*innen eine Zuwanderungsgeschichte.
#3281
Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, die durch gezielte Anwerbung weiterverfolgt werden muss.
#3282
Wir haben im Dienstrechtsmodernisierungsgesetz außerdem eine Zielquote für Frauen in Führungspositionen eingeführt, die auch für die Polizei gilt.
#3283
Der zunehmenden Gewalt gegen unsere Beamt*innen begegnen wir mit speziellen Ausbildungsbestandteilen, Fortbildungen und verbesserter Schutzausrüstung.
#3284
Außer dem haben wir eine Experimentierklausel zur Erprobung von sogenannten Bodycams geschaffen.
#3285
Dabei haben wir klare bürgerrechtliche Bedingungen festgeschrieben: Der Einsatz von Bodycams darf nur der Eigensicherung der Beamt*innen dienen, die Daten dürfen nur verschlüsselt und manipulationssicher erhoben und verarbeitet werden und die Aufnahmen müssen gemeinsam mit Dritten ausgewertet werden, die am Einsatz nicht beteiligt waren.
#3286
Zudem haben betroffene Bürger*innen die Möglichkeit, Einsicht in die Aufnahmen zu nehmen, um sich selbst ein Bild über den Polizeieinsatz zu ma chen.
#3287
Die Wirksamkeit der Bodycams für den Schutz unserer Polizeibeamt*innen wird in einem Modellprojekt bis Ende 2019 getestet.
#3288
Bis Juni 2019 wird eine Evaluation aus sozial und auch aus polizeiwissenschaftlicher Sicht erfolgen.
#3289
Diese Evaluation muss zeigen, dass Polizeibeamt*innen durch den Einsatz von Bodycams wirksam vor Gewalt geschützt werden, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden und das Vertrauen in die Polizei nicht leidet.
#3290
Andernfalls entfällt für uns die Grundlage für die Fortführung des Einsatzes der Bodycams.
#3291
Oft wird reflexhaft nach einer Ausweitung der polizeilichen Videobeobachtung geru fen.
#3292
Für uns steht fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für polizeiliche Videobe obachtung nicht aufgeweicht und diese Maßnahmen nur zur Anwendung kommen dürfen, wenn andere Maßnahmen nicht zum Erfolg führen.
#3293
Die Videobeobachtung muss immer in ein Sicherheitskonzept eingebunden und mit den örtlichen Akteur*innen ab gestimmt werden.
#3294
haben wir einer Verlängerung der Regelung im Polizeigesetz bis 2018 zugestimmt.
#3295
Gleichzeitig haben wir für eine Evaluation dieser umstrittenen Maßnahme durch Wissenschaftler*innen gesorgt, um ihre Wirksamkeit besser beurtei len zu können.
#3296
Ohne eine gleichzeitige Beobachtung des Gefilmten und sofortiges Ein schreiten von Polizeibeamt*innen leistet Videoüberwachung keinen wirksamen Beitrag zur Gefahrenabwehr und stellt einen Eingriff in die Freiheit der Bürger*innen dar.
#3297
Wir sprechen uns daher gegen eine flächendeckende und anlasslose Videoüberwachung im öffentlichen Raum aus.
#3298
Dies gilt auch für Gesichtserkennungssoftware, deren Einsatz den Grundrechtseingriff der einfachen Videoüberwachung enorm vertiefen würde.
#3299
Denn die Annahme, dass teure technische Systeme automatisch zu mehr Sicherheit führen, ist trügerisch.


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